Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 10.12.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 09.01.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 27.02.2019 wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: belangte Behörde) der Einvernahme eines indischen Staatsangehörigen als Dolmetscherin hinzugezogen. Im Zuge dieser Einvernahme übersetzte die Beschwerdeführerin sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der indischen Botschaft in Wien (" XXXX ") zwecks Eintragu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 12.09.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 19.11.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliede... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.07.2019, zu den GZen. XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.08.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, beim... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.07.2019, zu den GZen. XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.08.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, beim... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 03.09.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 30.09.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 14.08.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine Beweisaufnahme für den 30.09.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Ge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 09.12.2020 an, zu welcher die Antragstellerin (ordnungsgemäß) als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Dolmetscherin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 15.11.2019 an, zu welcher die Antragstellerin (ordnungsgemäß) als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Dolmetscherin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen G... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 15.11.2019 an, zu welcher die Antragstellerin (ordnungsgemäß) als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Dolmetscherin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen G... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 24.10.2019 wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX des Bundesverwaltungsgerichtes - im Zusammenhang mit der Rechtssache zur GZ. XXXX - mit der (dringenden) schriftlichen Übersetzung mehrerer auf Farsi verfasster Dokumente in die deutsche Sprache bis zum 30.10.2019 beauftragt. Die erbrachte schriftliche Übersetzung übermittelte der Antragsteller dem Bundesverwaltungsgericht noch am selben Tag. 2. Neben der schriftlichen Übersetzung b... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 08.10.2019 an, zu welcher die Antragstellerin (ordnungsgemäß) als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Dolmetscherin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen Gebü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 09.10.2019 an, zu welcher die Antragstellerin (ordnungsgemäß) als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Dolmetscherin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen Gebü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 11.04.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 17.05.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge fand am 17.05.2019 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Am 17.05.2019 brachte der Antragsteller den gegenständlichen Antrag au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 11.06.2019, GZen. XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 13.08.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, beim ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 07.06.2019, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 13.08.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, beim Bundesverwa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 14.05.2019, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 06.08.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin (ordnungsgemäß) als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Dolmetscherin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin erbrachte in den Jahren 2012 bis 2014 Dolmetscherleistungen für die Landespolizeidirektion Burgenland (in der Folge: belangte Behörde). Dafür legte sie entsprechende Gebührennoten, wobei sie jeweils keine Umsatzsteuer ansprach. 2. Am 16.12.2014 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag, ihr bezüglich dieser Gebührennoten die Umsatzsteuer auszuzahlen. Dies begründete sie damit, dass sie bezüglich der angeführten Gebühren... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.06.2019, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 22.07.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom XXXX wurde der Antragsteller vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen des Verfahrens zur Zl. XXXX - mit folgender dringenden schriftlichen Übersetzung von drei Dokumenten in die deutsche Sprache beauftragt: "Da wir die Übersetzung bis zu der mündlichen Verhandlung am XXXX um 13:30 benötigen, bitte ich um Übermittlung der übersetzten Dokumente bis spätestens XXXX , 10:00 Uhr." Die erbrachte schriftliche Übersetzung übermittelte der An... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am XXXX eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am Schluss der mündlichen Verhandlung vom XXXX gab die Antragstellerin zu P... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am XXXX eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am Schluss der mündlichen Verhandlung vom XXXX gab die Antragstellerin zu P... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am XXXX wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX des Bundesverwaltungsgerichts - im Zusammenhang mit der Rechtssache zur GZ. XXXX - mit der schriftlichen Übersetzung von zwei in arabischer Sprache verfassten Dokumenten in die deutsche Sprache beauftragt. Die erbrachte schriftliche Übersetzung übermittelte der Antragsteller am XXXX per E-Mail an das Bundesverwaltungsgericht. 2. Mit XXXX brachte der Antragsteller die gegenständlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom XXXX , Zlen. XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23.01.2019, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz, eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 28.01.2019 an, zu welcher eine Dolmetscherin des Übersetzungs- und Dometschbüros XXXX geladen wurde. 2. In der Folge fand am 28.01.2019 eine öffentliche mündliche Verhandlung in der Rechtssache GZ. XXXX vor dem Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz, statt, im Rahmen derer die Dolmetscherin des Über... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 30.10.2018 fand eine öffentliche mündliche Verhandlung, in der Rechtssache zur GZ. XXXX vor dem Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz, statt, im Rahmen derer eine Dolmetscherin des Übersetzungs- Dolmetschbüros XXXX tätig wurde. 2. Am 05.11.2018 brachte das Übersetzungs- und Dolmetschbüro XXXX den gegenständlichen Antrag auf Gebühren gemäß § 53 Abs. 1 GebAG betreffend die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vom 30.10.2018 beim Bunde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.09.2018, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz, eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 06.11.2018 an, zu welcher eine Dolmetscherin des Übersetzungs- und Dolmetschbüros XXXX geladen wurde. 2. In der Folge fand am 06.11.2018 eine öffentliche mündliche Verhandlung, in der Rechtssache zur GZ. XXXX vor dem Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz, statt, im Rahmen derer eine Dolmetscherin... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 30.10.2018 fand eine öffentliche mündliche Verhandlung, in der Rechtssache zur GZ. XXXX vor dem Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz, statt, im Rahmen derer ein Dolmetscher des Übersetzungs- und Dolmetschbüros XXXX tätig wurde. 2. Am 12.11.2018 brachte das Übersetzungs- und Dolmetschbüro XXXX den gegenständlichen Antrag auf Gebühren gemäß § 53 Abs. 1 GebAG betreffend die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vom 30.10.2018 beim Bund... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am XXXX fand eine öffentliche mündliche Verhandlung, GZen. XXXX und XXXX vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 2. Mit Schreiben, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am XXXX , übermittelte der Antragsteller die gegenständliche Honorarnote betreffend seine Teilnahme als Dolmetscher an der mündlichen Verhandlung vom XXXX . 3. Das Bundesverwaltungsgericht hielt dem Antragsteller s... mehr lesen...