Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;AVG §22;ZustG §21;
Rechtssatz: Eine gesetzliche
Norm: , die es der Behörde zur Pflicht machte, den Bescheid betreffend die Haftung gemäß § 67 Abs. 10 ASVG zu eigenen Handen zuzustellen, existiert nicht. Dass die Eigenhandzustellung nur aus "besonders wichtigen Gründen" vorzunehmen ist, macht ihren Ausnahmecharakter deut... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Februar 2006 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der S. GesmbH mit Sitz in Wien ..., die Arbeitgeber des W.A. gewesen sei, zu verantworten, dass am 24. Jänner 2003 in Graz ..., das Arbeitsmittel, nämlich eine näher umschriebene Kanalballenpresse, in der Betriebshalle durch den ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;VStG §51e Abs1;VStG §51e Abs6;VStG §51f Abs2;ZustG §21;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der UVS ist nicht verpflichtet, den Besch zu der vor ihm stattfindenen mündlichen Verhandlung "zu eigenen Handen" zu laden (Hinweis E 16.6.2003, 2002/02/0072). Vielmehr hat die diesbezügliche Ladung an den Besch zu Handen seines Rechtsvertreters zu erfolgen (Hinweis E 31.3.2006, 2004/02... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien (Magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk) vom 16. September 2002 wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer G.m.b.H. mit Sitz in Wien einer Übertretung des § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a i.V.m. § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 2.100,-- (Ersatzfreiheitsstraf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;VStG §24;VStG §41 Abs3;VStG §42 Abs2;VStG §48 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;ZustG §13;ZustG §16;ZustG §21;
Rechtssatz: § 41 Abs. 3, § 42 Abs. 2 und § 48 Abs. 2 VStG lassen in ihrem Zusammenhang das Prinzip erkennen, dass ein Verwaltungsstrafverfahren überhaupt nur dann ohne Anhörung der Partei durchgeführt werden darf, w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;VStG §24;ZustG §16;ZustG §21;
Rechtssatz: Für die Bewirkung einer Zustellung eines Strafbescheides zu eigenen Handen liegt auch dann ein besonders wichtiger Grund im Sinne des § 22 zweiter Satz AVG i.V.m. § 24 VStG vor, wenn der Beschuldigte einer an ihn ergangenen Ladung nicht Folge geleistet und vor Erlassung des Straferkenntnisses nicht einvernommen worden ist (vg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;VStG §24;VStG §46;
Rechtssatz: Der Umstand, dass es sich um ein Straferkenntnis handelt, stellt für sich allein nach der hg. Rechtsprechung noch keinen zwingenden Grund für die Annahme besonders wichtiger
Gründe: im Sinne des § 22 zweiter Satz AVG für eine Zustellung zu eigenen Handen dar. Jedoch hat der Verwaltungsgerichtshof das Vorliegen solcher wichtiger
Gründe: da... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen die Abweisung einer Berufung in Angelegenheiten der Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrages nach § 25 Oö Bauordnung 1994 als verspätet zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der letztinstanzliche Gemeindebescheid am 15. Juni 2005 (dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers) zugestellt worden sei. Die Vorstellung sei jedoch erst am 30. Juni 2005 bei der mitbeteiligten Geme... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1
(hier Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrages nach § 25 OÖ ROG) Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegende... mehr lesen...
Im Zuge des Zusammenlegungsverfahrens G wandte sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) mit Schreiben vom 1. Juni 1999 an die Gemeinde G, übermittelte Ausfertigungen der Verständigung über die Auflage des Besitzstandsausweises und des Bewertungsplanes sowie des Planes der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen für die in das Verfahren einbezogenen Parteien, und ersuchte die Gemeinde, jeder in der beigeschlossenen Zustellliste aufscheinenden Partei ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs3;AVG §22;ZustG §21;
Rechtssatz: Gemäß § 22 AVG ist eine Zustellung zu eigenen Handen dann zu bewirken, wenn besonders wichtige
Gründe: vorliegen oder wenn es gesetzlich vorgesehen ist (vgl. etwa § 19 Abs. 3 AVG). Dass diese Art der Zustellung nur aus besonders wichtigen Gründen vorgesehen ist, macht ihren Ausnahmecharakter deutlich (Hinweis E 23.1.2001, 2000/11/03... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §22;FlVfGG §3 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §14 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §14;ZustG §21;
Rechtssatz: Da die mit einem Bewertungsplan iSd § 14 Bgld FlVfLG 1970 bzw. mit der Verständigung über seine Auflage verbundenen Rechtsfolgen im Vergleich mit anderen Bescheiden in ihrer Bedeutung und... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §7 Abs2;AVG §22;FlVfGG §3 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §14 Abs1;ZustG §21;
Rechtssatz: Eine gesetzliche Anordnung dahingehend, dass eine Zustellung des Bewertungsplans bzw. der Verständigung betreffend dessen Auflage zu eigenen Handen zu erfolgen hat, kann weder aus § 14 Abs 1 Bgl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;ZustG §16;ZustG §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/03/0210 E 22. November 2005 RS 1
(hier nur die letzten beiden Sätze) Stammrechtssatz Das Gesetz schreibt eine Zustellung der Straferkenntnisse zu eigenen Handen nicht vor. Für die Bewirkung einer Zustellung zu eigenen Handen liegt jedoch dann ein besonders wichtiger Grund iSd § 22 zweiter Satz AVG iVm § 24 VS... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 11. Juli 2000 wurde dem Beschwerdeführer eine Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs. 1 Z. 8 Güterbeförderungsgesetz in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 lit. a iVm Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 3298/94 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1524/96 zur Last gelegt und es wurde über ihn eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung hat die belangte Behörde mit dem angef... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren49/08 Amtshilfe Zustellung von Schriftstücken
Norm: AVG §22;RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art1 Abs1;RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art10;RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art3;VStG §24;VStG §46 Abs1;ZustformV 1982 §1;ZustG §11 Abs1;ZustG §16;ZustG §21; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/03/0280 E 19. Dezember 2005 ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 7. November 2000 - mit dem er der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für schuldig befunden und über ihn dafür eine Geldstrafe in Höhe von S 60.000,-- verhängt worden war - gemäß § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurückgewiesen (Spruchpunkt I.) und der Antrag des Beschwerdeführers auf Wi... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Juli 2000 setzte die beschwerdeführende Gemeinde für den Gastronomiebetrieb der mitbeteiligten Partei die Getränkesteuer für das Jahr 1999 für alkoholfreie Getränke mit S 323.996,-- und für alkoholhältige Getränke mit S 511.633,-- fest. Auf Grund der gegen diesem Bescheid erhobenen Berufung setzte der Gemeinderat der beschwerdeführenden Gemeinde mit Bescheid vom 4. Oktober 2001 die Getränkesteuer mit den eben genannten Beträgen fest und zog davon die von der ... mehr lesen...
Index: L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;GdO Slbg 1994 §80;GdO Slbg 1994 §82;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist auch im Verfahren der Gemeindeaufsichtsbehörden die Anwendung des AVG in dem Umfang geboten, als sich nicht aus den Vorschriften über die Gemeindeaufsicht anderes ergibt. Von den für den vorliegenden Fall wesentlichen Regelungen des AVG sieh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 292 m2 eine ergänzende Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 12.848,-- (netto S 11.680,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1 Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsanschlussgebühr) die Bestimmun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 322 m2 eine Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 14.168,-- (netto S 12.880,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 4 und Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1 Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsanschlussgebühr) die Bestimmun... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer verfügte im Zwölfmonatszeitraum 2000/2001 zum Stichtag 31. März 2001 über eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge in der Höhe von 61.781 kg (und einen Anteil von 28.837 kg Direktverkaufs-Referenzmenge, der in eine Anlieferungs-Referenzmenge umgewandelt war). In der Meldung des Direktverkaufs für den Zeitraum 1. April 2000 bis 31. März 2001 gab der Beschwerdeführer die Abgabe von Milch/Milchprodukten an Letztverbraucher im Ausmaß von 309 kg an. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1999 §33a Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Grundsätze des AVG und der BAO schließen eine Verfahrensregelung nicht aus, die die Berufung auf höhere Gewalt oder andere besondere Umstände des Einzelfalles zur Vermeidung des Eintritts einer Rechtsfolge ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem oben genannten Bescheid vom 26. Februar 1997 wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Vollstreckungsverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 10. Oktober 1996 gemäß § 66 Abs. 4 iVm § 63 Abs. 3 AVG als unzulässig zurück. Mit der genannten Vollstreckungsverfügung habe die Bundespolizeidirektion zur "Sicherung der Leistung eines Betrags von öS 17.223,-- gemäß § 8 VVG die einstwei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;VStG;VVG §10 Abs1;VVG §10 Abs2 Z1;VVG §10 Abs2 Z2;VVG §10 Abs2 Z3;VVG §10 Abs2;VVG §10;
Rechtssatz: Aus § 10 Abs. 1 im Zusammenhalt mit Abs. 2 VVG ergibt sich, dass - im Gegensatz zum AVG und zum VStG - eine Berufung gegen eine Vollstreckungsverfügung grundsätzlich nicht zulässig ist. Zulässig ist eine Berufung nur in bestimmten Fällen, die im Abs. 2 (in seinen Z. 1 bis ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 206 m2 eine Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 8.240,-- (netto S 8.240,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 3 und Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der m... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1(hier nur erster Halbsatz) Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsansc... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 29. November 2001 wurde den Beschwerdeführern auf Grund der §§ 20 und 21 des Kärntner Gemeindekanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 62/1999, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 13/2000, sowie der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Reichenfels vom 9. Dezember 1993, zuletzt geändert am 14. Dezember 2000, für das Abgabenjahr 2001 die Kanalbereitstellungsgebühr mit S 2.947,10 und die Kanalgebühr mit S 3.176,2... mehr lesen...