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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13a;Rechtssatz
Wurde der Wehrpflichtige nicht iSd § 13 a AVG belehrt, ein Verlangen nach § 29 Abs 8 WehrG 1990 auf Befassung der Beschwerdekommission zu stellen, so genügt für die Wesentlichkeit dieses Verfahrensmangels die Behauptung in der Beschwerde, er hätte ein solches Verlangen gestellt, wenn er entsprechend belehrt worden wäre. Nicht nötig sind dagegen Ausführungen, was er gegenüber der Beschwerdekommission vorgebracht hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110188.X05Im RIS seit
08.03.1991