Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Die Erlassung eines Auftrages nach § 138 WRG ist verschuldensunabhängig (Hinweis 13.9.1979, 2611/78, VwSlg 9922 A/1979). Entschuldigender Notstand ist daher in diesem Zusammenhang unmaßgeblich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1987070136.X05 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. April 1990 erteilte der Landeshauptmann von Burgenland (LH) der beschwerdeführenden Gemeinde nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß den §§ 32 Abs. 2 lit. a und c, 99 Abs. 1 lit. c, 105 lit. e und 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes den Auftrag, innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft dieses Bescheides die auf ihren Grundstücken Nrn. n1, n2 und n3 der KG. X bestehende Hausmülldeponie zu beseitigen. Zur Begründung: berie... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 litb idF 1990/252;
Rechtssatz: Nach § 138 Abs 1 lit b WRG idF der Nov 1990/252 hängt die rechtliche Beurteilung, ob eine - rechtswidrige - Ablagerung zur Gänze zu beseitigen, oder aber im Wege der genannten Gesetzesstelle an Ort und Stelle zu sichern ist, davon ab, ob die Beseitigung überhaupt oder im Verhältnis zu einer derartigen Sicherung nur mit unverhältnism... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. April 1990 wies der Landeshauptmann von Niederösterreich unter Spruchteil I. gemäß § 38 AVG 1950 den Antrag des Beschwerdeführers auf Aussetzung des Verfahrens zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes betreffend die Müllablagerungen auf einer Teilfläche des Grundstückes n/4 sowie auf den Grundstücken n/1, n/3 und n/6, alle KG Theresienfeld, ab und erteilte dem Beschwerdeführer unter Spruchteil II. gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 den Auftrag, bis spätestens 3... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2611/78 E 13. September 1979 VwSlg 9922 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz Daß Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes im Sinne des § 138 Abs 1 WRG 1959 übertreten worden sind, hat ein Verschulden nicht zur notwendigen Voraussetzung (Hinweis E VwGH 26.6.1960, 0717/58, VwSlg 5327 A/1960). Europea... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 13. Dezember 1988 wurde der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme einer Wasserkraftanlage erteilt. Mit Bescheid derselben Behörde vom 28. Dezember 1989 wurden die Einwendungen der Beschwerdeführer gegen das Vorhaben sowie ihre Anträge auf Zustellung des Bescheides vom 13. Dezember 1988 und auf Akteneinsicht mangels Parteistellun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Einem Beschwerdeführer könnte nie eine Rechtsstellung - vorläufig - zuerkannt werden, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat und deshalb auch nicht im Fall von dessen Aufhebung besäße. Schlagworte Vollzug European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Parteistellung in einem wasserrechtlichen Verfahren - Voraussetzung für eine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist die Vollzugstauglichkeit des bekämpften Bescheides. Sie fehlt bei der Abweisung oder Zurückweisung von Ansuchen. Schlagworte Vollzug Eur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Stattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Zwingende öffentliche Interessen stehen der beantragten aufschiebenden Wirkung offenbar nicht entgegen. Mit Rücksicht darauf, daß weder die belangte Behörde noch die Mitbeteiligte gegen die Behauptung der Beschwerdeführerin, ihr drohten durch die Realisierung des Projek... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in seiner auf Art. 132 B-VG beruhenden Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Salzburg geltend, weil dieser über einen vom Beschwerdeführer gestellten Antrag in einer Wasserrechtssache aus dem Jahr 1989 bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkei, 3. Auflage... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich als Wasserrechtsbehörde erster Instanz vom 30. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft des Bescheides auf näher bezeichneten Grundstücken bewilligungslos vorgenommene Ablagerungen von Abfällen aus ihrer Textilerzeugung und -verarbeitung, ferner von Papier- und Plastikabfällen sowie Kartonagen zu entfernen. Diesen Auftrag hat im Instanzenzug der Bundesminister für Land- und For... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Im vorliegenden Fall ist von einer bereits eingetretenen Grundwasserverunreinigung auszugehen, in bezug auf die vorläufig nicht ausgeschlossen werden kann, daß sie von den durch den Auftrag betroffenen Ablagerungen herrührt und im Fall der Bewilligung eines Aufschub... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in B ein Reparaturwerk für Kraftfahrzeuge. Aus den vorgelegten Akten geht hervor, daß die Beschwerdeführerin am 18. April 1978 um wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung von drei Benzinabscheidern und einem Fettabscheider angesucht und darauf vom Bezirksverwaltungsamt folgende schriftliche Antwort vom 23. Mai 1978 erhalten hat: "Aus den mit Ihrem Ansuchen eingebrachten Projektsunterlagen geht hervor, daß die anfallenden Wässer nach Reinigung durch B... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Zuständig zur Erteilung eines Auftrages nach § 138 WRG ist diejenige Wasserrechtsbehörde, welche für eine nachträgliche Bewilligung der eigenmächtigen Neuerung zuständig ist. (Hinweis E 24.11.1981, 81/07/0131, VwSlg 10599 A/1981). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990070005.X01 ... mehr lesen...
Der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betrifft einen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit dem ein vom Beschwerdeführer - wegen Nichterledigung der Berufung eines Dritten gegen den Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft, worin das Erlöschen bestimmter Wasserbenutzungsrechte festgestellt und letztmalige Vorkehrungen vorgeschrieben worden waren, durch welche der Beschwerdeführer Eingriffe in seine dinglichen Rechte befürchtet - eingeb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten - Da mit dem angefochtenen Verwaltungsakt spruchmäßig lediglich nichtstattgebend über einen Antrag betreffend den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung, nicht aber in der Sache entschieden wurde, sind mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid mögliche E... mehr lesen...
Der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betrifft einen in Beschwerde gezogenen Rechtsmittelbescheid, mit dem ein durch Berufung der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Parteien bekämpfter unterinstanzlicher Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 behoben wurde, welcher den aufrechten Bestand eines Wasserbenutzungsrechtes der erstbeschwerdeführenden Partei festgestellt hatte. Diese Feststellung ist nie rechtskräftig geworden; mit dem Berufungsbesc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Kassatorische Berufungsbescheide (§66 Abs 4 AVG) sind einem Vollzug nicht zugänglich. Dem Aufschiebungsbegehren war daher wegen Fehlens einer maßgebenden Voraussetzung für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht zu en... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 3. Juli 1987 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Recht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 8. August 1989 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Rec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Eingabe vom 30. Jänner 1987 bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (BH) um wasserrechtliche Bewilligung für eine Abänderung seiner Teichanlage (PZ. nn1 des Wasserbuches) angesucht. In seiner im Zuge dieses Verfahrens erstatteten Eingabe vom 22. Februar 1988 vertrat der Beschwerdeführer dann den Standpunkt, diese Teichanlage sei überhaupt nicht wasserrechtlich genehmigungspflichtig. Der Beschwerdeführer beantragte deshalb mit dieser Eingabe " ... eine besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959;
Rechtssatz: Im WRG ist ein Feststellungsbescheid über die Notwendigkeit oder Entbehrlichkeit einer wasserrechtlichen Bewilligung nicht vorgesehen. Vielmehr ist darüber im Rahmen des dafür gesetzlich vorgesehenen Bewilligungsverfahrens zu entscheiden (Hinweis E 30.1.1964, 1907/63, VwSlg 6223 A/1964). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Bf ein wasserpolizeilicher Auftrag erteilt, entweder mit einem entsprechenden Projekt um die nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung ihrer betrieblichen Abwässer in die öff Kanalisation anz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens in einer Wasserrechtsangelegenheit - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Wiederaufnahmsantrag des Bf in einer Wasserrechtsangelegenheit gem § 69 AVG abgewiesen. Der angefochtene Bescheid ist offenkundig einem Vollzug gar nicht zugängl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2611/78 E 13. September 1979 VwSlg 9922 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz Daß Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes im Sinne des § 138 Abs 1 WRG 1959 übertreten worden sind, hat ein Verschulden nicht zur notwendigen Voraussetzung (Hinweis E VwGH 26.6.1960, 0717/58, VwSlg 5327 A/1960). Europea... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Als Täter im Sinne des § 138 WRG kommt jeder in Betracht, der die Übertretung des Gesetzes verursacht oder mitverursacht hat. Auch juristische Personen können im Sinne dieser Gesetzesstelle Bestimmungen des WRG durch Handlungen oder Unterlassungen übertreten (Hinweis E 20.11.1984, 84/07/0210, E 13.9.1979, 2611/78, VwSlg 9922 A/1979). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Wie jede andere Rechtsperson kann auch eine Gemeinde gemäß § 138 WRG nur für jene Gesetzesverletzungen zur Verantwortung gezogen werden, die sie selbst begangen oder für die sie nach dem Gesetz einzustehen hat. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §138;WRG 1959 §41;
Rechtssatz: Eine Güterweggemeinschaft (Bringungsgemeinschaft) kann Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages nach den §§ 41, 138 WRG sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989070009.X02 Im RIS seit 26.04.2007 Zule... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft K vom 16. März 1971 war der Beschwerdeführerin als Eigentümerin einer mit Bescheid derselben Behörde vom 22. Juli 1952 bewilligten Wasserkraftanlage am S-bach unter mehreren Auflagen die wasserrechtliche Bewilligung unter anderem zur Erhöhung der Staumauer bei dieser Anlage erteilt worden (vgl. in diesem Zusammenhang auch das denselben Parteien gegenüber ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Februar 1980, Zlen. 2945, 3324/79)... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §122 Abs1 Satz1;WRG 1959 §138;WRG 1959 §50; Beachte Vorgeschichte:2945/79 E 14. Februar 1980;
Rechtssatz: In Rechte einer durch eine einstweilige Verfügung verpflichteten Partei wird nicht dadurch eingegriffen, dass die endgültige Anordnung von Maßnahmen nach dem WRG, in die jene münden könnte, weiter gehend sein dürfte. Europea... mehr lesen...