RS Vwgh 1999/2/18 99/07/0007

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Veröffentlicht am 18.02.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §1;
AVG §56;
VwRallg;
WRG 1959 §138;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/05/14 96/07/0216 3

Stammrechtssatz

Zur Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages gemäß § 138 WRG ist nicht jene Behörde zuständig, welche zur Bewilligung des als eigenmächtige Neuerung beurteilten Sachverhaltes zum Zeitpunkt seiner Setzung zuständig gewesen wäre, sondern jene Behörde, welche im Zeitpunkt der Erlassung des wasserpolizeilichen Auftrages zur wasserrechtlichen Bewilligung eines solchen Sachverhaltes zuständig wäre.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebender Zeitpunkt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999070007.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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