Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 07.06.2019, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 13.08.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, beim Bundesverwa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 14.05.2019, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 06.08.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin (ordnungsgemäß) als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Dolmetscherin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin erbrachte in den Jahren 2012 bis 2014 Dolmetscherleistungen für die Landespolizeidirektion Burgenland (in der Folge: belangte Behörde). Dafür legte sie entsprechende Gebührennoten, wobei sie jeweils keine Umsatzsteuer ansprach. 2. Am 16.12.2014 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag, ihr bezüglich dieser Gebührennoten die Umsatzsteuer auszuzahlen. Dies begründete sie damit, dass sie bezüglich der angeführten Gebühren... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.06.2019, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 22.07.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom XXXX wurde der Antragsteller vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen des Verfahrens zur Zl. XXXX - mit folgender dringenden schriftlichen Übersetzung von drei Dokumenten in die deutsche Sprache beauftragt: "Da wir die Übersetzung bis zu der mündlichen Verhandlung am XXXX um 13:30 benötigen, bitte ich um Übermittlung der übersetzten Dokumente bis spätestens XXXX , 10:00 Uhr." Die erbrachte schriftliche Übersetzung übermittelte der An... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am XXXX eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am Schluss der mündlichen Verhandlung vom XXXX gab die Antragstellerin zu P... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am XXXX eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am Schluss der mündlichen Verhandlung vom XXXX gab die Antragstellerin zu P... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am XXXX wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX des Bundesverwaltungsgerichts - im Zusammenhang mit der Rechtssache zur GZ. XXXX - mit der schriftlichen Übersetzung von zwei in arabischer Sprache verfassten Dokumenten in die deutsche Sprache beauftragt. Die erbrachte schriftliche Übersetzung übermittelte der Antragsteller am XXXX per E-Mail an das Bundesverwaltungsgericht. 2. Mit XXXX brachte der Antragsteller die gegenständlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom XXXX , Zlen. XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23.01.2019, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz, eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 28.01.2019 an, zu welcher eine Dolmetscherin des Übersetzungs- und Dometschbüros XXXX geladen wurde. 2. In der Folge fand am 28.01.2019 eine öffentliche mündliche Verhandlung in der Rechtssache GZ. XXXX vor dem Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz, statt, im Rahmen derer die Dolmetscherin des Über... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 30.10.2018 fand eine öffentliche mündliche Verhandlung, in der Rechtssache zur GZ. XXXX vor dem Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz, statt, im Rahmen derer eine Dolmetscherin des Übersetzungs- Dolmetschbüros XXXX tätig wurde. 2. Am 05.11.2018 brachte das Übersetzungs- und Dolmetschbüro XXXX den gegenständlichen Antrag auf Gebühren gemäß § 53 Abs. 1 GebAG betreffend die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vom 30.10.2018 beim Bunde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.09.2018, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz, eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 06.11.2018 an, zu welcher eine Dolmetscherin des Übersetzungs- und Dolmetschbüros XXXX geladen wurde. 2. In der Folge fand am 06.11.2018 eine öffentliche mündliche Verhandlung, in der Rechtssache zur GZ. XXXX vor dem Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz, statt, im Rahmen derer eine Dolmetscherin... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 30.10.2018 fand eine öffentliche mündliche Verhandlung, in der Rechtssache zur GZ. XXXX vor dem Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz, statt, im Rahmen derer ein Dolmetscher des Übersetzungs- und Dolmetschbüros XXXX tätig wurde. 2. Am 12.11.2018 brachte das Übersetzungs- und Dolmetschbüro XXXX den gegenständlichen Antrag auf Gebühren gemäß § 53 Abs. 1 GebAG betreffend die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vom 30.10.2018 beim Bund... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am XXXX fand eine öffentliche mündliche Verhandlung, GZen. XXXX und XXXX vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 2. Mit Schreiben, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am XXXX , übermittelte der Antragsteller die gegenständliche Honorarnote betreffend seine Teilnahme als Dolmetscher an der mündlichen Verhandlung vom XXXX . 3. Das Bundesverwaltungsgericht hielt dem Antragsteller s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail der Evidenzstelle des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.05.2019 wurde XXXX vom XXXX mit einem schriftlichen Übersetzungsauftrag ins Polnische, bestehend aus einem Satz, in der Beschwerdesache zur XXXX beauftragt. 2. Noch am selben Tag übermittelte der Antragsteller im Auftrag von XXXX die Übersetzung samt Gebührennote betreffend die schriftliche Übersetzung ins Polnische vom 13.05.2019 im Verfahren zur XXXX . 3. Das Bundesverwaltungs... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 16.04.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 17.05.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem auch darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder münd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.05.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 07.06.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem auch darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder münd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.02.2019, GZen. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.06.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem auch darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 14.09.2018, GZen. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 10.10.2018 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am 10.10.2018 die öffentliche mündliche Verhandlung, GZen. XXXX vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am 15.10.2018 brachte die Antragstellerin den g... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.01.2019, Zl. W112 2210604-2/4Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 23.01.2019 an. 2. Am 23.01.2019 fand von 14:00 Uhr bis 18:20 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in der der Antragsteller mit mündlich verkündetem Beschluss als nichtamtlicher Dolmetscher bestellt wurde und als Dolmetscher fungierte. 3. Mit Schriftsatz vom 23.01.2019, der am 31.01.201... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 11.01.2019, Zlen. XXXX und XXXX . beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 12.02.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schrif... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 04.01.2019, Zlen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 13.02.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich ode... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.12.2018, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 10.01.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am 10.01.2019 die öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am 20.01.2019 brachte die Antragstellerin den gegenständliche... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 04.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Linz, eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 30.01.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge fand am 30.01.2019 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Linz, statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Am 30.01.2019 brachte der Antrag... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.11.2018, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 07.03.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder münd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.01.2019, Zlen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.02.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurden. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich od... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.02.2019 zu der Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 12.03.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schrift... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 02.01.2019, Zl. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 04.01.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge fand am 04.01.2019 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Mit Antrag vom 15.01.2019, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 31.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 14.03.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich,... mehr lesen...