Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache ALBANISCH und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 12.09.2019 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion Oberösterreich, XXXX , durchgeführten Vernehmung herangezogen. Der von der belangten Behörde ausgestellten Bestätigung ist zu entnehmen, dass die Anwesenheit des BF in dieser Dienststelle am 12.09.2019 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 07.03.2019 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX , durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ entstand und (rück)übersetzt wurde - übers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 06.03.2019 für Dolmetscherleistungen bei zwei in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in denen jeweils auch eine „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ entstand und (r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 03.04.2019 für Dolmetschleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in denen auch eine „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ entstand und (rück)übers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 25.06.2019 für Dolmetschleistungen bei drei in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX durchgeführten Vernehmungen (IFA 1171642303, IFA 1102697603, und IFA 1184726307) herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen – in denen auch jeweils eine „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DE... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 27.02.2019 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ (AS 60) entstand und (rück)üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 25.02.2019 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, Hernalser Gürtel 6-12, 1080 WIEN durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ (AS 17) en... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 26.04.2019 von 13:30 Uhr bis 14:05 Uhr für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, Hernalser Gürtel 6-12, 1080 WIEN durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMD... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 04.06.2019 von 08:40 Uhr bis 10:42 Uhr für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, Hernalser Gürtel 6-12, 1080 WIEN durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMD... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 05.03.2019 von 09:07 Uhr bis 09:45 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, Hernalser Gürtel 6-12, 1080 WIEN durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWE... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 08.06.2020, Zlen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 08.07.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Ladung vom 08.06.2020, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 23.06.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Weiters wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.07.2020, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 23.07.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.07.2020, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 23.07.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 08.05.2020, Zlen. XXXX XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 21.07.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 10.12.2019 wurde die Antragstellerin von der Gerichtsabteilung XXXX des Bundesverwaltungsgerichtes – im Zusammenhang mit der Rechtssache GZ. XXXX – mit der schriftlichen Übersetzung mehrerer in Dari bzw. auf Farsi verfasster Dokumente in die deutsche Sprache beauftragt. Die erbrachte schriftliche Übersetzung übermittelte die Antragstellerin dem Bundesverwaltungsgericht am 21.01.2020. 2. Mit ERV-Eingabe vom 21.01.2020 brachte die Antragstellerin d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 07.05.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.06.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstige... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.09.2019 XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 24.10.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher (ordnungsgemäß) geladen wurde. 2. In der Folge fand am 24.10.2019 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem BVwG statt, in deren Rahmen der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Mit Schriftsatz vom 29.10.2019, welcher am 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin dolmetschte für die belangte Behörde am 25.03.2019 sowie am 19.06.2019 in Einvernahmen und machte mit Gebührennoten Nr. 75J/BFA/2019 sowie Nr. 149J/BFA/2019 unter anderem jeweils eine Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken, die nicht während der Vernehmung angefertigt wurden, geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, lediglich die Gebühr für die Übersetzung von Schriftst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin dolmetschte für die belangte Behörde am 25.03.2019 sowie am 19.06.2019 in Einvernahmen und machte mit Gebührennoten Nr. 75J/BFA/2019 sowie Nr. 149J/BFA/2019 unter anderem jeweils eine Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken, die nicht während der Vernehmung angefertigt wurden, geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, lediglich die Gebühr für die Übersetzung von Schriftst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 18.11.2019 wurde dem Antragsteller vom Bundesverwaltungsgericht, im Rahmen des Verfahrens zur XXXX , der Auftrag erteilt, ein in französischer Sprache verfasstes handgeschriebenes Dokument, schriftlich ins Deutsche zu übersetzen. 2. Mit 22.11.2019 übermittelte der Antragsteller dem Bundesverwaltungsgericht die schriftliche Übersetzung des Dokuments. 3. Mit 04.12.2019 brachte der Antragsteller folgenden Gebührenantrag für Dolmetscher betref... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.01.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 20.01.2020 an, zu welcher die Antragstellerin (ordnungsgemäß) als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am 20.01.2020 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem BVwG statt, im Rahmen derer die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am 21.01.2020 brachte die Antr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Vom Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG), wurde im Verfahren XXXX für den 18.02.2020 eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde und in deren Rahmen die Antragstellerin auch als Dolmetscherin fungierte. 2. Am selben Tag brachte die Antragstellerin beim BVwG einen Antrag für Dolmetscher (mündliche Verhandlung) gemäß Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) betreffend die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 04.03.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 04.06.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 22.06.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 24.06.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.05.2019 fand eine öffentliche mündliche Verhandlung, GZ. XXXX , vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 2. Mit am 11.06.2019 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schreiben übermittelte der Antragsteller die gegenständliche Honorarnote betreffend seine Teilnahme als Dolmetscher an der mündlichen Verhandlung vom 28.05.2019: Honorarnote-Nr. 85 Entschädigung Zeitversäumnis... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 06.12.2019 fand eine öffentliche mündliche Verhandlung, GZ. XXXX , vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 2. Mit am 16.12.2019 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schreiben übermittelte der Antragsteller die gegenständliche Honorarnote betreffend seine Teilnahme als Dolmetscher an der mündlichen Verhandlung vom 06.12.2019: Honorarnote-Nr. 180 Entschädigung Zeitversäumnis ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 22.08.2019 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung zu der GZ. XXXX statt, an welcher der Antragsteller als Dolmetscher persönlich teilgenommen hat. Die Verhandlung begann um 19:00 Uhr und endete um 20:05 Uhr. Nach Schluss der Verhandlung stellte der Antragsteller hinsichtlich dieser Verhandlung dem Grunde nach einen gebührenrechtlichen Antrag für Dolmetscher gemäß Gebührenanspruchsgesetz (GebAG). 2. Mittels elektron... mehr lesen...