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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Stehen der Gewährung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen der Reinhaltung der Gewässer und des Schutzes der Umwelt entgegen, ist auch keine Abwägung der Interessen vorzunehmen. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht zu entsprechen (hier: Neufestsetzung der Erfüllungsfristen des gegenständlichen wasserpolizeilichen Auftrages betreffend die Einstellung der Ableitung von Mineralöl, sowie betreffend die Einstellung der Ableitung von Abwässern in den Schmutzwasserkanal, ferner wurde die Frist zur Entfernung von Mineralölverunreinigungen auf bestimmten Flächen neu festgesetzt).
Schlagworte
Interessenabwägung Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:AW1994070048.A01Im RIS seit
12.11.2001