Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 27.05.2019 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) den Einvernahmen von fünf indischen Staatsangehörigen als Dolmetscher beigezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen übersetzte er jeweils sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der indischen Botschaft in Wien (" XXXX ") zwecks Eintragung von Daten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 27.05.2019 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) den Einvernahmen von fünf indischen Staatsangehörigen als Dolmetscher beigezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen übersetzte er jeweils sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der indischen Botschaft in Wien (" XXXX ") zwecks Eintragung von Daten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 27.05.2019 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) den Einvernahmen von fünf indischen Staatsangehörigen als Dolmetscher beigezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen übersetzte er jeweils sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der indischen Botschaft in Wien (" XXXX ") zwecks Eintragung von Daten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 27.05.2019 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) den Einvernahmen von fünf indischen Staatsangehörigen als Dolmetscher beigezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen übersetzte er jeweils sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der indischen Botschaft in Wien (" XXXX ") zwecks Eintragung von Daten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 27.05.2019 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) den Einvernahmen von fünf indischen Staatsangehörigen als Dolmetscher beigezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen übersetzte er jeweils sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der indischen Botschaft in Wien (" XXXX ") zwecks Eintragung von Daten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.02.2019 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: belangte Behörde) der Einvernahme eines indischen Staatsangehörigen als Dolmetscher hinzugezogen. Im Zuge dieser Einvernahme übersetzte der Beschwerdeführer ua. sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der indischen Botschaft in Wien (" XXXX ") zwecks Eintragung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.10.2019, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 11.12.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.12.2019, Zl. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 10.12.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 20.08.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 18.09.2019 eine öffentlich mündliche Verhandlung an, zu welcher der Antragsteller (ordnungsgemäß) als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen G... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.11.2019 zu den GZen. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 21.11.2019 eine öffentlich mündliche Verhandlung an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher (ordnungsgemäß) geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 20.08.2019 zu den GZen. XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 25.09.2019 zwei öffentlich mündliche Verhandlungen an, zu welchen der Antragsteller als Dolmetscher (ordnungsgemäß) geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufglie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 19.09.2019 zur GZ. XXXX und vom 16.09.2019 zur XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 08.10.2019 zwei öffentlich mündliche Verhandlung an, zu welchen der Antragsteller als Dolmetscher (ordnungsgemäß) geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.10.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 17.12.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliede... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.10.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 26.11.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 03.10.2019, XXXX, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 27.11.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 10.12.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 09.01.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 27.02.2019 wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: belangte Behörde) der Einvernahme eines indischen Staatsangehörigen als Dolmetscherin hinzugezogen. Im Zuge dieser Einvernahme übersetzte die Beschwerdeführerin sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der indischen Botschaft in Wien (" XXXX ") zwecks Eintragu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 12.09.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 19.11.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliede... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.07.2019, zu den GZen. XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.08.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, beim... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.07.2019, zu den GZen. XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.08.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, beim... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 03.09.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 30.09.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 14.08.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine Beweisaufnahme für den 30.09.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Ge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 09.12.2020 an, zu welcher die Antragstellerin (ordnungsgemäß) als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Dolmetscherin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 15.11.2019 an, zu welcher die Antragstellerin (ordnungsgemäß) als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Dolmetscherin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen G... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 15.11.2019 an, zu welcher die Antragstellerin (ordnungsgemäß) als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Dolmetscherin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen G... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 24.10.2019 wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX des Bundesverwaltungsgerichtes - im Zusammenhang mit der Rechtssache zur GZ. XXXX - mit der (dringenden) schriftlichen Übersetzung mehrerer auf Farsi verfasster Dokumente in die deutsche Sprache bis zum 30.10.2019 beauftragt. Die erbrachte schriftliche Übersetzung übermittelte der Antragsteller dem Bundesverwaltungsgericht noch am selben Tag. 2. Neben der schriftlichen Übersetzung b... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 08.10.2019 an, zu welcher die Antragstellerin (ordnungsgemäß) als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Dolmetscherin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen Gebü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 09.10.2019 an, zu welcher die Antragstellerin (ordnungsgemäß) als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Dolmetscherin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen Gebü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 11.04.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 17.05.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge fand am 17.05.2019 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Am 17.05.2019 brachte der Antragsteller den gegenständlichen Antrag au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 11.06.2019, GZen. XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 13.08.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, beim ... mehr lesen...