RS Vwgh 1991/6/25 91/11/0070

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1991
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §31 Abs1 Z5;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/12/04 90/11/0184 2

Stammrechtssatz

Die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit einer Entscheidung des VwGH, also auch einer Entscheidung eines Berichters über einen Verfahrenshilfeantrag, ist im Verfahren über einen Ablehnungsantrag nach § 31 Abs 1 Z 5 VwGG ausgeschlossen (Hinweis B 28.11.1979, 2738/79 und B 11.9.1985, 85/01/0100).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110070.X02

Im RIS seit

25.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten