RS Vwgh 1991/3/8 90/11/0188

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Veröffentlicht am 08.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

AVG §13a;
WehrG 1990 §29 Abs8;

Rechtssatz

Das in § 29 Abs 8 zweiter Satz WehrG 1990 dem Wehrpflichtigen eingeräumte Verlangen an den BMLV, vor Abweisung der Berufung gegen den Auswahlbescheid eine Stellungsnahme der Beschwerdekommission einzuholen, ist eine Verfahrenshandlung, zu deren Vornahme die Partei iSd § 13 a AVG anzuleiten ist. Daß die Berufungsbehörde die Abweisung der Berufung ins Auge fassen und damit der Anspruch auf Befassung der Beschwerdekommission aktuell werden könnte, brauchte der Bf nicht von vorherein anzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110188.X04

Im RIS seit

08.03.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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