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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1991/04/16 91/11/0005 1Stammrechtssatz
Durch den Beschluß der Stellungskommission des Militärkommandos, mit dem der Wehrpflichtige für untauglich befunden wurde, hat dieser die Rechtsstellung erlangt, die er durch seinen Antrag auf Befreiung angestrebt hat. Damit liegt hinsichtlich seiner Beschwerde gegen den diesen Antrag abweisenden Bescheid materielle Klaglosstellung vor (Hinweis B 19.1.1988, 87/11/0051).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110011.X01Im RIS seit
20.11.2000