Mit hg. Verfügung vom 27. April 1992 wurde der Beschwerdeführerin die gegen das obzitierte Erkenntnis gerichtete Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter Einräumung einer Frist von vier Wochen zur Behebung einer Reihe von Mängeln zurückgestellt. Hiebei wurde darauf hingewiesen, daß die Versäumung der Frist als Zurückziehung der Beschwerde gilt. Die Beschwerdeführerin kam mit ihrem Schriftsatz vom 28. Mai 1992 dem Mängelbehebungsauftrag vom 27. April 19... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Legt der Bf nach Zurückstellung der Beschwerde gem § 34 Abs 2 VwGG und der Aufforderung zum Beibringen einer weiteren Ausfertigung derselben dem VwGH zwar fristgerecht eine dritte Beschwerdeausfertigung - neben den zurückgestellten - vor, stimmt der Text dieser dritten Ausfertigung jedoch in mehrfacher Hinsicht nicht ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2; Beachte Die nachstehende(n) Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinn erledigt
am 12.6.1992 92/18/0086;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180085.X01 Im RIS seit 12.06.1992 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 26. Juni 1990 auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses gemäß § 18 Abs. 1 lit. c Paßgesetz 1969 abgewiesen. Mit Schreiben vom 8. April 1992 teilte die belangte Behörde mit, daß im Hinblick auf eine Stellungnahme des zuständigen Richters vom 17. März 1992 der für die Abweisung des Antrages maßgebende Paßversagungsgrund nicht mehr gegeben sei, weshalb das Österreichische Gen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: PaßG 1969 §18;VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/03/23 91/19/0053 3 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 56 VwGG über den Aufwandersatz im Falle der Klaglosstellung ist nur auf Fälle der formellen Klaglosstellung anwendbar (Hinweis B 23.4.1991, 87/07/0058, B 23.9.1991, 90/19/0567). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. November 1990 schrieb der Magistrat der Stadt Wien unter anderem der Beschwerdeführerin für die Zeit von Juni bis August 1990 eine Vergnügungssteuer in Höhe von S 42.000,-- vor. Gleichzeitig wurde - und zwar, wie sich aus der Begründung: dieses Bescheides ergibt, für denselben Zeitraum - wegen unterlassener Anmeldung ein Verspätungszuschlag von S 4.200,-- sowie wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Vergnügungssteuer ein Säumniszuschlag von S 840,-- auferlegt. ... mehr lesen...
1. Die Zurückweisung betrifft jene als Beschwerdeführer auftretenden Parteien, die nicht Partei des abgabenbehördlichen Berufungsverfahrens waren. 2. Die belangte Behörde hat den versäumten Bescheid nach Beschwerdeeinbringung durch Zustellung des Bescheides vom 24. April 1992, Zlen. 150-4/1989, 150-5/1989, erlassen und somit nachgeholt. Die drittbeschwerdeführende Partei erachtet sich als klaglos gestellt. Das Beschwerdeverfahren war daher gemäß § 33 Abs. 1 VwGG wie im Spruch: ... mehr lesen...
Die belangte Behörde legte innerhalb der für die Nachholung des versäumten Bescheides bestimmten Frist ein als "Bescheid" bezeichnetes Schriftstück ohne Geschäftszahl vor, dem überdies auch die weiteren in § 18 Abs. 4 AVG genannten Erfordernisse (insbesondere die Unterschrift des Genehmigenden oder eines deren Surrogate) fehlten. Über Anfrage des Verwaltungsgerichtshofes teilte die beschwerdeführende Partei mit, sie sei durch Erhalt eines Bescheides der belangten Behörde vom 23. M... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/17/0200 B 21. Mai 1992 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0197/68 B 22. November 1968 VwSlg 3815 F/1968; RS 2 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist nach § 33 Abs 1 VwGG und nicht nach § 36 Abs 2 VwGG einzustellen, wenn der versäumte Bescheid ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991170086.X01 Im RIS seit 21.05.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/17/0200 B 21. Mai 1992 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0098 B 12. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Für den Anspruch des Bf auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes nach § 55 Abs 1 zweiter Satz VwGG ist es rechtlich ohne Bedeutun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260;BAO §276 Abs1;BAO §293 Abs1;BAO §93 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/17/0200 B 21. Mai 1992
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, Seite 5... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Erläßt die belangte Behörde zwar innerhalb der Frist des § 36 Abs 2 VwGG einen Bescheid, legt sie dem Verwaltungsgerichtshof aber erst nach Ablauf der Frist eine Bescheidabschrift vor, so ist das Verfahren nicht nach § 36 Abs 2, sondern nach § 33 Abs 1 VwGG einzustellen (vgl Dolp, Die Verwaltun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden, Außenstelle Flüchtlingslager Traiskirchen, vom 12. September 1991 gemäß § 6 Abs. 1 Asylgesetz bis zum Abschluß des über sein Asylansuchen eingeleiteten Feststellungsverfahrens, längstens jedoch für die Dauer von zwei Monaten, zum Aufenthalt in dem als Überprüfungsstation eingerichteten Teil des Flüchtlingslagers Traiskirchen verpflichtet. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der dagegen erhobenen Ber... mehr lesen...
1. Soweit sich die Beschwerde gegen den Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Salzburg richtet, war sie gemäß § 34 Abs. 1 VwGG wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen, weil das im Art. 131 Abs. 1 B-VG für die Einbringung einer Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde aufgestellte Erfordernis der Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges zur Folge hat, daß immer nur der Bescheid, der von der... mehr lesen...
1. In der Säumnisbeschwerdesache zur ZL. 91/12/0182 (wegen Nichtentscheidung über eine Berufung betreffend das Habilitationsansuchen für das Fach "Experimentelles Steuerrecht") hat die belangte Behörde innerhalb der mit Berichterverfügung vom 2. Dezember 1991 (der belangten Behörde zugestellt am 6. Dezember 1991) gesetzten Frist von drei Monaten den Bescheid vom 22. Jänner 1991, Zl. 82/17-1990/91 (dem Beschwerdeführer zugestellt am 30. Jänner 1992) erlassen, mit dem u.a. die obgenannt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §56;UOG 1975 §37 Abs2;UOG 1975 §37 Abs3;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/12/0180
91/12/0181
91/12/0182
91/12/0183
Rechtssatz: Mit der Einsetzung der besonderen Habilitationskommission zur Entscheidung über eine ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990030127.X01 Im RIS seit 20.05.1992 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §6 Abs1;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerden wurden im gleichen Sinn erledigt:
am 20.5.1992 92/01/0055 sowie 92/01/0070
Rechtssatz: Durch den Ablauf des Verpflichtungszeitraumes iSd § 6 AsylG kann der Asylwerber im Zeitpunkt der Beschwerd... mehr lesen...
Mit Berichterverfügung vom 25. März 1992 wurde die Behebung folgender Mängel der Beschwerde innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab Zustellung der Verfügung veranlaßt: "1) Es ist der angefochtene Bescheid nach Datum und Geschäftszahl zu bezeichnen (§ 28 Abs. 1 Z. 1 VwGG). 2) Es ist die Behörde zu bezeichnen, die den Bescheid erlassen hat (§ 28 Abs. 1 Z. 2 VwGG). 3) Es ist der Tag, an dem der angefochtene Bescheid zugestellt wurde, anzugeben (§ 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG). 4) Es ist der Sachver... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden wurde den Anträgen des Beschwerdeführers, seinen Vorstellungen gegen Bescheide der Gemeindevertretung der Marktgemeinde B vom 4. Juni 1991 die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, gemäß § 63 Abs. 4 lit. d Salzburger Gemeindeordnung 1976 nicht stattgegeben. Die belangte Behörde hat mit zwei Bescheiden vom 25. November 1991 über die Vorstellungen des Beschwerdeführers in der Hauptsache entschieden, indem beide Vorstellungen als unbegründet abgewiesen ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft erteilte mit Bescheid vom 26. Juni 1991 der mitbeteiligten Partei gemäß § 354 GewO 1973 die gewerbebehördliche Genehmigung zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten zum Zwecke der Führung eines Versuchsbetriebes einer Mülldeponie befristet bis 31. März 1992. Zur Begründung: wurde u.a. ausgeführt, es werde, um die als erforderlich erachteten Erhebungen durchführen zu können und um die erforderlichen Erfahrungen zu sammeln, ein Zeitraum von etwa neun Monaten... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat nach Ablauf der ihr mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 1. Juli 1991 gesetzten Frist die in ihrem beiliegenden Schriftsatz vom 15. April 1992 näher bezeichneten Bescheide erlassen und Abschriften dieser Bescheide dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Weitere drei Verfahren wurden nach Zustandekommen von Vereinbarungen zwischen der Beschwerdeführerin und den betroffenen Grundeigentümern von der belangten Behörde eingestellt. Die beschwerdeführend... mehr lesen...
Rechtssatz: Kein RS. Im RIS seit 19.05.1992 Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Index: L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: SHG Wr 1973;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/08/0109
92/08/0110
92/08/0111
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991080179.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §12 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0009 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/21 89/02/0175 3 Stammrechtssatz Der Wegfall der Rechtsverletzungsmöglichkeit (hier: Ablauf der begehrten Bewilligungsfrist während des Verfahrens vor dem VwGH) führt zur Gegen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §58;VwGG §59 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0009 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/27 89/11/0030 2 Stammrechtssatz Im Falle der Einstellung des Verfahrens wegen Gegenstandslosigkeit der Beschwerde, die nicht durch eine formelle Klaglosstellung herbeigeführt worde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992040023.X01 Im RIS seit 19.05.1992 mehr lesen...
Die gegenständliche, am 3. März 1992 zur Post gegebene Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde darauf gestützt, daß der Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 6. Mai 1991 abgewiesen worden sei und die belangte Behörde über die dagegen erhobene Berufung vom 22. Mai 1991 bisher noch nicht entschieden habe. Nach Einleitung des Vorverfahrens hat die belangte Behörde unter ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Zieht der Bf seine Berufung zurück (hier: nach Erhebung der Säumnisbeschwerde durch Erklärung gegenüber der Behörde vor Ablauf der dieser vom VwGH gesetzten Frist) wird durch diese Parteienerklärung einer vorliegenden Säumnisbeschwerde der Boden entzogen, da diese eine aufrechte Berufung voraussetzt... mehr lesen...