Entscheidungen zu § 33 Abs. 1 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

4.208 Dokumente

Entscheidungen 3.391-3.420 von 4.208

TE Vwgh Beschluss 1992/9/16 92/01/0314

Mit seiner ausdrücklich auf Art. 132 B-VG und § 27 VwGG gestützten Säumnisbeschwerde vom 11. März 1992 macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Pflicht der belangten Behörde zur Entscheidung über seine am 24. Oktober 1990 erhobene Berufung gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 2. Mai 1990, Zl. VrA-1316/1990 geltend. Aus den dazu von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich, daß der Beschwerdeführer im Rahmen einer ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/16 92/01/0326

Die gegenständliche Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde am 12. März 1992 zur Post gegeben, wobei kein Anhaltspunkt dafür besteht, daß sie mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung unzulässig gewesen wäre. Der Beschwerdeführer macht in seiner Beschwerde geltend, daß die belangte Behörde über die von ihm am 13. Mai 1991 erhobene Berufung gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 16. April 1991, betreffend Feststellung der Flüchtlingseigenscha... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.09.1992

RS Vwgh 1992/9/16 92/01/0575

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Legt der Bf innerhalb der gesetzten Frist nicht den Nachweis der (in der Beschwerde behaupteten Bevollmächtigung des namentlich Genannten, auf dessen weitere Vollmachtserteilung sich der Beschwerdevertreter (Rechtsanwalt) beruft, sondern eine an eine andere Person erteilte Vollmacht vor, ist die Beschwerde gem § 34 Abs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1992

RS Vwgh 1992/9/16 92/01/0313

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968;VwGG §33 Abs1;VwGG §47;VwGG §56;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010313.X01 Im RIS seit 16.09.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1992

RS Vwgh 1992/9/16 92/01/0314

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §47;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010314.X01 Im RIS seit 16.09.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1992

RS Vwgh 1992/9/16 92/01/0590

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010590.X01 Im RIS seit 16.09.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1992

RS Vwgh 1992/9/16 92/01/0326

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/06 92/01/0190 1 Stammrechtssatz Zieht der Bf seine Berufung zurück (hier: nach Erhebung der Säumnisbeschwerde durch Erklärung gegenüber der Behörde vor Ablauf der dieser vom VwGH gesetzten Frist) wird durch diese Parteienerklärung einer vorliegenden Säumnisbeschwerde der Boden entzogen, da diese eine a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/14 92/15/0094

Mit hg. Verfügung vom 21. Mai 1992 wurde die Beschwerde dem Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zum Anschluß einer weiteren Ausfertigung der Beschwerdeschrift samt Abschriften der Beilage für den Bundesminister für Finanzen unter Hinweis auf §§ 24 Abs. 1 und 29 VwGG zurückgestellt. Innerhalb der gesetzten Frist legte der Beschwerdeführer zwar einen im Text mit der Beschwerdeschrift identen Schriftsatz vor, welcher allerdings keine Unterschrift aufweist. Da nach der ständig... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/14 92/15/0078

Mit Verfügung vom 28. April 1992, zugestellt am 7. Mai 1992, forderte der Verwaltungsgerichtshof den Beschwerdeführer auf, die vom Verfassungsgerichtshof abgelehnte und dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art 144 Abs 3 B-VG zur Entscheidung abgetretene Beschwerde gemäß § 28 Abs 1 Z 4, 5 und 6 VwGG zu ergänzen und den ergänzenden Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Innerhalb offener Frist legte der Beschwerdeführer den von ihm geforderten Schriftsatz in dreifacher Ausfe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/14 92/15/0070

Mit hg Verfügung vom 23. April 1992, zugestellt am 5. Mai 1992, wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs 2 VwGG unter Fristsetzung von zwei Wochen die Beschwerde zur Behebung von Mängeln zurückgestellt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zitierte Verfügung verwiesen. Innerhalb der gesetzten Frist stellte die Beschwerdeführerin daraufhin einen Verfahrenshilfeantrag, der in der Folge mit hg Beschluß vom 27. Mai 1992, OZl 4, abgewiesen wurde. Dieser Beschluß, der ausdrückl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.09.1992

RS Vwgh 1992/9/14 92/15/0078

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150078.X01 Im RIS seit 14.09.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1992

RS Vwgh 1992/9/14 92/15/0070

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §61; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/15/0071 B 14. September 1992 92/15/0072 B 14. September 1992 92/15/0076 B 14. September 1992 92/15/0074 B 14. September 1992 92/15/0075 B 14. September 1992 92/15/0073 B 14. September 1992
Rechtssatz: Die in § 26 Abs 3 letzter Satz VwGG enthaltene Frist entspric... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1992

RS Vwgh 1992/9/14 92/15/0094

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24;VwGG §29;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150094.X01 Im RIS seit 14.09.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/4 92/18/0294

Mit Beschluß vom 15. Juni 1992, B 102/92, hat der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der an ihn gerichteten Beschwerde abgelehnt und diese dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. Mit Berichterverfügung vom 27. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführerin (zu Handen des Beschwerdevertreters) gemäß § 34 Abs. 2 VwGG der Auftrag zur Behebung der im einzelnen bezeichneten Mängel der Beschwerde binnen zwei Wochen erteilt. Im Punkt 4. dieses Mängelbehebungsauftrages wurde di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 04.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/4 92/18/0293

Mit Beschluß vom 15. Juni 1992, B 101/92, hat der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der an ihn gerichteten Beschwerde abgelehnt und diese dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. Mit Berichterverfügung vom 27. Juli 1992 wurde dem Beschwerdeführer (zu Handen des Beschwerdevertreters) gemäß § 34 Abs. 2 VwGG der Auftrag zur Behebung der im einzelnen bezeichneten Mängel der Beschwerde binnen zwei Wochen erteilt. Im Punkt 4. dieses Mängelbehebungsauftrages wurde der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 04.09.1992

RS Vwgh 1992/9/4 92/18/0293

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180293.X01 Im RIS seit 04.09.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.1992

RS Vwgh 1992/9/4 92/18/0294

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180294.X01 Im RIS seit 04.09.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/2 92/02/0155

Mit hg. Verfügung vom 24. April 1992 wurde dem zur Verfahrenshilfe bestellten Vertreter des Beschwerdeführers die von diesem erhobene (einfach eingebrachte) Beschwerde zur Behebung verschiedener, konkret angeführter Mängel binnen drei Wochen zurückgestellt. Unter anderem wurde aufgetragen, weitere Ausfertigungen der ursprünglichen Beschwerde für die belangte Behörde und die Wiener Landesregierung beizubringen (§§ 24 Abs. 1 und 29 VwGG). Dieser Mängelbehebungsauftrag wurde dem Vertrete... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0155

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Einem Verbesserungsauftrag ist nicht entsprochen, wenn zwar die verbesserte ursprüngliche Beschwerde, nicht aber weitere Ausfertigungen derselben vorgelegt werden, und die bei der Wiedervorlage angeschlossene Kopie des angefochtenen Bescheides nicht alle, sondern nur die "ungeraden" Seiten enthält. Schlagworte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/8/5 92/13/0091

Das Finanzamt für den IX., XVIII. und XIX. Bezirk in Wien hat den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) vom 24. März 1992 erlassen, welcher dem Beschwerdeführer am Tage nach der Postaufgabe seiner Säumnisbeschwerde zugestellt wurde. Eine Abschrift dieses Bescheides wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 33 Abs. 1 VwGG nach Anhörung des Beschwerdeführers einzustellen, weil die Nachholung des versäumten Bescheides vor Beg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 05.08.1992

RS Vwgh 1992/8/5 92/13/0091

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0098 B 12. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Für den Anspruch des Bf auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes nach § 55 Abs 1 zweiter Satz VwGG ist es rechtlich ohne Bedeutung, ob der ausständige Bescheid vor oder nach allfälliger Zustellung der Verfügung betreffend die Einleitung des Vorverfahren... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.08.1992

RS Vwgh 1992/8/5 92/13/0091

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0197/68 B 22. November 1968 VwSlg 3815 F/1968; RS 2 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist nach § 33 Abs 1 VwGG und nicht nach § 36 Abs 2 VwGG einzustellen, wenn der versäumte Bescheid nach Einbringung der Beschwerde, aber vor der Einleitung des Vorverfahrens zugestellt wurde. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.08.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/7/30 92/18/0283

Mit Verfügung vom 1. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, die vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 9. Juni 1992, B 485/92, nach Ablehnung dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetretene Beschwerde wie folgt zu ergänzen: "1) Es ist das Recht, in dem die beschwerdeführende Partei verletzt zu sein behauptet, bestimmt zu bezeichnen ( § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG). 2) Es sind die Gründe: , auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.07.1992

RS Vwgh 1992/7/30 92/18/0283

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180283.X01 Im RIS seit 30.07.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.07.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/7/29 92/01/0202

Die gegenständliche, am 3. März 1992 zur Post gegebene Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde darauf gestützt, daß der Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 6. Mai 1991 abgewiesen worden sei und daß die belangte Behörde über die dagegen vom Beschwerdeführer am 22. Mai 1991 erhobene Berufung noch nicht entschieden habe. Nach Einleitung des Vorverfahrens hat die belang... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.07.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/7/29 91/12/0279

Die Beschwerdeführerin steht als Richterin des Landesgerichtes X in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Bescheide des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Y, mit denen a) der Antrag der Beschwerdeführerin für die Zeit des 2. und 3. Lebensjahres ihres am 11. März 1991 geborenen Sohnes eine Teilbelastung im Ausmaß der Hälfte bzw. von höchste... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.07.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/7/29 92/01/0351

Die gegenständliche Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde am 19. März 1992 zur Post gegeben, wobei kein Anhaltspunkt dafür besteht, daß sie mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung unzulässig gewesen wäre. Der Beschwerdeführer macht in seiner Beschwerde geltend, daß die belangte Behörde über die von ihm am 25. April 1991 erhobene Berufung gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 27. Februar 1991, betreffend Feststellung der Flüchtlingseigen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.07.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/7/29 92/01/0268

Die gegenständliche, am 6. März 1992 zur Post gegebene Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde darauf gestützt, daß der Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 30. April 1991 abgewiesen worden sei und daß die belangte Behörde über die dagegen vom Beschwerdeführer am 22. Mai 1991 erhobene Berufung noch nicht entschieden habe. Nach Einleitung des Vorverfahrens hat die bel... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.07.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/7/29 92/12/0082

Der Beschwerdeführer steht als Brigadier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im Zusammenhang mit einer Änderung der Geschäftseinteilung bei der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid von seiner bisherigen Verwendung als Leiter der XY abberufen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, auf Grund derer das Vorverfahren gemäß § 36 VwGG eingeleitet wurde. Mit der im Rahmen der hiefür gesetzten Fr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.07.1992

RS Vwgh 1992/7/29 91/12/0279

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §47;VwGG §56;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991120279.X01 Im RIS seit 29.07.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.07.1992

Entscheidungen 3.391-3.420 von 4.208

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