RS Vwgh 2019/4/12 Ra 2019/14/0141

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Veröffentlicht am 12.04.2019
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art133 Abs4
VwGG §28 Abs1 Z5
VwGG §28 Abs3
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Selbst wenn mit den Ausführungen der Revision zur "Ausserordentlichen Revision" das Vorbringen zur Zulässigkeit der Revision und mit den Ausführungen zur "Ordentlichen Revision" das Vorbringen zu ihrer Begründetheit gemeint sein sollte, wäre die Revision aufgrund der wortidenten Wiedergabe des Textes der Zulässigkeitsbegründung in den Ausführungen zu ihrer Begründetheit unter Anfügung eines Absatzes inhaltsgleicher Wiederholungen nicht gesetzmäßig ausgeführt (vgl VwGH 19.4.2018, Ra 2018/20/0157, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019140141.L00

Im RIS seit

25.06.2019

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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