RS Vwgh 1991/2/18 90/19/0177

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Veröffentlicht am 18.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;

Rechtssatz

Aus § 13 a AVG läßt sich keine Verpflichtung der Behörde ableiten, darzutun, wie ein Vorbringen zu gestalten ist, um den von der Partei gewünschten Erfolg zu erzielen (Hinweis E 30.5.1989, 88/08/0006).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990190177.X06

Im RIS seit

18.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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