Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §73 Abs1;Rechtssatz
Die Gewährung eines Vorschusses nach § 4 IESG kommt nur bis zur Entscheidung über den primären Antrag auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld in Betracht. Wird dem Antrag auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld nicht stattgegeben, so erledigt sich damit von selbst der Antrag auf Gewährung eines Vorschusses. Damit trifft ab Erlassung dieses Bescheides weder die Erstbehörde noch die Berufungsbehörde eine Entscheidungspflicht bzgl des Vorschusses.
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110282.X03Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017