RS Vwgh 2000/5/25 99/07/0213

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Veröffentlicht am 25.05.2000
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138;

Rechtssatz

Als Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages kommt auch derjenige in Betracht, der den von einem Dritten konsenslos geschaffenen Zustand aufrecht erhält und nutzt (Hinweis E 26.5.1998, 97/07/0060 sowie - den Fall einer Verrohrung betreffend - E 18.9.1984, 83/07/0244, 0245).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070213.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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