Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich II der Agrarmarkt Austria vom 30. Dezember 2005 betreffend die Festsetzung der einheitlichen Betriebsprämie 2005 für den Beschwerdeführer als unbegründet abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde nach Aufzählung der Rechtsgrundlagen des Gemeinschaftsrechts bzw. des innerstaatlichen Rechts, wobei auf das Marktordnungs-Überleitungsgesetz, BGBl. I Nr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;MOG 1985 §104;MOG 1985 §105;MOG 2007 §13;MOG 2007 §20;
Rechtssatz: Das Verfahren betreffend die einheitliche Betriebsprämie ist, soweit keine Sondervorschriften (wie § 104 MOG 1985 oder § 20 MOG 2007) bestehen, nach dem AVG durchzuführen [vgl. § 13 MOG 2007, der mit etwas geänderter Formulierung eine § 105 Abs. 1 MOG 1985 entsprechende Vorschrift ent... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin richtete am 29. Jänner 2001 eine Eingabe an das für sie zuständige Finanzamt mit folgendem Wortlaut: "Ich stelle hiemit den Antrag auf Auskunft, ob die Abgabenbehörde § 17 (1) UStG 1994 anerkennt. Dieser Antrag ist berechtigt, da die Abgabenbehörde in mehreren Bescheiden offensichtlich mutwillig die falsche Rechtsmeinung vertritt, dass die Vorsteuer erst nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden darf. Diese Rechtsmeinung steht aber im Widerspruch auch zu §... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §35;BAO §112a;
Rechtssatz: Der Mutwille der Abgabepflichtigen ist offenbar, weil für jedermann, d.h. für jede auch nur einigermaßen mit der Sache vertraute Person (vgl. Ellinger u.a., BAO5, § 112a, E 12), leicht erkennbar ist, dass die von der Abgabepflichtigen formulierten Auskunftsbegehren nicht geeignet sind, in den Abgabe... mehr lesen...
Index: 10/10 Auskunftspflicht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs2;AVG §35;BAO §112a;
Rechtssatz: Zur Durchsetzung von Rechtsansichten, die Gegenstand eines laufenden Verfahrens sind, dient das Auskunftspflichtgesetz ebenso wenig, wie es auch kein Mittel ist, um Unbehagen etwa an den Bescheiden der Finanzbehörden "abzureagieren" (Hinweis E 13.... mehr lesen...
Index: 10/10 Auskunftspflicht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs2;AVG §35;BAO §112a;
Rechtssatz: Im Bewusstsein der Zwecklosigkeit eines Begehrens, also mutwillig, handelt ein Antragsteller auch dann, wenn er mit den Mitteln des Auskunftspflichtgesetzes ausschließlich Zwecke verfolgt, deren Schutz das Auskunftspflichtgesetz nicht dient. Zu di... mehr lesen...
Index: 10/10 Auskunftspflicht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs2;AVG §35;BAO §112a;
Rechtssatz: Mutwillig nimmt die Behörde in Anspruch, wer sich in dem Bewusstsein der Grund- und Aussichtslosigkeit, der Nutz- und Zwecklosigkeit seines Anbringens an die Behörde wendet, sowie wer aus Freude an der Behelligung der Behörde handelt (vgl. Ritz, B... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Jänner 2003 gewährte der Ausschuss der Stmk. Rechtsanwaltskammer (Abt. 3) dem Beschwerdeführer gemäß § 7 der Satzung der Versorgungseinrichtung der Stmk. Rechtsanwaltskammer beginnend mit 1. März 2003 die Berufsunfähigkeitsrente von "zur Zeit EUR 1.930,--" brutto monatlich. Mit weiterem Bescheid vom 11. März 2003 erklärte diese Behörde die Aufrechnung von tieferstehend aufgelisteten Forderungen in der Höhe von EUR 100,-- monatlich gegen die dem Beschwerdeführer s... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Auskunftspflicht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs2;AVG §35;B-VG Art20 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/19/0022 E 23. März 1999 VwSlg 15104 A/1999 RS 1 Stammrechtssatz Der Begriff der "Zwecklosigkeit" eines Auskunftsersuchens im Sinne der Judikatur des VwGH zur Mutwilligkeit ist spezifisch vor dem Hintergrund jener Zwecke zu seh... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen die Abweisung einer Berufung in Angelegenheiten der Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrages nach § 25 Oö Bauordnung 1994 als verspätet zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der letztinstanzliche Gemeindebescheid am 15. Juni 2005 (dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers) zugestellt worden sei. Die Vorstellung sei jedoch erst am 30. Juni 2005 bei der mitbeteiligten Geme... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1
(hier Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrages nach § 25 OÖ ROG) Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegende... mehr lesen...
Die Vorgeschichte der Beschwerdefälle ist dem hg. Erkenntnis vom 27. April 2004, Zlen. 2003/05/0066 bis 0069, zu entnehmen. Daraus ist festzuhalten, dass jeder Beschwerdeführerin als Eigentümerin eines näher bezeichneten Kleingartenhauses in Wien der rechtskräftige Auftrag erteilt wurde, dieses Haus binnen einer bestimmten Frist abzutragen (die gegen die letztinstanzlichen Abtragungsaufträge gerichteten Beschwerden wurden mit dem zuvor genannten Erkenntnis als unbegründet abgewiesen).... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §35;AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs3;AVG §68 Abs7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/05/0123 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/05/0209 E 16. September 1997 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 68 Abs 2 AVG und § 68 Abs 3 AVG iVm § 68 Abs 7 AVG ergibt sich, daß der Partei kein Rechtsanspruch auf die Ausübung des behörd... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Juli 2000 setzte die beschwerdeführende Gemeinde für den Gastronomiebetrieb der mitbeteiligten Partei die Getränkesteuer für das Jahr 1999 für alkoholfreie Getränke mit S 323.996,-- und für alkoholhältige Getränke mit S 511.633,-- fest. Auf Grund der gegen diesem Bescheid erhobenen Berufung setzte der Gemeinderat der beschwerdeführenden Gemeinde mit Bescheid vom 4. Oktober 2001 die Getränkesteuer mit den eben genannten Beträgen fest und zog davon die von der ... mehr lesen...
Index: L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;GdO Slbg 1994 §80;GdO Slbg 1994 §82;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist auch im Verfahren der Gemeindeaufsichtsbehörden die Anwendung des AVG in dem Umfang geboten, als sich nicht aus den Vorschriften über die Gemeindeaufsicht anderes ergibt. Von den für den vorliegenden Fall wesentlichen Regelungen des AVG sieh... mehr lesen...
Dem Beschwerdefall liegt ein Straßenbauvorhaben im Gebiet der Gemeinde Hörsching zu Grunde. Es soll die Kreuzung der Landesstraße L 532 mit drei Gemeindestraßen (eine fünfstrahlige Kreuzung) zu einem Kreisverkehr umgebaut werden, wozu Grundflächen der Beschwerdeführer (unbebaute, landwirtschaftlich genutzt Flächen) in Anspruch genommen werden sollen (siehe dazu das hg. Erkenntnis vom 15. Juni 2004, Zl. 2003/05/0228, betreffend die dem Land Oberösterreich erteilte straßenrechtliche Bew... mehr lesen...
Index: L85004 Straßen Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1152;AVG §35;AVG §74 Abs2;EisbEG 1954 §44;LStG OÖ 1991 §35 Abs1;LStG OÖ 1991 §36 Abs2;
Rechtssatz: Mit dem hg. Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 11. Februar 1993, Zl. 90/06/0211, VwSlg 13777 A/1993, wurde unter anderem klargestellt, dass "ungerecht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 292 m2 eine ergänzende Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 12.848,-- (netto S 11.680,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1 Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsanschlussgebühr) die Bestimmun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 322 m2 eine Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 14.168,-- (netto S 12.880,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 4 und Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1 Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsanschlussgebühr) die Bestimmun... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer verfügte im Zwölfmonatszeitraum 2000/2001 zum Stichtag 31. März 2001 über eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge in der Höhe von 61.781 kg (und einen Anteil von 28.837 kg Direktverkaufs-Referenzmenge, der in eine Anlieferungs-Referenzmenge umgewandelt war). In der Meldung des Direktverkaufs für den Zeitraum 1. April 2000 bis 31. März 2001 gab der Beschwerdeführer die Abgabe von Milch/Milchprodukten an Letztverbraucher im Ausmaß von 309 kg an. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1999 §33a Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Grundsätze des AVG und der BAO schließen eine Verfahrensregelung nicht aus, die die Berufung auf höhere Gewalt oder andere besondere Umstände des Einzelfalles zur Vermeidung des Eintritts einer Rechtsfolge ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem oben genannten Bescheid vom 26. Februar 1997 wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Vollstreckungsverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 10. Oktober 1996 gemäß § 66 Abs. 4 iVm § 63 Abs. 3 AVG als unzulässig zurück. Mit der genannten Vollstreckungsverfügung habe die Bundespolizeidirektion zur "Sicherung der Leistung eines Betrags von öS 17.223,-- gemäß § 8 VVG die einstwei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;VStG;VVG §10 Abs1;VVG §10 Abs2 Z1;VVG §10 Abs2 Z2;VVG §10 Abs2 Z3;VVG §10 Abs2;VVG §10;
Rechtssatz: Aus § 10 Abs. 1 im Zusammenhalt mit Abs. 2 VVG ergibt sich, dass - im Gegensatz zum AVG und zum VStG - eine Berufung gegen eine Vollstreckungsverfügung grundsätzlich nicht zulässig ist. Zulässig ist eine Berufung nur in bestimmten Fällen, die im Abs. 2 (in seinen Z. 1 bis ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. November 1996 erteilte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) den Beschwerdeführern und der Republik Österreich folgenden auf § 138 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) gestützten wasserpolizeilichen Auftrag: "(Die Beschwerdeführer) sowie die Republik Österreich (Bundeswasserbauverwaltung) werden hinsichtlich der Ablagerungen auf Grundstück Nr. 193/10, Katastralgemeinde K, verpflichtet, zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes sämtliche A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs1;AVG §35;AVG §58 Abs2;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/07/0108 E 29. Oktober 1991 RS 2 Stammrechtssatz Bedient sich eine Behörde im Bescheidspruch ihrer Berufungsentscheidung des Ausdruckes "zurückgewiesen" statt sich des Ausdruckes "abgewiesen" zu bedienen, so liegt in der Verwendung dieser Formulierung kein Eingriff in die Rechte der Partei vor... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 206 m2 eine Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 8.240,-- (netto S 8.240,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 3 und Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der m... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1(hier nur erster Halbsatz) Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsansc... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 29. November 2001 wurde den Beschwerdeführern auf Grund der §§ 20 und 21 des Kärntner Gemeindekanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 62/1999, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 13/2000, sowie der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Reichenfels vom 9. Dezember 1993, zuletzt geändert am 14. Dezember 2000, für das Abgabenjahr 2001 die Kanalbereitstellungsgebühr mit S 2.947,10 und die Kanalgebühr mit S 3.176,2... mehr lesen...