RS Vwgh 1991/9/16 91/15/0119

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Veröffentlicht am 16.09.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §31 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Allein die Tatsache, daß ein Berichter am Zustandekommen einer Entscheidung mitgewirkt hat, die nicht im Sinne der Intentionen des betreffenden Beschwerdeführers erging, stellt für die Zukunft noch nicht den Tatbestand des § 31 Abs 1 Z 5 VwGG her.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991150119.X01

Im RIS seit

16.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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