Index
L85002 Straßen KärntenNorm
LStG Krnt 1991 §37Beachte
Rechtssatz
Wenn das VwG einen Antrag zurückgewiesen hat, ist Sache des Revisionsverfahrens vor dem VwGH lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung (vgl. etwa VwGH 16.12.2020, Ra 2020/11/0095, mwN). Mit dem angefochtenen Erkenntnis des VwG wurde - im Wege der Abweisung der Beschwerde und der Abänderung des Spruchs des Bescheides der belangten Behörde - der Antrag der revisionswerbenden Parteien auf Zuerkennung der von ihnen begehrten Ablöse als unzulässig zurückgewiesen. Durch diese Entscheidung konnten die revisionswerbenden Parteien allenfalls in ihrem Recht auf Sachentscheidung durch das VwG, nicht aber in dem als Revisionspunkte geltend gemachten Recht auf Grundablöse verletzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2018060001.J01Im RIS seit
25.01.2022Zuletzt aktualisiert am
25.01.2022