RS Vwgh 1990/6/21 89/12/0091

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Veröffentlicht am 21.06.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
72/01 Hochschulorganisation

Norm

AVG §56;
AVG §73 Abs2;
UOG 1975 §35 Abs5;
UOG 1975 §37 Abs2;
VwGG §27;

Rechtssatz

Da die erforderliche Einsetzung der besonderen Habilitationskommission durch die belBeh einen Verfahrenschritt darstellt, der zwar den einzusetzenden Mitgliedern gegenüber, nicht aber gegenüber dem Habilitationswerber in Bescheidform zu ergehen hat (Hinweis E 19.8.1988, 87/12/0019), mangelt diesem die Berechtigung zur Erhebung der Säumnisbeschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht im Habilitationsverfahren.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Parteistellung Parteienantrag Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120091.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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