RS Vwgh 1990/10/31 90/02/0146

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;

Rechtssatz

Es ist auch im Rahmen der Manuduktionspflicht nicht Aufgabe der Behörde, inhaltliche Mängel von Parteieingaben aus der Welt zu schaffen (Hinweis E 20.12.1989, 89/03/0241).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020146.X04

Im RIS seit

13.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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