Index: L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt KärntenL34002 Abgabenordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 litA Z1 ;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO Allg Krnt 1998 §95;LAO Krnt 1991; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/17/0224
Rechtssatz: Nun trifft zwar § 95 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeord... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Dezember 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 22. September 2000 um 21.36 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen diesen Besch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;ZustG §21;
Rechtssatz: Der UVS ist nicht verpflichtet, den Besch zu der vor ihm stattfindenen mündlichen Verhandlung "zu eigenen Handen" zu laden (Hier: Verfahren betreffen Übertretung der StVO 1960). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002020072.X03 Im RIS seit 29.07.2003 ... mehr lesen...
1. Mit Schreiben vom 22. November 2000 hat die Beschwerdeführerin der belangten Behörde eine kurzfristige Werbeaktion, den sogenannten "Wintertarif", angezeigt. Die Beschwerdeführerin bot dabei ihren Endkunden innerhalb des eigenen Ortsnetzes für den Zeitraum 1. Dezember 2000 bis 28. Februar 2001 für Gespräche, die zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens (täglich) geführt werden, in allen Tarifoptionen folgende Verrechnung an: Es wird für ununterbrochene Verbindungen von jeweils mindestens ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Datenschutz40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG;B-VG Art11 Abs2;DSG 2000 §1;EGVG 1991 Anlage Art2;TKG 1997 §83 Abs2;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 83 Abs. 2 TKG kann u.a. die Regulierungsbehörde Auskünfte verlangen, die für den Vollzug dieses Gesetzes und der relevanten internationalen Vorschriften notwendig sind. § 83 Abs. 2 TKG sieht som... mehr lesen...
1.1. Der Bürgermeister der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Stadtgemeinde schrieb den Beschwerdeführern mit Bescheid vom 4. Jänner 1996 gemäß § 2 lit. 1 bis 4 im Zusammenhang mit § 4 "der dzt. in Geltung stehenden Wassergebührenordnung der Stadtgemeinde Mattighofen" eine Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von insgesamt S 14.344,-- vor. 1.2. Der dagegen von den Beschwerdeführern erhobenen Berufung wurde nach Ergehen einer Berufungsvorentscheidung und Erh... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1;
Rechtssatz: Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsanschlussgebühr) die Bestimmungen des AVG anzuwenden, weil § 109 Abs. 1 zweiter Satz der Oberösterreichis... mehr lesen...
Mit Antrag vom 11. Dezember 2000 suchte der Beschwerdeführer bei der Agrarmarkt Austria um die Gewährung von Flächenbeihilfe für Hanf der Ernte 2000 an. Hievon sei eine Fläche von 5,6 ha betroffen. Diese Fläche sei am 24. August 2000 gemäht und die Ernte am 20. September 2000 eingebracht worden. Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich II der Agrarmarkt Austria vom 13. Juli 2001 wurde der Antrag des Beschwerdeführers abgewiesen, weil er gemäß Art. 8 Abs. 3 der Ve... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0360650040/01 Verwaltungsverfahren
Norm: 31989R1164 Beihilferegelung DV Faserflachs Hanf;AVG;EURallg;
Rechtssatz: Die Folge von Verfahrensmängeln nach den nationalen Verfahrensbestimmungen kann mangels entsprechender Anerkennung einer solchen Rechtsfolge auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts nicht sein, dass ein nach Gemeinschaftsrecht nicht (oder: nicht mehr, oder nicht in voll... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gemeinde schloss mit der M. Leih- und Mietwagen GmbH (im Folgenden: M.GmbH) nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinderates in der Sitzung vom 12. September 2000 einen Vertrag mit folgendem wesentlichen Inhalt: "1 Die Fa. M.Ges.m.b.H. verpflichtet sich, im Bereich der Gemeinde für die Leistung der Beförderung von Personen, die im Bereich der Gemeinde eine erhebliche Gesundheitsstörung erlitten haben oder wegen ihres Gesundheitszustandes kein gewö... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §21;AVG §22;AVG §62 Abs1;ZustG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/04/0190 E 26. Juni 2001 RS 2 Stammrechtssatz Im Wege der Akteneinsicht kann die Erlassung eines Bescheides nicht bewirkt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001110136.X02 Im RIS seit 2... mehr lesen...
Mit Bescheid des Gemeinderates der Beschwerdeführerin vom 15. Mai 2001 wurde über die Berufung des Mitbeteiligten gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 7. November 2000 abweislich entschieden. Der Berufungsbescheid wurde am 18. Mai 2001 im Wege einer Ersatzzustellung an die Gattin des Mitbeteiligten ausgefolgt, wobei der Rückschein von ihr mit "Th. K" unterfertigt wurde. Dagegen gab der Mitbeteiligte eine mit 1. Juni 2001 datierte Vorstellung am 5. Juni 2001 zur Post, die am ... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z1;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1;
Rechtssatz: Im Vorstellungsverfahren sind grundsätzlich die Vorschriften des AVG anzuwenden. Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden im Land Oberösterreich ist im Vorstellungsverfahren auch in Abgabenangelegenhe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung der beschwerdeführenden GmbH gegen den Bescheid (Berufungsentscheidung) des Gemeinderates der mitbeteiligten Partei vom 8. Mai 2001 als unbegründet ab. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde habe der Beschwerdeführerin mit Bescheid (nach den Angaben im angefochtenen Besc... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreichL34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z1;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1;KommStG 1993 §5;LAO OÖ 1996 §1 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/14/0035 E 18. Oktober 2007
2002/14/0067 E 27. August 2002 ... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Eingabe vom 24. Februar 2000 bestritt die Beschwerdeführerin die Getränkesteuerpflicht und beantragte die Rückzahlung der Getränkesteuer für das Jahr 1999. Mit Bescheid vom 29. Februar 2000 setzte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Bregenz die Getränkesteuer für das Jahr 1999 gegenüber der Beschwerdeführerin fest. Mit Devolutionsantrag vom 30. Mai 2000 stellte ... mehr lesen...
Index: L10018 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt VorarlbergL34008 Abgabenordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §1;AVG;EGVG Art2 Abs2 A Z1;EGVG Art2 Abs5;GdG Vlbg 1985 §92 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/16/0378 E 29. November 2001 2001/16/0446 E 19. September 2001 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0528 E 11. Juli 2000 RS 1 (Hier: Nur erster Satz und h... mehr lesen...
Mit dem - nach Wiederaufnahme des mit Bescheid der belangten Behörde vom 7. Juli 1998 abgeschlossenen Berufungsverfahrens - im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 18. März 1997 gegen 22.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach näher bestimmten Pkw an einer näher bezeichneten Straßenstelle im Stadtgebiet von M. gelenkt und sich hiebei in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befund... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52 Abs2;AVG §53a Abs3 idF 1998/I/158;AVG §53a idF 1998/I/158;AVG §76 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §8;AVG;GebAG 1975;VStG §24 idF 1998/I/158;VStG §64 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/05/0027 B 11. Oktober 1994 RS 1
(hier ohne Bezugnahme auf das Fehlen der Beschwerdelegitimation
der Partei, die im Allgemeinen gemäß § 76 Abs 1 AVG für
Barauslagen aufzukommen hat) ... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 19. September 1991 meldete die Beschwerdeführerin bei der mitbeteiligten Partei den Wasserbezug aus dem Netz des Verbandes für ein Wohngebäude mit einer Wohnung an. Mit Abgabenbescheid des Obmannes der mitbeteiligten Partei vom 4. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführerin eine Wasseranschlussgebühr im Gesamtbetrag von S 27.956,50 gemäß § 21 des Gesetzes über den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden und § 1 der Wassergebührenordnung 19... mehr lesen...
Index: L16503 Gemeindeverband Wasserleitungsverband NiederösterreichL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37293 Wasserabgabe Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;B-VG Art119a Abs5;GdWasserleitungsverband Triestingtal- und Südbahngemeinden NÖ 1978 §32 idF 1652-1;LAO NÖ 1977;
Rechtssatz: Mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen hat auch die Vorstellungsbehörd... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg wurde dem Beschwerdeführer in Bestätigung des Straferkenntnisses des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 7. Juni 1999 zur Last gelegt, er habe es als betreibender Gewerbeinhaber eines näher beschriebenen Gastgewerbebetriebes zu verantworten, dass dieses Lokal am 27. Dezember 1998 bis 05.23 Uhr offen gehalten worden und Gäste bewirtet worden seien (es seien noch ca. 16 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §21;AVG §22;AVG §62 Abs1;ZustG §24; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/04/0191 E 26. Juni 2001 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0336 E 20. März 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Erlassung eines schriftlichen Bescheides hat dessen Zustellung (oder Ausfolgung gemäß § 24 Zustellgesetz) zur Voraussetzung. Erst wenn eine rechtswirksame Zustell... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §21;AVG §22;AVG §62 Abs1;ZustG §24; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/04/0191 E 26. Juni 2001
Rechtssatz: Im Wege der Akteneinsicht kann die Erlassung eines Bescheides nicht bewirkt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000040190.X02 Im RIS seit 17.0... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. März 2000 wies das Militärkommando Salzburg gemäß § 36a Abs. 1 Z. 2 Wehrgesetz 1990 den Antrag des Beschwerdeführers vom 7. Dezember 1999 auf befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes ab. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer (nach erfolglosen Zustellversuchen am 6. und 7. März 2000) durch postamtliche Hinterlegung am 7. März 2000 zugestellt. Nach dem Inhalt des Rückscheines war der 7. März 2000 der erste Tag der Abholfrist.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §21;AVG §22;AVG §62 Abs1;ZustG §24;
Rechtssatz: Die Erlassung eines schriftlichen Bescheides hat dessen Zustellung (oder Ausfolgung gemäß § 24 Zustellgesetz) zur Voraussetzung. Erst wenn eine rechtswirksame Zustellung vorliegt, ist der Bescheid erlassen (siehe dazu Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht7 (1999) Rz 427 und die dort zitierte hg. Rechtsprechung). ... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 3. November 2000 wies die Vorarlberger Landesregierung den Antrag der Beschwerdeführerin vom 4. September 2000 auf Zustellung des Kostenersatzbescheides (nach §§ 9 und 11 des Gesetzes über die Sozialhilfe, LGBl. Nr. 1/1998 (im Folgenden: SHG)) der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 12. Jänner 2000, Zl. IV-322-87-94, zu eigenen Handen gemäß § 22 AVG in Verbindung mit § 16 des Zustellgesetzes und § 9 ff SHG ab. In der Begründung: führte die Vor... mehr lesen...
Index: L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;SHG Vlbg 1998;ZustG §21;
Rechtssatz: Eine gesetzliche
Norm: , die es der Behörde zur Pflicht macht, den Bescheid betreffend einen Kostenersatz nach dem Vlbg SHG 1998 zu eigenen Handen zuzustellen, existiert nicht. Dass diese Art der Zustellung nur aus "besonders wichtigen Gründen" vorzunehmen ist, macht ihren Ausnahme... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;ZustG §21;
Rechtssatz: Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Zustellung zu eigenen Handen ua. nicht erforderlich bei baupolizeilichen Beseitigungsaufträgen (Hinweis E 1981/02/12, 3269, 3270/80, VwSlg. 10366 A/1981), bei der Androhung eines Abbruchauftrages (Hinweis E 1982/03/18, 06/3083/80), bei Änderungen von Eigenjagdgebieten (Hinweis E 1983/09/1... mehr lesen...
I. Die vorliegenden drei Beschwerden beziehen sich auf drei baubehördliche Verfahren betreffend zwei (aneinandergrenzende) Grundstücke im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde. Dabei geht es einerseits um ein 1978 (in erster Instanz) abgeschlossenes Baubewilligungsverfahren betreffend die Errichtung eines Wohnhauses (Beschwerde Zl. 2000/06/0033), andererseits um ein 1998 eingeleitetes Baubewilligungsverfahren betreffend einen Zubau und ein Vordach zu diesem Wohnhaus (Beschwerde... mehr lesen...