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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §13a;Rechtssatz
Ein bereits in verbücherungsfähiger Form vorgelegter Vertrag bildet in diesem Umfang den Gegenstand des Feststellungsverfahrens nach § 30 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979. Daher ist die Behörde nicht verpflichtet, den Parteien des Flurbereinigungsverfahrens, die einen solchen Vertrag vorgelegt haben, Ratschläge über einen geeigneten Flurbereinigungsvertrag zu erteilen. Rechtsbelehrungen können sich nicht auf Fragen beziehen, die den Gegenstand des Verfahrens verlassen, also einen anderen Vertrag betreffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987070130.X02Im RIS seit
12.02.1991