1 Die revisionswerbende Wassergenossenschaft (in der Folge: Wassergenossenschaft) wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (in der Folge: BH) vom 30. April 1997 aufgrund freier Vereinbarung der daran Beteiligten anerkannt und die Satzung genehmigt. 2 Die §§ 1 und 3 der Satzung der Wassergenossenschaft lauten samt Überschriften auszugsweise (sprachliche Fehler im Original): „Sitz und Zweck der Genossenschaft § 1 Die Genossenschaft ist aufgrund fr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4 VwGG §34 Abs1 WRG 1959 §77 Abs3 litb B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Wassergenossenschaft wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (in der Folge: BH) vom 14. Juli 1970 unter gleichzeitiger Genehmigung der Satzung als freiwillige Genossenschaft im Sinn des § 74 Abs. 1 lit. a Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt. Zweck der Revisionswerberin ist die Entwässerung der einbezogenen Grundstücke ihrer Mitglieder bzw. die Regelung des Grundwasserhaushaltes und die Erricht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallgWRG 1959 §77 Abs3 litiWRG 1959 §85WRG 1959 §85 Abs1
Rechtssatz: Ein Ausfluss der in § 85 Abs. 1 erster Satz WRG 1959 normierten aufsichtsbehördlichen Funktion der Wasserrechtsbehörde ist die Aufgabe, über alle aus dem Genossenschaftsverhältnis und den aus wasserrechtlichen Verpflichtungen der Genossenschaft entspringenden Streitfälle zu en... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §73 Abs1 liteWRG 1959 §77 Abs3 litaWRG 1959 §85 Abs2WRG 1959 §85 Abs3WRG 1959 §85 Abs4
Rechtssatz: Die in § 85 Abs. 2 WRG 1959 angesprochenen Aufgaben der Wassergenossenschaften können sich insbesondere unmittelbar aus dem WRG 1959 sowie aus den darauf aufbauenden Verordnungen und Bescheiden sowie den Satzungen der Genossenschaften ergeben. Dass der Aufsicht der Wasse... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 6. Mai 1982 erkannte der Landeshauptmann von Niederösterreich (im Folgenden: LH) gemäß §§ 74 Abs. 1 lit. b, 75 und 99 Abs. 1 lit. h WRG 1959 die Bildung der „Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und Sanierung des Donau-Oder-Kanales IV“ unter gleichzeitiger Beiziehung mehrerer näher genannter widerstrebender Eigentümer an und genehmigte zudem die vorgelegte Satzung der genannten Wassergenossenschaft. 2 Gemäß § 4 Abs. 1 der genannten Satzung sind Mitglie... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1WRG 1959 §75WRG 1959 §77 Abs3 litcWRG 1959 §85 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmungen der § 75 und § 77 Abs. 3 lit. c WRG 1959 treffen Regelungen über die Gründung einer Wassergenossenschaft (mit Beitrittszwang) und über die notwendigen Bestandteile einer Satzung. Sollte mit d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56B-VG Art133 Abs4VwGG §34 Abs1VwRallgWRG 1959 §75WRG 1959 §77 Abs3 litc
Rechtssatz: Ein Feststellungsantrag, der nur die Auslegung eines rechtskräftigen Bescheides (oder einer Satzung) anstrebt, ist unzulässig. Welche Rechtsfolgen sich aus dem Beschei... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 27. Juli 2016 wurde der von den revisionswerbenden Parteien in Beschwerde gezogene Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya (BH) vom 25. April 2016, mit welchem der Antrag der revisionswerbenden Parteien vom 2. März 2015 - konkretisiert durch den Antrag vom 4. April 2016 - "als unbegründet abgewiesen" wurde, dahingehend abgeändert, "dass der spruchgegenständliche Antrag zurück... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Eine Streitentscheidung iSd § 85 Abs. 1 WRG 1959 ist dadurch gekennzeichnet, dass sie Rechte der Genossenschaft gegen das Mitglied, Rechte des Mitgliedes gegenüber der Genossenschaft oder Rechte des Mitgliedes gegenüber anderen Mitgliedern zum ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S (BH) vom 4. Mai 1964 wurde die auf Grund freier Vereinbarung gebildete beschwerdeführende Wassergenossenschaft (kurz: WG) gemäß §§ 98, 74 Abs. 1 lit. a und Abs. 2, 77 und 78 WRG 1959 anerkannt. Ferner wurde ausgesprochen, dass dieser Bescheid die Genehmigung der vorgelegten Satzungen einschließe und die WG mit Rechtskraft des Bescheides die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlange. Zweck dieser WG ist die Errichtung und Erha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;WRG 1959 §77 Abs3 litb idF 1999/I/155;WRG 1959 §77 Abs3 litc idF 1999/I/155;WRG 1959 §77 Abs5 idF 1999/I/155;WRG 1959 §80 Abs2 idF 1999/I/155;WRG 1959 §81 Abs1;
Rechtssatz: Nach §§ 77 Abs. 5 und 80 Abs. 2 WRG 1959 in der Fassung der WRG-Novelle 1999 besteht bei einer ... mehr lesen...
I. Mit (rechtskräftigem) Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S (BH) vom 30. August 1967 wurde die auf Grund freier Vereinbarung der daran Beteiligten am 12. März 1967 (als freiwillige Genossenschaft im Sinne des § 74 Abs. 1 lit. a Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959) gegründete Wassergenossenschaft G. (WG) anerkannt. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des in dem (in den Verwaltungsakten enthaltenen) einen wesentlichen Bestandteil der Satzung der WG bildenden Mitgliederverzeichnis ... mehr lesen...
I. Die mitbeteiligte Partei (MP) ist eine körperschaftlich eingerichtete Genossenschaft im Sinn des neunten Abschnittes des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959. Der Beschwerdeführer ist Mitglied dieser Genossenschaft. In den in der gründenden Versammlung der Beteiligten am 6. April 1974 beschlossenen Satzungen heißt es u.a.: "Sitz und Zweck der Genossenschaft § 1 Die Genossenschaft ist auf Grund eines Mehrheitsbeschlusses der Beteiligten nach den einschlägig... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Als negatives Zuständigkeitsmerkmal statuiert § 85 Abs. 1 WRG 1959, dass der Streitfall nicht gütlich beigelegt werden konnte, wobei unerheblich ist, aus welchen Gründen eine gütliche Einigung nicht erzielt werden konnte. Auch wenn die Schlichtung nicht binnen einer zumutbaren Frist erreicht werden konnte, kann die Wasserre... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105;WRG 1959 §50 Abs7;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Dass ein Genossenschaftsmitglied einen Beschluss, mit dem etwa über das Vermögen der Genossenschaft in satzungswidriger Weise verfügt würde, nicht bekämpfen könnte, wenn durch eine solche finanzielle Gebarung öffentliche Interessen iSd § 50 Abs. 7 und § ... mehr lesen...
Rechtssatz: Einem Genossenschaftsmitglied steht es frei, bei Nichtzustandekommen einer internen Schlichtung des von ihm begonnenen Streites die Entscheidung der Wasserrechtsbehörde zu begehren, die über die Streitfragen mit Bescheid abzusprechen hat. Hiebei ist die Entscheidungsbefugnis auf den vom Genossenschaftsmitglied zur Streitschlichtung an das nach den Satzungen vorgesehene Schiedsorgan herangetragenen Sachantrag und die von ihm damit geltend gemachten
Gründe: beschränkt. Das Genosse... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §73;WRG 1959 §74;WRG 1959 §75;WRG 1959 §76;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0182 E 29. Juni 2000 VwSlg 15446 A/2000 RS 2
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Streitfälle entspringen dann aus dem Genossenschaftsverhältnis, wenn sie Mitglieder oder Organe einer rechtskräftig gebildeten Wassergenossenschaft betreffe... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Ein besonderer Ausfluss der in § 85 WRG 1959 normierten aufsichtsbehördlichen Funktion der Wasserrechtsbehörde ist die Aufgabe, über alle aus dem Genossenschaftsverhältnis und den aus wasserrechtlichen Verpflichtungen der Genossenschaft entspringenden Streitfälle zu entscheiden, die nicht durch ein Schlichtungsverfahren im ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/07/0008 E 7. Juli 2005 RS 7 Stammrechtssatz Einem Genossenschaftsmitglied steht es frei, bei Nichtzustandekommen einer internen Schlichtung des von ihm begonnenen Streites die Entscheidung der Wasserrechtsbehörde zu begehren, die über die Streitfragen mit Besc... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §73;WRG 1959 §74;WRG 1959 §75;WRG 1959 §76;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0182 E 29. Juni 2000 VwSlg 15446 A/2000 RS 2 Stammrechtssatz Streitfälle entspringen dann aus dem Genossenschaftsverhältnis, wenn sie Mitglieder oder Organe einer rechtskräftig gebildeten Wassergenossenschaft betreffen und wenn der Rechtsgrund de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mitglied der mitbeteiligten Partei. Am 23. Juli 1998 fand eine Vollversammlung der mitbeteiligten Partei statt, in welcher unter TOP 5 über die Aufbringung der Eigenmittel zur Sanierung und Asphaltierung der Bringungstrasse beraten wurde. Grundlage der Beratung war das Ergebnis des Arbeitskreises zur Aufbringung der Eigenmittel, das in einer Aufteilung der Eigenmittel (von ca. S 3,000.000,--) nach einem näher dargestellten Schlüssel bestand. Nach diesem Auftei... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GSGG §5;GSLG Krnt 1998 §17 Abs2;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §78;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Im Fall der Ausstellung eines Rückstandsausweises durch eine Wassergenossenschaft sind die Einwendungen richtigerweise bei dieser zu erheben. Bei Vorliegen v... mehr lesen...
I. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft L (BH) vom 17. Juni 1988 wurde gemäß § 74 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 und § 98 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959 die mittels freier Vereinbarung gegründete Wassergenossenschaft "P" (die erstmitbeteiligte Partei, im Folgenden: WG) zum Zweck der Errichtung und Erhaltung einer Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage anerkannt und festgestellt, dass die folgenden Grundstückseigentümer, nämlich der Drittmitbeteiligte (Dritt-MP), Franz H, der Er... mehr lesen...
Aus den dem Verwaltungsgerichtshof nur in Teilen vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich folgender Sachverhalt: In der Vollversammlung der Wassergenossenschaft P, der mitbeteiligten Partei, vom 8. November 1996 wurde die G-GmbH als Mitglied in die WG P aufgenommen und eine Änderung der Satzung hinsichtlich der Anschlussgebühr ("Richtlinien zur Festlegung der Änderung der Anschlussgebühren") beschlossen. Gegen diesen Beschluss der Vollversammlung wurden von der G-GmbH Einwendungen er... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Eine Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Genossenschaftsmitgliedern oder zwischen einem Genossenschaftsmitglied und der Genossenschaft (eines aus dem Genossenschaftsverhältnis entspringenden Streitfalles) ist nur dann gegeben, wenn das in der Satzung vorgesehene Schlichtungsver... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 litb;WRG 1959 §77 Abs3 litg;WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §78;WRG 1959 §83 Abs1 lita;
Rechtssatz: § 77 Abs 3 lit b WRG 1959 bestimmt, dass die Satzungen einer Wassergenossenschaft (ua) die Grundsätze für die Ermittlung der auf die einzelnen Mitglieder entfallenden Stimmen zu enthalten haben. Dem Gesetzgeber kann nun nicht zugesonnen werden, er hätte es bei dies... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;WRG 1959 §85;
Rechtssatz: Dem Mitglied einer Genossenschaft gem § 85 Abs 1 WRG 1959 steht es frei, bei Nichtzustandekommen einer internen Schlichtung (§ 77 Abs 3 lit i WRG 1959) des von ihm begonnenen Streites über die Frage der Gültigkeit eines Genossenschaftsbeschlusses die Entscheidung der zustä... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;VwRallg;WRG 1959 §77 Abs3 litg;WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §78; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0180 E 18. Jänner 2001 RS 2(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Änderungen der Satzungen oder des Maßstabes für die Aufteilung der Kosten nach § 78 WRG werden ebenso wie die Beschlüsse über die Satzungen von... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist eine Wassergenossenschaft nach § 74 Abs. 1 lit. a WRG 1959. Nach § 3 der gültigen Satzung der mitbeteiligten Partei aus dem Jahr 1985 sind Mitglieder der Wassergenossenschaft die jeweiligen Eigentümer der im Verzeichnis der Mitglieder ausgewiesenen Grundstücke, Baulichkeiten und Anlagen. Unter OZl. 27 der Mitgliederliste der mitbeteiligten Partei scheinen unter dem Namen Herman und Albine K. die Baufläche .128 KG G. und ein Stimmenanteil von 3,0 auf. Unter... mehr lesen...