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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Da die erforderliche Einsetzung der besonderen Habilitationskommission durch die belBeh einen Verfahrenschritt darstellt, der zwar den einzusetzenden Mitgliedern gegenüber, nicht aber gegenüber dem Habilitationswerber in Bescheidform zu ergehen hat (Hinweis E 19.8.1988, 87/12/0019), mangelt diesem die Berechtigung zur Erhebung der Säumnisbeschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht im Habilitationsverfahren.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Parteistellung Parteienantrag Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120091.X02Im RIS seit
25.01.2001