RS Vwgh 1990/7/3 90/08/0035

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;
VwGG §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2264/80 E 16. Dezember 1980 VwSlg 10929 A/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Devolutionsantrag ist mangels Säumnis unzulässig, wenn der Bescheid in einem Mehrparteienverfahren auch nur einer der Parteien zugestellt wurde.

Schlagworte

Parteistellung ParteienantragVerletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenVerschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990080035.X01

Im RIS seit

03.07.1990

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten