1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) wurde - im Säumnisweg, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung - der Antrag des Revisionswerbers, eines iranischen Staatsangehörigen, auf internationalen Schutz vollinhaltlich abgewiesen, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen, die Zulässigkeit der Abschiebung des Revisionswerbers in den Iran festgestellt und eine Frist für die freiw... mehr lesen...
1 In den vorliegenden - wegen ihres rechtlichen und sachlichen Zusammenhanges verbundenen - Revisionen führen die revisionswerbenden Parteien als Revisionspunkte an, sie hätten ein Recht darauf, "dass die Frage, ob ein Verschulden im Sinne des § 5 Abs. 1 VStG vorliegt, rechtlich richtig beurteilt und entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beantwortet wird." Darüber hinaus hätten sie auch einen Anspruch darauf, "dass die Bestimmung des § 23 AM-VO r... mehr lesen...
1 In den vorliegenden - wegen ihres rechtlichen und sachlichen Zusammenhanges verbundenen - Revisionen führen die revisionswerbenden Parteien als Revisionspunkte an, sie hätten ein Recht darauf, "dass die Frage, ob ein Verschulden im Sinne des § 5 Abs. 1 VStG vorliegt, rechtlich richtig beurteilt und entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beantwortet wird." Darüber hinaus hätten sie auch einen Anspruch darauf, "dass die Bestimmung des § 23 AM-VO r... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §34 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/02/0066
Rechtssatz: Eine Verletzung des Rechtes auf Parteiengehör zählt zu den Revisionsgründen. Es ist als Verfahrensmangel nicht dem Revisionspunkt zuzuordnen (vgl. VwGH 27.6.2017, Ra 2017/10/0020). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §34 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/02/0066
Rechtssatz: Eine Verletzung des Rechtes auf Parteiengehör zählt zu den Revisionsgründen. Es ist als Verfahrensmangel nicht dem Revisionspunkt zuzuordnen (vgl. VwGH 27.6.2017, Ra 2017/10/0020). ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Selbst wenn mit den Ausführungen der Revision zur "Ausserordentlichen Revision" das Vorbringen zur Zulässigkeit der Revision und mit den Ausführungen zur "Ordentlichen Revision" das Vorbringen zu ihrer Begründetheit gemeint sein sollte, wäre die Revision aufgrund der... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 In den vorliegenden - wegen ihres sachlichen und persönlichen Zusammenhanges verbundenen - Revisionen führen die revisionswerbenden Parteien als Revisionspunkte an, sie hätten ein Recht darauf, "dass die Frage, ob ein Verschulden im Sinne des § 5 Abs. 1 VStG vorliegt, rechtlich richtig beurteilt und entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beantwortet wird." Darüber hinaus hätten sie auch einen Anspruch darauf, "dass die Bestimmung des § 23 AM-VO ... mehr lesen...
1 In den vorliegenden - wegen ihres sachlichen und persönlichen Zusammenhanges verbundenen - Revisionen führen die revisionswerbenden Parteien als Revisionspunkte an, sie hätten ein Recht darauf, "dass die Frage, ob ein Verschulden im Sinne des § 5 Abs. 1 VStG vorliegt, rechtlich richtig beurteilt und entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beantwortet wird." Darüber hinaus hätten sie auch einen Anspruch darauf, "dass die Bestimmung des § 23 AM-VO ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Da kein abstraktes Recht auf die richtige Anwendung des Gesetzes besteht, werden mit dem "Recht auf richtige Bemessung der Kommunalsteuer" und dem "Recht auf gesetzmäßige Vorschreibung" keine tauglichen Revisionspunkte geltend gemacht (vgl. VwGH 28.9.2016, Ra 2016/16/0081). European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht die Beschwerde der Revisionswerberin als unbegründet ab und bestätigte den Bescheid des Stadtsenats der Stadt St. Pölten, womit gegenüber der Revisionswerberin im Instanzenzug Kommunalsteuer für die Jahre 2012 bis 2014 in näher bestimmter Höhe festgesetzt worden war. 2 Das Landesverwaltungsgericht sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig sei. 3 Die gegen dieses Erkenntnis erh... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 7. Juni 2016 hat das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVwG) den Antrag der Revisionswerberin vom 22. Dezember 2011 auf Erteilung einer Konzession zum Betrieb einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke in B mit dem Standort "Gemeindegebiet B" abgewiesen. 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen aus, dass sich dem eingeholten Bedarfsgutachten der Apothekerkammer zufolge durch die beantragte neue Apotheke das Mindestversorgu... mehr lesen...
1 Mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis hat das Verwaltungsgericht die Revisionswerberin (als Dienstgeberin des Norbert H., des Martin E., der Bianca H., des Rainer H., des Franz K., der Notburga M. und der Petra V.) verpflichtet, an die belangte Behörde Beiträge iHv EUR 58.860,66 (§§ 44 ff ASVG) zu entrichten. 2 Die Revisionswerberin betreibe eine Krankenanstalt (die Privatklinik H.) mit unfallchirurgischem Schwerpunkt als "Belegspital" (in dem einem Belegarzt das Recht ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/08/0008 B 15. November 2017 RS 2 Stammrechtssatz Eine Revision, die Ausführungen zu ihrer Begründetheit auch als Ausführungen zu ihrer Zulässigkeit wortident enthält, wird dem Erfordernis des § 28 Abs. 3 VwGG der gesonderten Darlegung der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApG 1907 §10 Abs6a idF 2016/I/130AVG §66 Abs4B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §34 Abs1VwGG §41VwGVG 2014 §17VwRallg
Rechtssatz: Indem das VwG die Beschwerde abgewiesen hat, hat es eine mit der erstinstanzlich erfolgten Zurückweisung übereinstimmende... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/08/0008 B 15. November 2017 RS 2 Stammrechtssatz Eine Revision, die Ausführungen zu ihrer Begründetheit auch als Ausführungen zu ihrer Zulässigkeit wortident enthält, wird dem Erfordernis des § 28 Abs. 3 VwGG der gesonderten Darlegung der... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation, stellte am 17. August 2004 gemeinsam mit seiner Familie erstmals einen Asylantrag. 2 Mit Bescheid vom 30. Mai 2008 wies der Unabhängige Bundesasylsenat - im administrativen Instanzenzug - diesen Antrag gemäß § 7 Asylgesetz 1997 (AsylG) ab, stellte gemäß § 8 AsylG fest, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Revisionswerbers in die Russische Föderation nicht zulässig sei und erteilte... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Pakistans, stellte am 21. Oktober 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 12. März 2018 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag gemäß §§ 3 Abs. 1 und 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) ab (Spruchpunkte I. und II.), erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach § 57 AsylG 2005, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 A... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung wird dann nicht aufgezeigt, wenn auf die in der Zulassungsbegründung angesprochenen Rechtsfragen in der Revisionsbegründung nicht mehr zurückgekommen wird (vgl. VwGH 25.1.2019, Ra 2018/20/0483; 20.05.2015, Ra 2014/19/017... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/07/0070 B 27. Juli 2017 RS 1 Stammrechtssatz Dem Erfordernis der gesonderten Darlegung von in § 28 Abs. 3 VwGG geforderten Gründen, aus denen entgegen dem Ausspruch des VwG die Revision für zulässig erachtet wird, wird nicht entsprochen, wenn eine außerordentliche Revision die Ausführung... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin stellte am 26. März 2018 einen Antrag auf "Wiedereröffnung des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht" und auf gesetzeskonforme Ergänzung des unvollständig gebliebenen Ermittlungsverfahrens. Der Antrag bezog sich auf das Verfahren, das mit dem in der Verhandlung vom 26. März 2018 mündlich verkündeten Erkenntnis - vor Eingang des Antrags auf Wiedereröffnung - abgeschlossen worden war (vgl. dazu den Beschluss VwGH 6.9.2018, Ra 2018/08/0203, mit dem die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §32
Rechtssatz: Mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis wurde der Antrag auf Wiedereröffnung des Verfahrens und Ergänzung des Ermittlungsverfahrens "als unzulässig abgewiesen". Durch diese Entscheidung konnte die Revisionswerberin nur in ihrem Recht auf Wiedereröffnung des Verfahrens und Ergänzung des Ermit... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Lenkberechtigung des Revisionswerbers gemäß § 26 Abs. 3 Z 1 FSG für die Dauer von zwei Wochen (beginnend "zwei Wochen nach Zustellung der gegenständlichen Entscheidung") entzogen. Unter einem wurde gemäß § 25a VwGG ausgesprochen, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof unzulässig sei. 2 In der Begründung: ging das Verwaltungsgericht davon aus, die Revisionswerberin sei mit am 21. September 2018 mündlich verkündetem Strafer... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis änderte das Verwaltungsgericht den bei ihm angefochtenen Bescheid dahingehend ab, dass die nachträgliche Zustimmung zur von der Revisionswerberin bereits ausgesprochenen Kündigung des Mitbeteiligten, eines begünstigten Behinderten, nicht erteilt, jedoch die Zustimmung zu dessen künftig auszusprechender Kündigung erteilt werde. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. 2 Begründend führte es zusammengefasst aus, dass es der ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis änderte das Verwaltungsgericht den bei ihm angefochtenen Bescheid dahingehend ab, dass die nachträgliche Zustimmung zur von der Revisionswerberin bereits ausgesprochenen Kündigung des Mitbeteiligten, eines begünstigten Behinderten, nicht erteilt, jedoch die Zustimmung zu dessen künftig auszusprechender Kündigung erteilt werde. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. 2 Begründend führte es zusammengefasst aus, dass es der ... mehr lesen...