Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;WRG 1959 §138;WRG 1959 §50;
Rechtssatz: Ein wasserpolizeilicher Beseitigungsauftrag ist das Gegenteil von einem Instandhaltungsauftrag. Die Berufungsbehörde überschreitet durch die Umwandlung des Instandhaltungsauftrages, der den Gegenstand des Bescheides der Unterinstanz gebildet hat, in einen Beseitigungsauftrag die Sache iSd § 66 Abs 4... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte dieses Beschwerdeverfahrens wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 20. April 1993, 91/07/0044, verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 23. September 1993 der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung (BH) vom 13. Jänner 1987 Folge gegeben, der angefochtene Bescheid betreffend einen wasserpolizeilichen Auftrag nach § 138 Abs. 1 WRG 1959 z... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn (BH) vom 20. Oktober 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 2 WRG 1959 aufgetragen, die eigenmächtig vorgenommenen Neuerungen bezüglich der Abwasserbeseitigung beim Grenzgasthof in H. (Versickerung von Abwässern und zeitweise Einleitung in den Alten Rhein) bis zum 31. Dezember 1992 entweder durch eine dauerhafte Abdichtung des Kläranlagenauslaufes und hinkünftige Entsorgung der Abwässer in die A. zu beseitigen oder bis dahin n... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;WRG 1959 §98; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/07/0131 E 24. November 1981 VwSlg 10599 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Zuständig zur Erteilung eines Auftrages nach § 138 WRG 1995 ist diejenige Wasserrechtsbehörde, die für die nachträgliche Bewilligung der eigenmächtigen Neuerung zuständig ist. (Hinweis auf Krzizek S 553; Grabmayr-Rossmann2, S 655; E vom 14.2.1980,... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/07/0210 E 20. November 1984 RS 3 Stammrechtssatz Als Neuerung iSd § 138 WRG 1959 ist nicht allein das bewilligungslose Setzen einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen punktuellen Maßnahme, sondern auch das Fortdauern des durch die betreffende Maßnahme herbeigeführten Zustandes zu verstehen. Es stellt daher nicht nur die... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 15. Februar 1990 (Datum des Einlangens) beim Gemeindeamt der Gemeinde X die Erteilung einer Widmungs- und einer Baubewilligung für eine Mineral-Recycling-Anlage auf den im Spruch: näher bezeichneten Grundstücken. Nach der Aktenlage ist das Widmungsgebiet zum größten Teil nach dem am 26. Juni 1989 im Gemeinderat der mitbeteiligten Partei beschlossenen "zweiten Flächenwidmungsplan" als "Aufschließungsgebiet - Industrie- und Gewerbegebiet II" gewidmet;... mehr lesen...
Index: L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanSteiermark40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;ROG Stmk 1974 §32 Abs2 idF 1989/015;WRG 1959;
Rechtssatz: Der Antrag eines Widmungswerbers, das Verfahren zur Erteilung der Widmungsbewilligung bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Genehmigung nach dem WRG zu unterbrechen, ist mangels gesetzlicher Grundlage zurückzuweisen.... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 28. Juli 1989 suchte Architekt M. im Namen der Beschwerdeführerin als Bauherrschaft beim Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) um wasserrechtliche Bewilligung der Abwasserbeseitigung für die B-Vertriebs AG und die P-Vertriebs Ges.m.b.H. auf dem Areal eines Einkaufszentrums an. Mit Schreiben vom 15. November 1989 bestätigte die Beschwerdeführerin, daß Architekt M. bevollmächtigt sei, in ihrem Namen um wasserrechtliche Bewilligung für das angeführte Projekt anz... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg (BH) vom 10. März 1992 wurde G. und R. K. die wasserrechtliche Bewilligung zur Fassung einer auf Grundstück Nr. 204, KG L. entspringenden Quelle zum Zwecke der Errichtung einer Wasserversorgungsanlage erteilt. Gleichzeitig wurde als Baufertigstellungsfrist der 31. Dezember 1994 fest... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/07/0013 E 4. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Als Täter im Sinne des § 138 WRG kommt jeder in Betracht, der die Übertretung des Gesetzes verursacht oder mitverursacht hat. Auch juristische Personen können im Sinne dieser Gesetzesstelle Bestimmungen des WRG durch Handlungen oder Unterlassungen übertreten (Hinweis E 20.11.1984, 84... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §111;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §112;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Daran, daß in einem Fristerstreckungsverfahren gemäß § 112 WRG nur dem Bewilligungswerber Parteistellung zukommt, nicht aber Dritten (Hinweis E 28.4.1980, 1856/78; E 21.5.1985, 85/07/0049), vermag auch der Umstand nichts zu ändern, d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug dazu verpflichtet, auf einem bestimmt bezeichneten Grundstück nördlich eines näher bezeichneten Stationsgebäudes binnen gesetzter Frist die Überlaufleitung von der Faulgrube zum B.-Weg - Kanal auf eine Länge von 1 m, gemessen ab Grubenaußenwand, zu beseitigen und die verbleibende Ablauföffnung wasserdicht zu verschließen. Begründend verwies die belangte Behörde auf die Gutachten der Amtssachverständigen beider... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2611/78 E 13. September 1979 VwSlg 9922 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz Daß Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes im Sinne des § 138 Abs 1 WRG 1959 übertreten worden sind, hat ein Verschulden nicht zur notwendigen Voraussetzung (Hinweis E VwGH 26.6.1960, 0717/58, VwSlg 5327 A/1960). Europea... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Dezember 1990 erteilte der Stadtmagistrat Innsbruck (MI) auf Grund eines am 12. Dezember 1990 durchgeführten Lokalaugenscheines dem Beschwerdeführer den auf § 138 Abs. 1 WRG 1959 gestützten Auftrag, sämtliche auf der im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Gp. 2188, KG H, befindlichen mineralölhaltigen Fässer und Behälter von einem dazu befugten Betrieb nachweisbar entsorgen zu lassen, sämtliche dort befindliche Autowracks von der unbefestigten Fläche zu entfe... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;WRG 1959 §98; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/07/0131 E 24. November 1981 VwSlg 10599 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Zuständig zur Erteilung eines Auftrages nach § 138 WRG 1995 ist diejenige Wasserrechtsbehörde, die für die nachträgliche Bewilligung der eigenmächtigen Neuerung zuständig ist. (Hinweis auf Krzizek S 553; Grabmayr-Rossmann2, S 655; E vom 14.2.1980,... mehr lesen...
Mit Eingabe an die belangte Behörde vom 25. Jänner 1985 stellten die Beschwerdeführer die Anträge, die sogenannte J-Quelle auf einem näher bezeichneten Grundstück zum Heilvorkommen zu erklären und sodann die Nutzungsbewilligung zu erteilen. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 6. August 1985 wurde die J-Quelle gemäß § 1 des Gesetzes über natürliche Heilvorkommen und Kurorte, LGBl. Nr. 157/1962 (K-HVKOG), als Akratotherme zum Heilvorkommen erklärt. Mit Eingabe vom 16. Jänner 1986 gab... mehr lesen...
Index: L76002 Heilvorkommen Kurort Kärnten81/01 Wasserrechtsgesetz82/05 Lebensmittelrecht
Norm: Heilvorkommen- und KurorteG Krnt 1962 §1;Heilvorkommen- und KurorteG Krnt 1962 §14;Heilvorkommen- und KurorteG Krnt 1962 §7;Heilvorkommen- und KurorteG Krnt 1962 §8 Abs4;LMG 1975;WRG 1959;
Rechtssatz: § 1 Krnt Heilvorkommen- und KurorteG stellt auf die Nutzung der HEILWIRKUNG ortsgebundener natürlicher Heilvorkommen ab.... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach (BH) vom 7. Oktober 1986 wurde dem Beschwerdeführer über dessen Antrag gemäß den §§ 40, 98 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Entwässerungsanlage in Form eines offenen Gerinnes aus Rasenverbundsteinen, Länge ca. 100 lfm und anschließendem Rohrkanal, Länge ca. 60 lfm, Durchmesser 40 cm zwischen Kilometer 4,47 und Kilometer 4,62 der L 47 - Ossiacher Tauernstraße - im Ortsbereich K. (... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;WRG 1959 §98; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/07/0131 E 24. November 1981 VwSlg 10599 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Zuständig zur Erteilung eines Auftrages nach § 138 WRG 1995 ist diejenige Wasserrechtsbehörde, die für die nachträgliche Bewilligung der eigenmächtigen Neuerung zuständig ist. (Hinweis auf Krzizek S 553; Grabmayr-Rossmann2, S 655; E vom 14.2.1980,... mehr lesen...
Nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde mit diesem ein vom Beschwerdeführer gestellter Antrag auf "Anordnung sofortiger Maßnahmen, die geeignet sind, den sogenannten A.-Bach in sein früheres Gerinne zurückzuleiten", im Instanzenzug gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Diese Zurückweisung wurde damit begründet, daß der Beschwerdeführer mit seinem auf § 138 WRG 1959 gestützten Antrag die Abänderung rechtskräftiger Bescheide insoweit anstrebe, als de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Zurückweisung wegen entschiedener Sache European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992070176.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 24. Oktober 1994 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen. Die Erfüllungsfristen des gegenständlichen wasserpolizeilichen Auftrages betreffend die Einstellung der Ableitung von Mineralöl belasteten Niederschlagswässern im Zufahrtsbereich zur Servicehalle und von der Aufstellspur der Zufahrt der Wasserstraße in den Regenkanal der Marktgemeinde V. sowie bet... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Stehen der Gewährung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen der Reinhaltung der Gewässer und des Schutzes der Umwelt entgegen, ist auch keine Abwägung der Interessen vorzunehmen. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht zu entsprechen (hier:... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten (LH) vom 11. Juli 1986 wurden die Beschwerdeführerinnen gemäß § 138 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) verpflichtet, binnen zwei Wochen ab Rechtskraft dieses Bescheides entweder nachträglich um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung ihres vor der Uferparzelle Nr. 1081, KG M, in der Parzelle Nr. 1128 der KG M gelegenen See-Einbaues, bestehend aus einer massiven Uferschutzmauer, einem Badesteg im Aus... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/07/0227 E 13. April 1982 RS 1 Stammrechtssatz Eine Herstellung ist dann als eigenmächtige Neuerung iSd § 138 WRG 1959 zu beurteilen, wenn für sie eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, diese aber nicht erwirkt (bzw. rechtskräftig für erloschen erklärt) wurde (Hinweis auf E vom 22.11.1956, 3434/53, VwSlg 4211 A/195... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;BauRallg;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138;WRG 1959 §38 Abs1;
Rechtssatz: Der wasserrechtliche Bewilligungsbescheid aus dem Jahre 1930 deckt nach den Feststellungen der belangten Behörde einen See-Einbau (Badesteg) im Ausmaß von (maximal) 12 m2. Die Anlage der Bf (Badesteg, Ba... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 81/1, KG N., auf welchem eine Quelle entspringt. Diese Quelle versorgt die Liegenschaft der MP mit Wasser; mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmunden (BH) vom 20. September 1951 wurde zugunsten der - am verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht beteiligten - Eigentümer des Anwesens N. 41 die wasserrechtliche Bewilligung zur Versorgung unter anderem deren Anwesens mit Nutzwas... mehr lesen...
Zur Wasserbuchpostzahl 34 des Verwaltungsbezirkes Stadt Salzburg ist für die Erstbeschwerdeführerin noch unter ihrer Bezeichnung als "Wasserwerksgenossenschaft" als Berechtigte ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen. Als Art der Wasserbenutzung ist "Wasserfassung (Wehranlage)" beurkundet, als Zweck der Anlage wird die "Wasserfassung für den Werkskanal (Glanmühlbach)" genannt. Unter der Rubrik "Urkunden und behördliche Entscheidungen" findet sich der Hinweis "alter Bestand gemäß § 99 WR... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Das Wasserrechtsgesetz eröffnet dem zur Stellung eines Verlangens nach § 29 Abs 3 WRG 1959 Berechtigten nicht die rechtliche Möglichkeit, vom scheidenden Wasserberechtigten vor Übernahme der Anlage... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1452;ABGB §480;ABGB §481;VwRallg;WRG 1959 §138;WRG 1959 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/07/28 92/07/0085 2
(hier ersessene Dienstbarkeit) Stammrechtssatz Werden fremde Liegenschaften für die Anlagenteile einer Wasserversorgungsanlage auf der rechtlichen Grundlage eines Pr... mehr lesen...