Im Zusammenhang mit seinem beim Verwaltungsgerichtshof am 3. Juni 1994 zur Zl. VH 94/11/0011 eingereichten Verfahrenshilfeantrag, der Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Graf zur Behandlung zugewiesen wurde, lehnte der Antragsteller diesen Richter im Rahmen eines "Vorschlages, daß der VwGH entlastet wird" mit den Worten ab: "Des weiteren biete ich pro futuro an, den Herrn Dr. Graf für den Zeitpunkt meiner Verhandlung in den Urlaub zu schicken." Bereits in den hg. Verfahren zu ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/12/04 90/11/0184 2 Stammrechtssatz Die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit einer Entscheidung des VwGH, also auch einer Entscheidung eines Berichters über einen Verfahrenshilfeantrag, ist im Verfahren über einen Ablehnungsantrag nach § 31 Abs 1 Z 5 VwGG ausgeschlossen (Hinweis B 28.11.1979, 273... mehr lesen...
Im Zusammenhang mit seinem beim Verwaltungsgerichtshof am 3. Juni 1994 zur Zl. VH 94/11/0011 eingereichten Verfahrenshilfeantrag, der Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Graf zur Behandlung zugewiesen wurde, lehnte der Antragsteller diesen Richter im Rahmen eines "Vorschlages, daß der VwGH entlastet wird" mit den Worten ab: "Des weiteren biete ich pro futuro an, den Herrn Dr. Graf für den Zeitpunkt meiner Verhandlung in den Urlaub zu schicken." Bereits in den hg. Verfahren zu ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/12/04 90/11/0184 2 Stammrechtssatz Die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit einer Entscheidung des VwGH, also auch einer Entscheidung eines Berichters über einen Verfahrenshilfeantrag, ist im Verfahren über einen Ablehnungsantrag nach § 31 Abs 1 Z 5 VwGG ausgeschlossen (Hinweis B 28.11.1979, 273... mehr lesen...
Beim Verwaltungsgerichtshof ist zur Zl. 93/11/0125 eine Beschwerde des Dr. R gegen einen Bescheid des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz, mit dem ein Antrag des Dr. R auf Eintragung in die Psychotherapeutenliste abgewiesen wurde, anhängig. Nach der geltenden Geschäftsverteilung des Verwaltungsgerichtshofes gehört Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Graf jenem Senat an, der über die Beschwerde zu erkennen hat. In seinen Eingaben vom 6. und 10. Februar 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/12/04 90/11/0184 2 Stammrechtssatz Die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit einer Entscheidung des VwGH, also auch einer Entscheidung eines Berichters über einen Verfahrenshilfeantrag, ist im Verfahren über einen Ablehnungsantrag nach § 31 Abs 1 Z 5 VwGG ausgeschlossen (Hinweis B 28.11.1979, 273... mehr lesen...
Beim Verwaltungsgerichtshof ist zur Zl. 93/11/0125 eine Beschwerde des Dr. R gegen einen Bescheid des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz, mit dem ein Antrag des Dr. R auf Eintragung in die Psychotherapeutenliste abgewiesen wurde, anhängig. Nach der geltenden Geschäftsverteilung des Verwaltungsgerichtshofes gehört Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Graf jenem Senat an, der über die Beschwerde zu erkennen hat. In seinen Eingaben vom 6. und 10. Februar 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/12/04 90/11/0184 2 Stammrechtssatz Die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit einer Entscheidung des VwGH, also auch einer Entscheidung eines Berichters über einen Verfahrenshilfeantrag, ist im Verfahren über einen Ablehnungsantrag nach § 31 Abs 1 Z 5 VwGG ausgeschlossen (Hinweis B 28.11.1979, 273... mehr lesen...
Mit dem Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 21. Oktober 1992 wurde ein Wiederaufnahmsantrag des Antragstellers vom 27. April 1992 als unbegründet abgewiesen. Nach Wiedergabe des Verwaltungsgeschehens wurde begründend ausgeführt, daß gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BA0 dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben sei, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkämen, die im abgeschlossenen... mehr lesen...
Mit dem Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 21. Oktober 1992 wurde ein Wiederaufnahmsantrag des Antragstellers vom 27. April 1992 als unbegründet abgewiesen. Nach Wiedergabe des Verwaltungsgeschehens wurde begründend ausgeführt, daß gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BA0 dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben sei, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkämen, die im abgeschlossenen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z4;AVG §7 Abs1;VwGG §14 Abs2;VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §31 Abs2;
Rechtssatz: Das Vorbringen, Richter des VwGH hätten zwecks einfacher Abweisung eines Verfahrenshilfeantrages einen Wiederaufnahmsgrund unterschlagen und vertuscht, vermag keine konkreten Umstände aufzuzeigen, die auf den Mangel einer objektiven Einstellung des Berichters, in ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z4;AVG §7 Abs1;VwGG §14 Abs2;VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §31 Abs2;
Rechtssatz: Das Vorbringen, Richter des VwGH hätten zwecks einfacher Abweisung eines Verfahrenshilfeantrages einen Wiederaufnahmsgrund unterschlagen und vertuscht, vermag keine konkreten Umstände aufzuzeigen, die auf den Mangel einer objektiven Einstellung des Berichters, in ... mehr lesen...
I. 1. Mit Erkenntnis vom 16. Dezember 1992, Zlen. 92/12/0127, 0129, hatte der Verwaltungsgerichtshof im Fünfersenat (§ 11 Abs. 1 VwGG) durch den Vorsitzenden Vizepräsident Dr. Jabloner und die Hofräte Dr. Herberth, Dr. Höß, Dr. Novak (dieser als Ersatzmitglied für den befangenen Hofrat Dr. Germ) und Dr. Händschke als Richter die Beschwerden des nunmehrigen Antragstellers gegen die Bescheide des Berufungssenates der Stadt Wien jeweils vom 29. April 1992, P 1826/1 und 2, über die Zu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §31 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994180030.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
I. 1. Mit Erkenntnis vom 16. Dezember 1992, Zlen. 92/12/0127, 0129, hatte der Verwaltungsgerichtshof im Fünfersenat (§ 11 Abs. 1 VwGG) durch den Vorsitzenden Vizepräsident Dr. Jabloner und die Hofräte Dr. Herberth, Dr. Höß, Dr. Novak (dieser als Ersatzmitglied für den befangenen Hofrat Dr. Germ) und Dr. Händschke als Richter die Beschwerden des nunmehrigen Antragstellers gegen die Bescheide des Berufungssenates der Stadt Wien jeweils vom 29. April 1992, P 1826/1 und 2, über die Zu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §31 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994180030.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Beschluß vom 19. November 1992 wies der Verwaltungsgerichtshof durch den Hofrat Dr. X den Antrag des Antragstellers, ihm zur Erhebung der Beschwerde gegen den oben angeführten Bescheid die Verfahrenshilfe zu bewilligen, gemäß § 63 Abs. 1 ZPO (in Verbindung mit § 61 Abs. 1 VwGG) ab. Nach der Begründung: erscheine die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes offenbar aussichtslos. Seinen auf § 31 Abs. 1 Z. 5 VwGG gestützt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte22/02 Zivilprozessordnung
Norm: MRK Art6 Abs1;VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §61 Abs1;ZPO §63 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde an den VwGH sind auch die Erfolgsaussichten der Beschwerde in die Erwägungen einzubeziehen. Der Umstand, daß die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Zuge di... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 19. November 1992 wies der Verwaltungsgerichtshof durch den Hofrat Dr. X den Antrag des Antragstellers, ihm zur Erhebung der Beschwerde gegen den oben angeführten Bescheid die Verfahrenshilfe zu bewilligen, gemäß § 63 Abs. 1 ZPO (in Verbindung mit § 61 Abs. 1 VwGG) ab. Nach der Begründung: erscheine die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes offenbar aussichtslos. Seinen auf § 31 Abs. 1 Z. 5 VwGG gestützt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte22/02 Zivilprozessordnung
Norm: MRK Art6 Abs1;VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §61 Abs1;ZPO §63 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde an den VwGH sind auch die Erfolgsaussichten der Beschwerde in die Erwägungen einzubeziehen. Der Umstand, daß die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Zuge di... mehr lesen...
Beim Verwaltungsgerichtshof ist zur Zl. 91/11/0025 eine Säumnisbeschwerde nach Art. 132 B-VG des Antragstellers gegen den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr anhängig. Zum Berichter wurde mit Verfügung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. März 1991 Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. X bestellt. Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Juni 1991, Zl. 91/11/0070, wurde ein Antrag vom 5. Mai 1991 auf Ablehnung des Berichters abgewiesen.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Ausf, daß der Antragsteller das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes (Verzögerung der Erledigung des Beschwerdefalles - Urgenz - Beantwortung dieser in völlig unbedenklicher Weise damit, daß die zugeteilten Beschwerdefälle in der Reihenfolge des Anhängigwerdens einer Erledigung zugeführt werden) iSd § 31 Abs 1 Z 5 VwGG nicht glaubhaft gemacht hat... mehr lesen...
Beim Verwaltungsgerichtshof ist zur Zl. 91/11/0025 eine Säumnisbeschwerde nach Art. 132 B-VG des Antragstellers gegen den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr anhängig. Zum Berichter wurde mit Verfügung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. März 1991 Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. X bestellt. Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Juni 1991, Zl. 91/11/0070, wurde ein Antrag vom 5. Mai 1991 auf Ablehnung des Berichters abgewiesen.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Ausf, daß der Antragsteller das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes (Verzögerung der Erledigung des Beschwerdefalles - Urgenz - Beantwortung dieser in völlig unbedenklicher Weise damit, daß die zugeteilten Beschwerdefälle in der Reihenfolge des Anhängigwerdens einer Erledigung zugeführt werden) iSd § 31 Abs 1 Z 5 VwGG nicht glaubhaft gemacht hat... mehr lesen...
Mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 10. Jänner 1991, Zl. GA 11-83/61/91, wurde im Verwaltungsrechtszug gegenüber dem einschreitenden Antragsteller unter Hinweis auf die §§ 1, 3, 4, 5, 6 und 8 KfzStG für den Zeitraum Oktober 1987 bis September 1988 Kraftfahrzeugsteuer in der Höhe von S 1.080,-- und eine Erhöhung von S 90,-- festgesetzt. Ferner wurde mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 10. Jänner 1991, Zl. GA 11-83/61/91, wurde im Verwaltungsrechtszug gegenüber dem einschreitenden Antragsteller unter Hinweis auf die §§ 1, 3, 4, 5, 6 und 8 KfzStG für den Zeitraum Oktober 1987 bis September 1988 Kraftfahrzeugsteuer in der Höhe von S 1.080,-- und eine Erhöhung von S 90,-- festgesetzt. Ferner wurde mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §31 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/04/0182 B 15. September 1992
Rechtssatz: Das Wesen der Befangenheit besteht nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes in der Hemmung einer unparteiischen Entschließung durch unsachliche psychologische Motive. Unter diesem Ges... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1 Z5;VwGG §31 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/04/0182 B 15. September 1992
Rechtssatz: Das Wesen der Befangenheit besteht nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes in der Hemmung einer unparteiischen Entschließung durch unsachliche psychologische Motive. Unter diesem Ges... mehr lesen...
Mit an den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes gerichtetem und beim Verwaltungsgerichtshof am 9. Juli 1992 eingelangtem Schriftsatz zeigt der Antragsteller eine "mögliche Befangenheit" des Mitgliedes des Verwaltungsgerichtshofes Dr. X an. Begründend führt der Antragsteller hiezu aus, im Zusammenhang mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zu Zl. 90/12/0159 habe im Mai oder Juni 1991 ein Gespräch mit dem Leiter der Abteilung nn im Bundesministerium für auswärtige Angelegen... mehr lesen...
Mit an den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes gerichtetem und beim Verwaltungsgerichtshof am 9. Juli 1992 eingelangtem Schriftsatz zeigt der Antragsteller eine "mögliche Befangenheit" des Mitgliedes des Verwaltungsgerichtshofes Dr. X an. Begründend führt der Antragsteller hiezu aus, im Zusammenhang mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zu Zl. 90/12/0159 habe im Mai oder Juni 1991 ein Gespräch mit dem Leiter der Abteilung nn im Bundesministerium für auswärtige Angelegen... mehr lesen...