Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Es gibt weder ein subjektives Recht auf gesetzmäßige Führung der Verwaltung noch ein abstraktes Recht auf ein gesetzmäßiges Verfahren oder auf "ordnungsgemäße Erlassung von Steuerbescheiden" oder auf "richtige und ordnungsgemäße Abgabenbemessung" (vgl. VwGH 12.5.2021, Ra 2021/16/0030, mwN). European Case Law... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG) aufgrund eines vom LVwG als Säumnisbeschwerde gewerteten Devolutionsantrages der Revisionswerberin den Vorlageantrag der Revisionswerberin gegen die Beschwerdevorentscheidung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Bad Aussee vom 3. Juni 2020, mit welcher die als „Beschwerde“ bezeichnete Berufung der Revisionswerberin gegen den Abrechnungsbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Bad Aussee v... mehr lesen...
1 Gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 VwGG hat die Revision die Bezeichnung der Rechte, in denen der Revisionswerber verletzt zu sein behauptet (Revisionspunkte), zu enthalten. 2 Durch die vom Revisionswerber vorgenommene Bezeichnung der Revisionspunkte wird der Prozessgegenstand des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der Verwaltungsgerichtshof bei der Prüfung des angefochtenen Erkenntnisses oder des angefochtenen Beschlusses gemäß §... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG) die Beschwerde der Revisionswerberin gegen den Bescheid des Stadtsenates der Stadt Graz vom 5. Jänner 2021, mit dem das Ansuchen der Revisionswerberin um Bewilligung zur Errichtung von Werbeanlagen abgewiesen worden war, als unbegründet ab und erklärte eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof für unzulässig. 2 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revisio... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG) die Beschwerde der Revisionswerberin gegen den Bescheid des Stadtsenates der Stadt Graz vom 5. Jänner 2021, mit dem das Ansuchen der Revisionswerberin um Bewilligung zur Errichtung von Werbeanlagen abgewiesen worden war, als unbegründet ab und erklärte eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof für unzulässig. 2 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revisio... mehr lesen...
1 Mit mündlich verkündetem Bescheid vom 28. September 2018 erteilte die belangte Behörde dem Revisionswerber eine befristete Lenkberechtigung bis zum 28. September 2023. Bei der ebenfalls am 28. September 2018 erfolgten Bestätigung der Übernahme des befristeten Führerscheins wurde der Revisionswerber darüber in Kenntnis gesetzt, dass er binnen drei Tagen eine schriftliche Ausfertigung des mündlich verkündeten Bescheides verlangen könne. Nachdem der Revisionswerber vier Tage spä... mehr lesen...
1 Mit der angefochtenen Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen einen Bescheid der Bürgermeisterin der Stadt D. vom 4. August 2020, mit welchem ihm ein Auftrag zur Vornahme von näher beschriebenen Aufräumungsarbeiten gemäß § 48 Abs. 2 Baugesetz sowie gemäß § 40 Abs. 1 lit. b leg.cit. der Auftrag zur Abtragung und Beseitigung von bestimmten, ohne Baubewilligung errichteten Holzunterständen auf näher bezeichneten Grun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71VwGG §28 Abs1 Z4VwGVG 2014 §27VwGVG 2014 §28 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/11/0095 B 16. Dezember 2020 RS 1 Stammrechtssatz Wenn das VwG einen Antrag zurückgewiesen hat, ist Sache des Revisionsverfahrens vor dem VwGH lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung (vgl. VwGH 1.9.2017, Ra 2016/03/0055 mwN). Durch das a... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 29. Juli 2021 wurde in der Sache dem Revisionswerber die Befugnis als Berg- und Schiführer gemäß § 9 Abs. 2 lit. a) iVm § 4 Abs. 1 lit. b) Tiroler Bergsportführergesetz mangels körperlicher und geistiger Eignung entzogen; die Revision gegen diese Entscheidung ließ das Verwaltungsgericht nicht zu. 2 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die sich als nicht zulässig erweist: 3 Gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 VwGG... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §34 Abs1VwGG §42 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/16/0034 B 24. April 2020 RS 3 Stammrechtssatz Der Nennung von Aufhebungstatbeständen nach § 42 Abs. 2 VwGG kommt keine Bedeutung zur Umschreibung des Revisionspunkts im Sinne des § 28 Abs. 1 Z 4 VwGG zu (vgl. VwGH 10.9.2019, Ra 2019/16/0072). Euro... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeri... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeri... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde in der Sache ein Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz abgewiesen, kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen, festgestellt, dass die Abschiebung nach Bangladesch zulässig sei, eine Frist für die freiwillige Ausreise festgelegt und ausgesprochen, dass die Revision nicht zulässig sei. 2 Gegen dieses Erkenntnis erhob der Revisionswerber zunächst Beschwerde... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde in der Sache ein Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz abgewiesen, kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen, festgestellt, dass die Abschiebung nach Bangladesch zulässig sei, eine Frist für die freiwillige Ausreise festgelegt und ausgesprochen, dass die Revision nicht zulässig sei. 2 Gegen dieses Erkenntnis erhob der Revisionswerber zunächst Beschwerde... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der oberösterreichischen Landesregierung vom 10. Jänner 2018 wurde der mitbeteiligten Partei die Umlegung der Landesstraße B XXX, B. Straße, Baulos „Umfahrung M-M“, Abschnitt 3 – S-S (Bau-Km 5,950 bis 8,457) samt einer näher bezeichneten Überführung, Anbindung der L YYY und samt näher beschriebenen Geh- und Radwegen nach Maßgabe des näher bezeichneten, bei der mündlichen Verhandlung vorgelegenen Einreichprojektes mit Stand vom 20. Jänner 2017, einer näher genannt... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der oberösterreichischen Landesregierung vom 10. Jänner 2018 wurde der mitbeteiligten Partei die Umlegung der Landesstraße B XXX, B. Straße, Baulos „Umfahrung M-M“, Abschnitt 3 – S-S (Bau-Km 5,950 bis 8,457) samt einer näher bezeichneten Überführung, Anbindung der L YYY und samt näher beschriebenen Geh- und Radwegen nach Maßgabe des näher bezeichneten, bei der mündlichen Verhandlung vorgelegenen Einreichprojektes mit Stand vom 20. Jänner 2017, einer näher genannt... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 6. August 2021 wies das Bundesverwaltungsgericht in der Sache den Folgeantrag des Revisionswerbers vom 27. Mai 2021 auf internationalen Schutz gemäß § 68 AVG wegen entschiedener Sache zurück, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung, stellte die Zulässigkeit der Abschiebung in den Iran fest, gewährte keine Frist für die freiwillige Ausreise, erließ ein auf die Dauer von vier J... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 6. August 2021 wies das Bundesverwaltungsgericht in der Sache den Folgeantrag des Revisionswerbers vom 27. Mai 2021 auf internationalen Schutz gemäß § 68 AVG wegen entschiedener Sache zurück, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung, stellte die Zulässigkeit der Abschiebung in den Iran fest, gewährte keine Frist für die freiwillige Ausreise, erließ ein auf die Dauer von vier J... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
1 Der (im Jahr 1983 geborene) Revisionswerber ist ein Staatsangehöriger von Litauen. Er stellte bereits früher erfolglos in Frankreich einen Asylantrag (nach seinen Angaben in der Erstbefragung erhielt er dort in den Jahren 2014 und 2018 negative Bescheide). Am 14. April 2019 reiste der Revisionswerber auf dem Luftweg von Litauen kommend legal als EU-Bürger in das Bundesgebiet ein. Am nächsten Tag stellte er in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylges... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Tirol wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft K. vom 12. Juli 2021, mit welchem hinsichtlich eines näher bezeichneten baupolizeilichen Auftrages die Ersatzvornahme angeordnet worden war, als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass gegen dieses Erkenntnis eine ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Dagegen ... mehr lesen...
1 Strittig ist im Revisionsfall die Höhe einer - aus einer im Jahr 2003 gezahlten Mietrechtsablöse resultierenden - Abschreibung (vgl. - frühere Jahre betreffend - VwGH 18.10.2017, Ra 2017/13/0052 und Ra 2017/13/0055). Das Bundesfinanzgericht bestätigte die Annahme einer damals überhöhten (fremdunüblichen) Mietrechtsablöse, sodass sich eine geringere Abschreibung ergebe. Das Bundesfinanzgericht sprach aus, eine Revision sei gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. 2 Ge... mehr lesen...
1 Gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 15. Dezember 2020, mit dem über die Revisionswerberin wegen Übertretung des § 103 Abs. 2 iVm. § 134 Abs. 1 KFG eine Geldstrafe von € 950,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 336 Stunden) verhängt wurde, erhob sie Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. Nachdem das Verwaltungsgericht bereits einen Verhandlungstermin wegen behördlich angeordneter Quarantäne über die Revisionswerberin auf den 12. März ... mehr lesen...
1 Gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 15. Dezember 2020, mit dem über die Revisionswerberin wegen Übertretung des § 20 Abs. 2 iVm. § 99 Abs. 2e StVO eine Geldstrafe von € 900,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 336 Stunden) verhängt wurde, erhob sie Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. Nachdem das Verwaltungsgericht bereits einen Verhandlungstermin wegen behördlich angeordneter Quarantäne über die Revisionswerberin auf den 12. März ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg (im Folgenden: Verwaltungsgericht) wurde der Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde A. vom 21. Mai 2019, mit welchem den mitbeteiligten Parteien die Baubewilligung zum Umbau eines Wohnhauses auf einem näher bezeichneten Grundstück erteilt worden war, keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bestätigt. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass gegen dies... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg (im Folgenden: Verwaltungsgericht) wurde der Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde A. vom 21. Mai 2019, mit welchem den mitbeteiligten Parteien die Baubewilligung zum Umbau eines Wohnhauses auf einem näher bezeichneten Grundstück erteilt worden war, keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bestätigt. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass gegen dies... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg (LVwG) wurde die Beschwerde unter anderem der revisionswerbenden Parteien gegen den im innergemeindlichen Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde T. vom 18. August 2020, mit welchem die Berufungen betreffend die Bildung einer Straßengemeinschaft mit der Mitglieder- und Anteilsfestlegung sowie Festsetzung einer Satzung für die Interessentenweggenossenschaft abgewiesen wor... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg (LVwG) wurde die Beschwerde unter anderem der revisionswerbenden Parteien gegen den im innergemeindlichen Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde T. vom 18. August 2020, mit welchem die Berufungen betreffend die Bildung einer Straßengemeinschaft mit der Mitglieder- und Anteilsfestlegung sowie Festsetzung einer Satzung für die Interessentenweggenossenschaft abgewiesen wor... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten wurde die Beschwerde der revisionswerbenden Parteien gegen den im innergemeindlichen Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde S. vom 23. April 2020, mit welchem der mitbeteiligten Partei die Baubewilligung für den Abbruch von Gebäuden und den Neubau einer Hotel- und Apartmentanlage erteilt worden war, mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass sich die erteilte Baubewilli... mehr lesen...
1 Mit Bescheiden vom 23. Februar 2021 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer des Revisionswerbers für das Jahr 2008 (Änderungsbescheid gemäß § 295 Abs. 1 BAO) und Anspruchszinsen 2008 fest. 2 Einer dagegen erhobenen Beschwerde gab das Bundesfinanzgericht mit dem angefochtenen Erkenntnis, in dem es eine Revision für zulässig erklärte, keine Folge. 3 Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende ordentliche Revision, in der unter der Überschrift „3. Revisio... mehr lesen...