Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG;
Rechtssatz: Dem AVG ist jeder übertriebene Formalismus fremd (Hinweis E 20.1.1981, 79/07/0183, VwSlg 10343 A/1981). Schlagworte Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als Berufungen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1988180041.X02 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Militärkommandos Wien vom 28. Februar 1990 wurde der (im Jahre 1968 geborene) Beschwerdeführer gemäß § 29 Abs. 7 und 8 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 lit. a des Wehrgesetzes 1978 "ausgewählt und verpflichtet, bis zur Vollendung Ihres 50. Lebensjahres Kaderübungen bis zum Gesamtausmaß von 60 Tagen zu leisten". Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Mit Beschluß vom 24. September ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §13a;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WehrG 1990 §29 Abs8;
Rechtssatz: Wurde der Wehrpflichtige nicht iSd § 13 a AVG belehrt, ein Verlangen nach § 29 Abs 8 WehrG 1990 auf Befassung der Beschwerdekommission zu stellen, so genügt für die Wesentlichkeit dieses Verfahrensmangels die Behauptung in der Beschwerde, er hätte ein solches ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §13a;WehrG 1990 §29 Abs8;
Rechtssatz: Das in § 29 Abs 8 zweiter Satz WehrG 1990 dem Wehrpflichtigen eingeräumte Verlangen an den BMLV, vor Abweisung der Berufung gegen den Auswahlbescheid eine Stellungsnahme der Beschwerdekommission einzuholen, ist eine Verfahrenshandlung, zu deren Vornahme die Partei iSd § 13 a AVG anzuleiten ist. Daß die Berufu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) wurde der nunmehrige Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer, somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Arbeitgebers, nämlich der N. Warenhandel Gesellschaft m. b.H." einer Übertretung des § 23 Arbeitsruhegesetz, BGBl. Nr. 144/1983 (ARG), acht verschiedener - spruchmäßig detailliert aufgeschlüsselter - Übertretungen der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;
Rechtssatz: Aus § 13 a AVG läßt sich keine Verpflichtung der Behörde ableiten, darzutun, wie ein Vorbringen zu gestalten ist, um den von der Partei gewünschten Erfolg zu erzielen (Hinweis E 30.5.1989, 88/08/0006). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990190177.X06 Im RIS seit 18.02.1991 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. März 1987 wies die Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) gemäß § 30 Abs. 1 des O.ö. Flurverfassungs-Landesgesetzes 1979, LGBl. Nr. 73 (FLG), den Antrag der Beschwerdeführer auf Anerkennung eines Rechtsgeschäftes als Flurbereinigungsvertrag ab, mit welchem diese das sogenannte "Gebiet X", bestehend aus mehreren Liegenschaften mit dem Flächenausmaß von 156,3161 ha, von drei Verkäuferinnen gemeinsam zu ideellen Anteilen (Erstbeschwerdeführer: 51/100, Zweitbeschwerdeführe... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §13a;FlVfGG §50 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §30 Abs1;
Rechtssatz: Ein bereits in verbücherungsfähiger Form vorgelegter Vertrag bildet in diesem Umfang den Gegenstand des Feststellungsverfahrens nach § 30 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979. Daher ist die Behörde nicht verpflichtet, den Parteien... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 9. August 1990 wurden die Berufungen des Beschwerdeführers gegen die Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 12. Juni 1989, Zlen. 12-G-n1 und 12-G n2, gemäß § 63 Abs. 5 AVG 1950 zurückgewiesen. Zur Begründung: führte der Bundesminister aus, mit den beiden Bescheiden vom 12. Juni 1989 habe die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld die Entziehung der Gewerbeberechtigungen des Besch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Dem allgemeinen Verwaltungsverfahren ist ein
Rechtssatz: , bei unrichtig erteilter Rechtsmittelbelehrung sei das iSd unrichtigen Belehrung ausgeführte Rechtsmittel als ordnungsgemäß anzusehen, fremd. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen
Erledigung Zu... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 16. November 1988 lehnte die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt den Antrag des Beschwerdeführers vom 29. April 1988 auf Zuerkennung einer Invaliditätspension ab, da die Wartezeit nicht erfüllt sei. Nach der Begründung: sei der Anspruch auf eine Pensionsleistung an die allgemeine Voraussetzung geknüpft, daß am Stichtag die Wartezeit erfüllt sei. Für die Erfüllung der Wartezeit seien die Versicherungszeiten aus allen Vertragsstaaten zu berücksichtigen. D... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0173 E 25. November 1987 RS 4 Stammrechtssatz § 13 a AVG bezieht sich nur auf verfahrensrechtliche Angelegenheiten und nicht auf Belehrungen in der Sache selbst (Hinweis auf E vom 30.1.1985, 84/03/0394) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989080248.X01 ... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Vorgeschichte auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. März 1989, Zl. 88/01/0282, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 23. September 1987, mit dem dem Antrag des Beschwerdeführers, eines Staatsbürgers der Bundesrepublik Deutschland, vom 30. März 1987 auf Erteilung eines unbefristeten Sichtvermerks für die mehrmalige Wiedereinreise nach Österreich keine Folge gegeben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;
Rechtssatz: Die Behörde ist nach § 13a AVG nur zu Anleitung im Hinblick auf die von der Partei zu setzenden Verfahrensschritte, nicht aber dazu verhalten, der Partei Anweisungen zu erteilen, wie sie ihr Vorbringen zu gestalten habe, damit ihrem Standpunkt Rechnung getragen werden könnte (Hinweis E 21.9.1988, 87/03/0237, 0238). European Case ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 28. April 1989 ersuchte der Rechtsvorgänger der erstmitbeteiligten Partei beim Magistrat Linz um die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für einen Umbau auf der Liegenschaft X-gasse nn. Dem angeschlossenen Bauplan kann entnommen werden, daß auf dem Grundstück n/1 der KG Linz (Punktparzelle) der an der hinteren Grundgrenze befindliche Lichthof gegenüber der anschließenden Grundfläche des beschwerdeführenden Nachbarn durch eine öffnungslose Mauer abgeschlossen werd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §42;AVG §43 Abs5;AVG §8;
Rechtssatz: Die Anleitungspflicht gem § 13a AVG geht nicht so weit, daß eine Person, die unter Hinweis auf die Präklusionsfolgen gem § 42 AVG zu einer mündlichen Verhandlung ordnungsgemäß geladen wurde, vom Verhandlungsleiter ausdrücklich zur Erhebung von Einwendungen und deren inhaltlichen Ausgestaltung angeleitet bzw darauf hingewiesen... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 6. März 1990 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug schuldig erkannt, sie habe als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf Verlangen der Behörde nicht binnen zwei Wochen ab Zustellung der schriftlichen Aufforderung, das ist vom 23. März bis zum 11. April 1989, Auskunft darüber erteilt, wer das Kraftfahrzeug am 9. November 1989 um 14.05 Uhr gele... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13a;KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;
Rechtssatz: Die Erteilung einer Rechtsbelehrung des Inhalts, daß der Zulassungsbesitzer allenfalls die Person zu benennen habe, die die Auskunft erteilen kann, ist nicht Erfordernis einer Lenkeranfrage (Hinweis E 13.1.1988, 87/03/0193). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Der im Jahre 1956 geborene Beschwerdeführer leistete seinen Grundwehrdienst vom 30. September 1974 bis 29. März 1975 und im Anschluß daran bis 29. September 1975 freiwillig verlängerten Grundwehrdienst. Mit dem angefochtenen, als Einberufungsbefehl bezeichneten Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 36 des Wehrgesetzes 1978 zur Ableistung einer Kaderübung vom 22. März 1990 bis 25. März 1990 und zur Ableistung einer Truppenübung vom 26. März 1990 bis 31. März 1990 einberufen. In s... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §13a;AVG §56;B-VG Art18 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WehrG 1978 §28 Abs2;
Rechtssatz: Eine dem Inhalt nach als Rechtsauskunft zu deutende "Zusicherung" zum Zeitpunkt der Meldung zum freiwillig verlängerten Grundwehrdienst im Jahre 1974, daß der Wehrpflic... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine Berufung des Beschwerdeführers gegen ein erstinstanzliches Straferkenntnis, mit dem er wegen Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO bestraft worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG als unzulässig zurück. Die schriftliche Berufung vom 21. März 1990 habe keinen begründeten Berufungsantrag enthalten, obwohl in der Rechtsmittelbelehrung des Straferkenntnisses auf dieses Erfordernis ausdrücklich hingewiesen worden sei. Innerhalb der mit 29. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0113 E 29. September 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die sogenannte Manduktionspflicht der Beh nach § 13 a AVG bezieht sich auf die zur Vornahme von Verfahrenshandlungen nötigen Anleitungen und auf die Belehrung über die mit diesen Handlungen oder Unterlassungen unmittelbar verbundenen Rechtsfolgen. Sie bezieht sich aber nicht darau... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;
Rechtssatz: Es ist auch im Rahmen der Manuduktionspflicht nicht Aufgabe der Behörde, inhaltliche Mängel von Parteieingaben aus der Welt zu schaffen (Hinweis E 20.12.1989, 89/03/0241). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020146.X04 Im RIS seit 13.07.2001 Zuletzt akt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §61;
Rechtssatz: Da § 61 AVG klar umschreibt, welchen Inhalt eine Rechtsmittelbelehrung zu enthalten hat, ist eine Manuduktion über diesen Inhalt nicht erforderlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020146.X02 Im RIS seit 13.07.2001 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit den vorgelegten Bescheid- und Schriftsatzkopien wurde u.a. der Beschwerdeführerin mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 13. Februar 1990 gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 die Beseitigung aller fahrbereiten und nicht mehr fahrbereiten Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück Nr. 1465, KG X, sowie aller gebrauchten Ersatzteile insbesondere der Motoren, Getriebe und Hinterachsen und aller anderen neuen Ersatzteile und des Zubehörs, di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §61 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0353 E 11. Jänner 1984 VwSlg 11279 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Das Gesetz macht in Ansehung einer Rechtsmittelbelehrung keinen Unterschied, ob der zur Erhebung des Rechtsmittels Berechtigte im vorangegangenen Verfahren durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter vertreten war oder nicht. Da § 61 AVG klar umschreib... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in Wien den Kleinhandel mit Juwelen und Uhren betreibt, hatte mit ihrem (undatierten) Antrag beim Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 in der Fassung der Novelle, BGBl. Nr. 231/1988 (AuslBG), für die jugoslawische Staatsangehörige E für die Tätigkeit als Handelsarbeiterin ersucht. Spezielle Kenntnis oder ein (besonderes) Ausbildungser... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §13a;
Rechtssatz: Weder das AuslBG noch eine andere Rechtsvorschrift begründen einen Rechtsanspruch der Parteien des Verwaltungsverfahrens gegenüber der Behörde, unterwiesen zu werden, was sie vorzubringen haben, damit ihrem Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG allenfalls ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 22. Februar 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. März 1988 um 22.55 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Milderer Gemeindestraße von Neustift-Dorf kommend in Richtung Milders bis zur Pension X gelenkt und nach einer um 23.05 Uhr durchgeführten positiven Atemluftprobe um 23.10 Uhr auf dem Privatparkplatz vor der Pension X nach Aufforderung durch einen hiezu ermächtig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §13a;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs4 litc;
Rechtssatz: Die Straßenaufsichtsorgane sind nicht verpflichtet, dem Lenker Rechtsauskünfte, insb über die Folgen zu erteilen, die sich aus der Weigerung, sich der ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, ergeben (Hinweis E 23.10.1967, 1236/66, VwSlg 7199 A/1967, E 28.3.1... mehr lesen...