Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §31 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/08/0012 B 9. Februar 1984 RS 3 Stammrechtssatz Wird nur ein Mitglied des für die Rechtssache zuständigen Senates abgelehnt, so ist - abweichend von den § 11, § 12, § 13 VwGG - in einem aus dem Vorsitzenden und den nicht abgelehnten drei weiteren Mitgliedern gebildeten Senat(Vierersenat) über den Ablehnungs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §31 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/08/0012 B 9. Februar 1984 RS 1 Stammrechtssatz Im Falle der Ablehnung des Vorsitzenden oder von Mitgliedern des für die Rechtssache zuständigen Senates hat (haben) nicht der nach der Geschäftsverteilung vorgesehene Ersatzvorsitzende oder das (die) nach der Geschäftsverteilung vorgesehene(n) Ersatzmitglied ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 impl;VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §31 Abs2;
Rechtssatz: Das Wesen einer zur Amtsenthaltung verpflichtenden Befangenheit liegt in der Hemmung einer unparteiischen Entschließung durch unsachliche Motive (Hinweis B 9.2.1984, 84/08/0012). Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände An... mehr lesen...
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Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §31 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/08/0012 B 9. Februar 1984 RS 3 Stammrechtssatz Wird nur ein Mitglied des für die Rechtssache zuständigen Senates abgelehnt, so ist - abweichend von den § 11, § 12, § 13 VwGG - in einem aus dem Vorsitzenden und den nicht abgelehnten drei weiteren Mitgliedern gebildeten Senat(Vierersenat) über den Ablehnungs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §31 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/08/0012 B 9. Februar 1984 RS 1 Stammrechtssatz Im Falle der Ablehnung des Vorsitzenden oder von Mitgliedern des für die Rechtssache zuständigen Senates hat (haben) nicht der nach der Geschäftsverteilung vorgesehene Ersatzvorsitzende oder das (die) nach der Geschäftsverteilung vorgesehene(n) Ersatzmitglied ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 impl;VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §31 Abs2;
Rechtssatz: Das Wesen einer zur Amtsenthaltung verpflichtenden Befangenheit liegt in der Hemmung einer unparteiischen Entschließung durch unsachliche Motive (Hinweis B 9.2.1984, 84/08/0012). Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände An... mehr lesen...
Mit Beschluß des zum Berichter bestellten Hofrates des Verwaltungsgerichtshofes Dr. N vom 13. August 1991, Zl. 91/18/0169-4, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bundesminister für Justiz mit der Begründung: abgewiesen, daß eine nicht die Verfahrenshilfe beanspruchende Partei bei verständiger Würdigung aller Umstände des Falles von der Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes absehen würde, weshalb die beabsicht... mehr lesen...
Mit Beschluß des zum Berichter bestellten Hofrates des Verwaltungsgerichtshofes Dr. N vom 13. August 1991, Zl. 91/18/0169-4, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bundesminister für Justiz mit der Begründung: abgewiesen, daß eine nicht die Verfahrenshilfe beanspruchende Partei bei verständiger Würdigung aller Umstände des Falles von der Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes absehen würde, weshalb die beabsicht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §31 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0096 B 25. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Wurden die
Gründe: eines auf § 31 Abs 1 Z 5 VwGG gestützten Ablehnungsantrages nicht glaubhaft gemacht (§ 31 Abs 2 zweiter Satz VwGG), so ist der Ablehnungsauftrag als nicht gesetzmäßig ausgeführt zurückzuweisen, wobei ein ... mehr lesen...
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Norm: AVG §13 Abs3;VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §31 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0096 B 25. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Wurden die
Gründe: eines auf § 31 Abs 1 Z 5 VwGG gestützten Ablehnungsantrages nicht glaubhaft gemacht (§ 31 Abs 2 zweiter Satz VwGG), so ist der Ablehnungsauftrag als nicht gesetzmäßig ausgeführt zurückzuweisen, wobei ein ... mehr lesen...
Zur hg. Zl. 91/15/0001 ist eine gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 19. April 1990, Zl. GA 11-63/14/90, betreffend Aussetzung einer Gebühr, gerichtete Beschwerde protokolliert, die ursprünglich an den Verfassungsgerichtshof gerichtet war und von diesem nach Ablehnung ihrer Behandlung antragsgemäß an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten wurde (Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 25. September 1990, Zl. B 843/90-3). Zum B... mehr lesen...
Zur hg. Zl. 91/15/0001 ist eine gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 19. April 1990, Zl. GA 11-63/14/90, betreffend Aussetzung einer Gebühr, gerichtete Beschwerde protokolliert, die ursprünglich an den Verfassungsgerichtshof gerichtet war und von diesem nach Ablehnung ihrer Behandlung antragsgemäß an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten wurde (Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 25. September 1990, Zl. B 843/90-3). Zum B... mehr lesen...
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Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Allein die Tatsache, daß ein Berichter am Zustandekommen einer Entscheidung mitgewirkt hat, die nicht im Sinne der Intentionen des betreffenden Beschwerdeführers erging, stellt für die Zukunft noch nicht den Tatbestand des § 31 Abs 1 Z 5 VwGG her. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991150119.X0... mehr lesen...
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Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Allein die Tatsache, daß ein Berichter am Zustandekommen einer Entscheidung mitgewirkt hat, die nicht im Sinne der Intentionen des betreffenden Beschwerdeführers erging, stellt für die Zukunft noch nicht den Tatbestand des § 31 Abs 1 Z 5 VwGG her. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991150119.X0... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes (Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. N) vom 24. August 1990, Zl. VH 90/12/0005, wurde dem Antrag des G auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zwecks "Einleitung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffend die Abweisung der Wiederaufnahme eines durch Bescheid vom 25. April 1980 abgeschlossenen Verfahrens über die" von ihm "erklärte Dienstentsagung" nicht stattgegeben. Am 27. September 1990 hat der Senat 12 des Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1;VwGG §31 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180089.X01 Im RIS seit 28.06.1991 mehr lesen...
Der Antragsteller hat gegen den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht erhoben. Mit Eingabe vom 5. Mai 1991 stellte er den Antrag, Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. X "wegen Befangenheit im Sinne des § 7 AVG aus dem Verfahren auszuscheiden". Gemäß § 31 Abs. 2 VwGG hat die Partei, wenn sich die Ablehnung von Mitgliedern des Gerichtshofes auf Abs. 1 Z. 5 ("wenn sonstige wichtige Gründe: vorliegen, die geeignet ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/12/04 90/11/0184 2 Stammrechtssatz Die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit einer Entscheidung des VwGH, also auch einer Entscheidung eines Berichters über einen Verfahrenshilfeantrag, ist im Verfahren über einen Ablehnungsantrag nach § 31 Abs 1 Z 5 VwGG ausgeschlossen (Hinweis B 28.11.1979, 273... mehr lesen...
Der Antragsteller hat gegen den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht erhoben. Mit Eingabe vom 5. Mai 1991 stellte er den Antrag, Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. X "wegen Befangenheit im Sinne des § 7 AVG aus dem Verfahren auszuscheiden". Gemäß § 31 Abs. 2 VwGG hat die Partei, wenn sich die Ablehnung von Mitgliedern des Gerichtshofes auf Abs. 1 Z. 5 ("wenn sonstige wichtige Gründe: vorliegen, die geeignet ... mehr lesen...
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Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/12/04 90/11/0184 2 Stammrechtssatz Die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit einer Entscheidung des VwGH, also auch einer Entscheidung eines Berichters über einen Verfahrenshilfeantrag, ist im Verfahren über einen Ablehnungsantrag nach § 31 Abs 1 Z 5 VwGG ausgeschlossen (Hinweis B 28.11.1979, 273... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 14. Dezember 1990, Zlen. 90/18/0262, 0263, durch die Vorsitzende Präsident Dr. P und die Hofräte Dr. X und Dr. Y den Ablehnungsantrag der Prozeßpartei vom 25. Oktober 1990 abgewiesen und zugleich eine Ordnungsstrafe verhängt. Mit Anbringen vom 12. Februar 1991 lehnte die Prozeßpartei die an der Beschlußfassung vom 14.Dezember 1990 beteiligten Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes ab. Gemäß § 31 Abs. 1 VwGG haben sich Mitglieder... mehr lesen...
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Norm: VwGG §31 Abs1;VwGG §31 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine Entscheidung, die unter Teilnahme eines befangenen Richters getroffen wird, leidet im Hinblick auf eben diesen Umstand der Befangenheit an einer Rechtswidrigkeit. Ein rechtswidriges Zustandekommen einer Entscheidung wird von dem in § 45 Abs 1 Z 1 VwGG, erster Fall, vorgesehenen Tatbestand erfaßt. Dieser Tatbest... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob - ohne rechtsanwaltliche Vertretung oder Fertigung - Beschwerde gegen vom Amt der oberösterreichischen Landesregierung ausgefertigte Bescheide betreffend Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 und/oder des Kraftfahrgesetzes 1967. Der in dieser Beschwerdesache vom Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes bestellte Berichter Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. X erteilte zunächst am 15. Mai 1990 dem Beschwerdeführer einen Verbesserungsauftrag im Sin... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1;VwGG §31 Abs1;VwGG §31 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/12/0263
Rechtssatz: Aus der Art der Ausübung des Richteramtes durch einen Richter des VwGH, sofern dies in der Anwendung der Gesetze besteht, kann keine Befangenheit des Richters abgeleitet werden, es sei de... mehr lesen...
Der Antragsteller hat ein mit 26. Juli 1990 (das Datum ist nicht mehr einwandfrei leserlich und könnte auch 16. Juli 1990 heißen) datiertes, am 30. Juli 1990 eingelangtes Schreiben "An das Präsidium des VwGH/Frau Präsidentin persönlich" gerichtet, in dem er ersucht hat, "zur Wahrung der Rechtssicherheit am VwGH und der Rechtsstaatlichkeit in Österreich, den Herrn Rat NN von allen meinen Verfahren aus den jeweiligen Senatsentscheidungen und -versammlungen auszuschließen, da dieser in v... mehr lesen...
Der Antragsteller hat ein mit 26. Juli 1990 (das Datum ist nicht mehr einwandfrei leserlich und könnte auch 16. Juli 1990 heißen) datiertes, am 30. Juli 1990 eingelangtes Schreiben "An das Präsidium des VwGH/Frau Präsidentin persönlich" gerichtet, in dem er ersucht hat, "zur Wahrung der Rechtssicherheit am VwGH und der Rechtsstaatlichkeit in Österreich, den Herrn Rat NN von allen meinen Verfahren aus den jeweiligen Senatsentscheidungen und -versammlungen auszuschließen, da dieser in v... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit einer Entscheidung des VwGH, also auch einer Entscheidung eines Berichters über einen Verfahrenshilfeantrag, ist im Verfahren über einen Ablehnungsantrag nach § 31 Abs 1 Z 5 VwGG ausgeschlossen (Hinweis B 28.11.1979, 2738/79 und B 11.9.1985, 85/01/0100). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit einer Entscheidung des VwGH, also auch einer Entscheidung eines Berichters über einen Verfahrenshilfeantrag, ist im Verfahren über einen Ablehnungsantrag nach § 31 Abs 1 Z 5 VwGG ausgeschlossen (Hinweis B 28.11.1979, 2738/79 und B 11.9.1985, 85/01/0100). Schlagworte ... mehr lesen...
In seiner mit 17. April 1990 datierten Eingabe beantragte der Einschreiter in Beziehung auf das mit hg. Erkenntnis vom 8. März 1990 abgeschlossene, zur Zl. 90/16/0023 protokollierte Verfahren die "Weiterführung des Verfahrens" sowie die Bewilligung der Verfahrenshilfe, der Wiederaufnahme des Verfahrens und der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Überdies machte er die Befangenheit der Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes V, X und Y sowie des Schriftführers W "im Sinne des § 31 (... mehr lesen...
In seiner mit 17. April 1990 datierten Eingabe beantragte der Einschreiter im Zusammenhang mit der hg. Entscheidung vom 5. März 1990, Zl. 89/15/0150, 0151, mit welcher seine gegen den Bundesminister für Finanzen und gegen die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland gerichtete Säumnisbeschwerde teils als unzulässig zurückgewiesen, teils als unbegründet abgewiesen wurde, die "Weiterführung des Verfahrens", die Bewilligung der Verfahrenshilfe, der Wiederaufnahme d... mehr lesen...