Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs4;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010351.X01 Im RIS seit 29.07.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §47;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992120082.X01 Im RIS seit 29.07.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/07/29 92/01/0202 1 Stammrechtssatz Durch die Zurücknahme der Berufung fällt die Grundlage für eine Sachentscheidung iSd § 42 Abs 4 VwGG weg. Die Säumnisbeschwerde ist daher als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren über sie einzustellen.... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die Zurücknahme der Berufung fällt die Grundlage für eine Sachentscheidung iSd § 42 Abs 4 VwGG weg. Die Säumnisbeschwerde ist daher als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren über sie einzustellen. Im RIS seit 29.07.1992 mehr lesen...
Mit Verfügung vom 22. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, die vom VfGH mit Beschluß vom 24. Februar 1992, B 448/91, nach Ablehnung dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetretene Beschwerde wie folgt zu ergänzen: "1) Es ist das Recht, in dem die beschwerdeführende Partei verletzt zu sein behauptet, bestimmt zu bezeichnen ( § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG). 2) Es sind die Gründe: , auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, anzuführen (§ ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180254.X01 Im RIS seit 20.07.1992 mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 22. April 1992, Zl. 92/01/0343-5 wurde die vom zunächst unvertretenen Beschwerdeführer am 18. März 1992 erhobene Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung von insgesamt vier Mängeln zurückgestellt. Dabei wurde dem Beschwerdeführer ausdrücklich aufgetragen, die zurückgestellte Beschwerde auch dann wieder vorzulegen, wenn zur Ergänzung ein neuer Schriftsatz eingebracht wird. Innerhalb der zur Mängelbehebung gesetzten Frist entsprach der B... mehr lesen...
Die gegenständliche, am 4. März 1992 zur Post gegebene Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde darauf gestützt, daß der Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 31. Jänner 1991 abgewiesen worden sei und daß die belangte Behörde über die dagegen vom Beschwerdeführer am 6. März 1991 erhobene Berufung noch nicht entschieden habe. Nach Einleitung des Vorverfahrens hat die belangte... mehr lesen...
Mit seiner ausdrücklich auf Art. 132 B-VG und § 27 VwGG gestützten Säumnisbeschwerde vom 11. März 1992 macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde über seine am 21. Dezember 1991 erhobene Berufung gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 27. November 1990, Zl. FrA-2506/1990, geltend. Aus den dazu von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich, daß der Beschwerdeführer im Rahmen e... mehr lesen...
Mit seiner ausdrücklich auf Art. 132 B-VG und § 27 VwGG gestützten Säumnisbeschwerde vom 11. März 1992 macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde über seine am 24. März 1991 erhobene Berufung gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 24. Jänner 1991, Zl. FrA-3681/1990, geltend. Aus den dazu von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich, daß der Beschwerdeführer im Rahmen einer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Zurückziehung einer Berufung wird einer wegen Nichtentscheidung der Berufungsbehörde erhobenen Säumnisbeschwerde der Boden entzogen, setzt sie doch eine aufrechte Berufung voraus, über die der VwGH anstelle der Berufungsbehörde entscheiden könnte. Schlagworte Säum... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010343.X01 Im RIS seit 08.07.1992 mehr lesen...
Wenn eine Partei durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eine Frist versäumt und dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, so ist dieser Partei gemäß § 46 Abs. 1 VwGG die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen. Daß der Partei ein Verschulden an der Versäumung der Frist zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Bei einem gemäß § 34 Abs. 2 VwGG erteilten Mängelbehebungs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0049 B VS 21. Juni 1988 VwSlg 12742 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei einem gem § 34 Abs 2 VwGG erteilten Mängelbehebungsauftrag wird die Frist zur Verbesserung nicht nur dann versäumt, wenn jenem Auftrag innerhalb der Frist überhaupt nicht, sondern auch dann, wenn ihm nur unvollständig (mangel... mehr lesen...
Wenn eine Partei durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eine Frist versäumt und dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, so ist dieser Partei gemäß § 46 Abs. 1 VwGG auf Antrag die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen. Daß der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Bei einem gemäß § 34 Abs. 2 VwGG erteilten Mängelbehebung... mehr lesen...
Mit seiner ausdrücklich auf Art. 132 B-VG und § 27 VwGG gestützten Säumnisbeschwerde vom 10. Februar 1992 (Postaufgabe 13.2.1992) macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde über seine am 7. Jänner 1991 erhobene Berufung gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 17. Dezember 1990, Zl. FrA-5135/90, geltend. Aus den dazu von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich, daß de... mehr lesen...
Aus den zur gegenständlichen Beschwerde vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich, daß der Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 25. Juni 1991 abgewiesen worden ist und daß die belangte Behörde die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 14. Jänner 1992 als unbegründet abgewiesen hat. Nach Einleitung des Vorverfahrens über di... mehr lesen...
Wenn eine Partei durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eine Frist versäumt und dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, so ist dieser Partei gemäß § 46 Abs. 1 VwGG auf Antrag die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen. Daß der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Bei einem gemäß § 34 Abs. 2 VwGG erteilten Mängelbehebungsa... mehr lesen...
Wenn eine Partei durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eine Frist versäumt und dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, so ist dieser Partei gemäß § 46 Abs. 1 VwGG auf Antrag die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen. Daß der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Bei einem gemäß § 34 Abs. 2 VwGG erteilten Mängelbehebungsa... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 21. April 1992 wurde dem Beschwerdeführer die von ihm persönlich eingebrachte Beschwerde zu Handen seines ihm im Rahmen der Bewilligung der Verfahrenshilfe beigegebenen Vertreters gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung im einzelnen angeführter Mängel gegen Wiedervorlage binnen vier Wochen, vom Tage der Zustellung dieses Auftrages an gerechnet, zurückgestellt. Dabei wurde der Beschwerdeführer unter anderem darauf aufmerksam gemacht, daß die Versäumung der Frist als Z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0320 B 7. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei einem gem § 34 Abs 2 VwGG erteilten Mängelbehebungsauftrag wird die Frist zur Verbesserung nicht nur dann versäumt, wenn dem Auftrag innerhalb der Frist überhaupt nicht, sondern auch dann, wenn ihm nur unvollständig (mangelhaft, teilweise) ent... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs4;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §47 Abs1;VwGG §47 Abs2;VwGG §56; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 1. 7. 1992 92/01/0176 und 92/01/0333
am 8. 7. 1992 92/01/0210, 92/01/0229, 92/01/0230, 92/01/0233,
92/01/0308, 92/01/0310
Rechtssatz: D... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0320 B 7. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei einem gem § 34 Abs 2 VwGG erteilten Mängelbehebungsauftrag wird die Frist zur Verbesserung nicht nur dann versäumt, wenn dem Auftrag innerhalb der Frist überhaupt nicht, sondern auch dann, wenn ihm nur unvollständig (mangelhaft, teilweise) ent... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0320 B 7. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei einem gem § 34 Abs 2 VwGG erteilten Mängelbehebungsauftrag wird die Frist zur Verbesserung nicht nur dann versäumt, wenn dem Auftrag innerhalb der Frist überhaupt nicht, sondern auch dann, wenn ihm nur unvollständig (mangelhaft, teilweise) ent... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010276.X01 Im RIS seit 01.07.1992 mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 14. Jänner 1992 wurde dem Beschwerdeführer die gegen die obbezeichneten Bescheide gerichtete Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter Einräumung einer Frist von drei Wochen zur Behebung folgender Mängel zurückgestellt: "1) Es sind die angefochtenen Bescheide nach Datum und Geschäftszahl zu bezeichnen (§ 28 Abs. 1 Z. 1 VwGG). 2) Es sind die Tage, an denen die angefochtenen Bescheide zugestellt wurden, anzugeben (§ 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG). 3) Es ist der Sachverhalt in ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/18/0016
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180014.X01 ... mehr lesen...
Der als Jurist mit dem Amtstitel Legationsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer wurde mit der als Bescheid zu wertenden Verfügung seiner Dienstbehörde vom 7. Februar 1992 gemäß § 112 BDG 1979 wie folgt vorläufig vom Dienst suspendiert: "Als die gemäß § 2 Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, BGBl. Nr. 29/1984 in der geltenden Fassung, für das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis von Legationsrat Dr. G zuständige Dienstbehörde erläßt das... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/05/31 90/09/0040 2 Stammrechtssatz Für den Fall der Einstellung des Verfahrens wegen Gegenstandslosigkeit ist im G ein Zuspruch von Aufwandersatz nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992090040.X03 I... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs2;BDG 1979 §112 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem Tage der Zustellung der Entscheidung der Disziplinarkommission (über die Suspendierung des Bf) endete die vorläufige Suspendierung des Bf, also jene Maßnahme, die Inhalt der vorliegenden Beschwerde war, ... mehr lesen...