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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §21 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/07/0126 E 18. März 1994 RS 2Stammrechtssatz
Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997070167.X01Im RIS seit
12.11.2001