Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138; Beachte Besprechung in:RdU 2002, 55; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/07/0210 E 20. November 1984 RS 3 Stammrechtssatz Als Neuerung iSd § 138 WRG 1959 ist nicht allein das bewilligungslose Setzen einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen punktuellen Maßnahme, sondern auch das Fortdauern des durch die betreffende Maßnahme herbeigeführten ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138; Beachte Besprechung in:RdU 2002, 55;
Rechtssatz: Der Antrag einer Partei (eines Betroffenen) auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages (§ 138 WRG 1959) ist abzuweisen, wenn es nicht (mehr) möglich ist, den gesetzmäßigen Zustand wiederherzustellen. Ist daher eine "Beseitigung der vorgenommenen Neu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 4 Stammrechtssatz Jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht stellt eine Gewässerverunreinigung iSd § 30 Abs 2 WRG dar, ohne daß noch auf weitere Krit... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstücks Nr. 665/1, KG G., an welches das im Eigentum der Zweit- und Drittbeschwerdeführer stehende Grundstück Nr. 1386/1, KG T., angrenzt. Auf diesen Grundstücken wurde nach einer Melioration eine Rekultivierung vorgenommen, wobei ein beiderseits der Grenze verlaufender Graben von den Beschwerdeführern im gemeinsamen Zusammenwirken in der Weise aufgefüllt wurde, dass über eine Schotterlage unverrotteter Pferdemist mit hohem Einstreuantei... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt eine Schlächterei. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 1. Juli 1994 war ihr die wasserrechtliche Bewilligung für die Verregnung der Abwässer aus ihrem Schlacht- und Fleischereibetrieb mit einer Abwassermenge von maximal 3.875 m3/Jahr auf näher genannten Grundstücken unter Auflagen erteilt worden, die u.a. vorsahen, dass die Verregnung der Abwässer pflanzenbedarfsgerecht zu erfolgen habe (Spruchpunkt I B 1),... mehr lesen...
Mit der auf Grund des § 34 Abs. 2 WRG 1959 erlassenen Verordnung vom 21. November 1990, LGBl. Nr. 86/1990, bestimmte der Landeshauptmann von Steiermark (LH) ein Grundwasserschongebiet zum Schutze näher genannter Wasserversorgungsanlagen. § 5 Abs. 1 Z. 7 dieser Verordnung erklärt im gesamten Schongebiet Versickerungen von häuslichen und/oder betrieblichen Abwässern für unzulässig, soweit sie bisher nicht wasserrechtlich bewilligt sind. Der Beschwerdeführer hat in seinem Anwesen, w... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §56;VwRallg;WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/07/0216 E 14. Mai 1997 RS 3 Stammrechtssatz Zur Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages gemäß § 138 WRG ist nicht jene Behörde zuständig, welche zur Bewilligung des als eigenmächtige Neuerung beurteilten Sachverhaltes zum Zeitpunkt seiner Set... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0126 E 18. März 1994 RS 2 Stammrechtssatz Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben. ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland (LH) vom 25. November 1991 wurde den Beschwerdeführern die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Bauschuttdeponie auf näher bezeichneten Grundstücken unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. Die Auflagen 19 und 22 dieses Bewilligungsbescheides sehen vor, dass nur bestimmte Materialien auf der Deponie abgelagert werden dürfen. Mit Bericht vom 19. Mai 1992 teilte das wasserrechtliche Bauaufsichtsorga... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;WRG 1959 §31d Abs3 idF 1997/I/059;
Rechtssatz: § 31d Abs 3 WRG enthält Regelungen darüber, inwieweit bestehende bewilligte Deponien an den Stand der Technik angepasst werden müssen. Nicht geregelt wird hingegen, welche Folgen die Ablagerung konsenswidriger Materialien auf einer Deponie hat. Diesbezüglich gilt § 138 WRG. § 31d Abs 3 WRG stellt auf bewilligte Depo... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Oktober 1980 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf der Gemeinde Raiding (= Erstmitbeteiligte)-Unterfrauenhaid gemäß den §§ 41, 98 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 die Bewilligung für eine Regulierung des Raidingbaches von Kilometer 14,960 bis Kilometer 15,180. Nach dem Projekt war an der rechten Bachseite ein 3 m breiter Begleitweg anzulegen, welcher der Instandhaltung des Bachbettes dienen sollte (in diesem rechtsufrigen Bereich liegt auch das Gr... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Der Hochwasserschutz der benachbarten Grundstücke ist... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 92/05/0238 3 Stammrech... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer nahm eine Grundfläche in Bestand, auf welcher sein Bestandgeber als Eigentümer dieser Grundfläche durch Ableitung von Wasser aus einem Gerinne einen Teich angelegt hatte. In der Folge legte der Beschwerdeführer mit Zustimmung des Grundeigentümers auf der in Bestand genommenen Fläche zwei weitere Teiche an, einen davon speiste er durch einen Zuleitung aus einem anderen Gerinne, der Zweite wurde aus dem vom Grundeigentümer zuvor angelegten Teich gespeist. Eine wasse... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;WRG 1959 §9 Abs2;
Rechtssatz: Die Auffassung, nur der Grundeigentümer komme als Konsenswerber für eine wasserrechtliche Bewilligung rechtlich in Frage, steht mit der Rechtsprechung nicht im Einklang (Hinweis E 29.6.1995, 92/07/0187). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997070123.X03 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg impl;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer eigenmächtigen Neuerung nach § 138 WRG 1959 kommt es lediglich darauf an, ob eine Maßnahme wasserrechtlich bewilligungspflichtig war und sie ohne Vorliegen einer solchen wasserrechtlichen Bewilligung gesetzt wurde (Hinweis E 26. Mai 1998, 97/07/0060), während die zivilrechtliche Befu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer von Grundstücken, die er mit Rohrdrainagen entwässert. Diesen Grundstücken des Beschwerdeführers gegenüber, getrennt durch einen Weg und etwas tiefer gelegen, befinden sich Grundstücke der erst- und zweitmitbeteiligten Parteien des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (1. und 2.-MP). An deren Grundstücke in der Hanglage nach unten anschließend befinden sich Grundstücke der drittmitbeteiligten Partei des Verfahrens (3.-MP). Über die Grunds... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 26. Februar 1998 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, auf dem Betriebsgelände auf den Grundstücken Nr. 83 und 826 der KG K. die Lagerung von Schrott und sonstigen Metall- und Maschinenteilen auf unbefestigten oder befestigten, aber in unbefestigte Bereiche ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959 §121;WRG 1959 §138;WRG 1959 §21a;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die von Grabler-Stolzlechner-Wendl (Kommentar zur GewO, Rz 22 zu § 356b) vertretene Auffassung, wonach gem § 356b GewO 1994 der Gewerbebehörde nur das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren erster Instanz obliege, nicht hingegen Folgeverfahren wie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §56;VwRallg;WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/14 96/07/0216 3 Stammrechtssatz Zur Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages gemäß § 138 WRG ist nicht jene Behörde zuständig, welche zur Bewilligung des als eigenmächtige Neuerung beurteilten Sachverhaltes zum Zeitpunkt seiner Set... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959 §138;WRG 1959 §21a;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist die Zuständigkeit zur Erlassung wasserpolizeilicher Aufträge ein Annex zur Bewilligungszuständigkeit. Die Bewilligungsbehörde ist auch zur Erlassung wasserpolizeilicher Aufträge zuständig (Hinweis E 14.5.1997, 96/07/0216). Dies hat zur Konsequenz, dass mit d... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Ein im Zuge eines Überprüfungsverfahrens wahrgenommener konsenswidriger Sachverhalt, der mit dem bewilligten Projekt in einem technisch sachnahen Zusammenhang steht, ist nicht zum Gegenstand eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 WRG zu machen, sondern nach der Regelung des § 121 Abs 1 WRG zu behandeln, weil es auch eine im... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959;
Rechtssatz: § 356b Abs 6 GewO 1994 sieht eine Zuständigkeitskonzentration vor. Die Gewerbebehörde wird in bestimmten Fällen auch zur Wasserrechtsbehörde. Anknüpfungspunkt für diese Zuständigkeitskonzentration ist nicht ein konkretes gewerbebehördliches Bewilligungsverfahren, sondern eine Verbindung der wasserre... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Eingabe vom 28. Juli 1997 beantragten die zweit- und die drittmitbeteiligte Partei als Bauwerber die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Nr. 2363/6, KG Ferlach. Die Beschwerdeführerin erhob gegen dieses Bauvorhaben mit Schreiben vom 12. Dezember 1997 die Einwendungen, daß die Abstandsflächen nach der Kärnt... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82000 BauordnungL82002 Bauordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauO Krnt 1996 §17 Abs2 litb;BauO Krnt 1996 §23 Abs3;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Ob durch das bewilligte Bauvorhaben die Wasserversorgung beim Gebäude des Nachbarn in quantitativer oder in qualitativer Hinsicht beeinträchtigt wir... mehr lesen...
1. Die Beschwerdeführerin betreibt eine Abfalldeponie. Wasserrechtliche Bewilligungen hiefür waren ihrem Rechtsvorgänger mit den Bescheiden des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 6. Februar 1975, vom 23. Juni 1976 und vom 12. April 1985 erteilt worden. Mit Bescheid vom 11. Juni 1990 hatte der LH gemäß § 121 WRG 1959 ausgesprochen, daß die Mülldeponie der mit seinem Bescheid vom 12. April 1985 erteilten Bewilligung "im wesentlichen entspreche", gleichzeitig di... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. Dezember 1990, 90/07/0104, vom 10. März 1992, 91/07/0138, vom 14. Dezember 1993, 92/07/0158, und vom 28. Juli 1994, 92/07/0154, verwiesen. Mit dem Erkenntnis vom 11. Dezember 1990, 90/07/0104, wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid (wasserpolizeilicher Auftrag) der belangten Behörde vom 31. Mai 1990, mit welchem dem Beschwerdeführer die Räumung des - näher umschriebenen - Westteils der F.-Depon... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;B-VG Art18 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §111;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/07/0014
96/07/0015
96/07/0025
96/07/0026
Rechtssatz: Ein Bescheid, mit welchem seinem Adressaten die Bew... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;VVG §1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/07/0014
96/07/0015
96/07/0025
96/07/0026 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/20 96/07/0105 9 Stammrechtssatz Eines Vorgehens nach § 138 WRG bedarf es nicht mehr, wenn ein entspreche... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §120 Abs5;WRG 1959 §138; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/07/0014
96/07/0015
96/07/0025
96/07/0026
Rechtssatz: Auch eine Absprache mit dem behördlich bestellten Bauaufsichtsorgan ebenso wie eine von diesem erteilte "Weisung" an den Bauführer oder den von ihm bestellten Unternehmer kann der Erlassung w... mehr lesen...