Norm: VersVG §67VersVG §158f
Rechtssatz: Aus einem Sachverhalt können gegen ein und dieselbe Person nicht Regreßansprüche nach § 67 und nach § 158 f VersVG bestehen. Entscheidungstexte 7 Ob 43/78 Entscheidungstext OGH 07.09.1978 7 Ob 43/78 Veröff: RZ 1979/10 S 39 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS00... mehr lesen...
Norm: AKHB Art1VersVG §67
Rechtssatz: § 67 VersVG gilt - außer gegen Mitversicherte, die nicht "Dritte" sind - auch in der Haftpflichtversicherung. Entscheidungstexte 7 Ob 32/78 Entscheidungstext OGH 29.06.1978 7 Ob 32/78 Veröff: SZ 51/106 = VersR 1979,460 2 Ob 147/78 Entscheidungstext OGH 07.12.1978 2 Ob 147/78 nur: § 67 VersVG... mehr lesen...
Die Klägerin ist der Haftpflichtversicherer des LKW-Zuges, Kennzeichen W 749.339/794.564, der Vinzenz-S Gesellschaft m. b. H., eines internationalen Speditions- und Transportunternehmens. Die Beklagte (eine schwedische Versicherungsgesellschaft) ist hingegen der Haftpflichtversicherer des schwedischen Sattelkraftfahrzeuges Kennzeichen M 4840, dessen Halter der in Schweden wohnhafte Transportunternehmer John P ist. Am 28. September 1972 stieß das von Stig Henry Uno N gelenkte Sattelkra... mehr lesen...
Der - nach rechtskräftiger Abweisung des Klagebegehrens gegen seinen Bruder Paul nur noch allein - Beklagte verschuldete am 13. September 1974 mit einem Moped, das er wegen seines Alters noch nicht lenken durfte, einen Verkehrsunfall. Sein Bruder Paul hatte das Moped vom Eigentümer ausgeborgt und die Schwarzfahrt des Beklagten dadurch ermöglicht, daß er das Moped, dessen Absperrvorrichtung defekt war, unversperrt und unbeaufsichtigt vor einem Gasthaus stehen ließ. Der klagende Haftpfl... mehr lesen...
Norm: VersVG §67
Rechtssatz: Die Kosten des Gutachtens, die nur der Feststellung der Höhe des vom Kaskoversicherers zu deckenden Schadens dienen, gehen nicht nach § 67 VersVG auf den Versicherer über. Entscheidungstexte 8 Ob 90/78 Entscheidungstext OGH 14.06.1978 8 Ob 90/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1VersVG §67
Rechtssatz: Keine Verletzung der Schadensminderungspflicht, wenn der Geschädigte seine Kaskoversicherung nicht in Anspruch nimmt, sondern sich unmittelbar an den Schädiger wendet. Entscheidungstexte 2 Ob 43/78 Entscheidungstext OGH 27.04.1978 2 Ob 43/78 Veröff: VersR 1979,289 8 Ob 57/78 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehegattin Dr. Gertrude und Dr. Karl W***** - beide Ärzte - sind je zur Hälfte Eigentümer des Hauses V*****. Sie betreiben im ersten Stock des Hauses eine Arztpraxis und seit 1955 ein hydro-therapeutisches Institut. Im Erdgeschoss dieses Hauses befindet sich ein Geschäftslokal, welches Gertraud S***** durch mehrere Jahre hindurch, insbesonders 1969 und 1970, gemietet hatte. In der Decke des Geschäftslokales war schon im Jahr 1969 ein Wasserleitungsschaden auf... mehr lesen...
Norm: VersVG §61VersVG §67
Rechtssatz: Hat bei der Vermietung eines Kraftfahrzeuges der Mieter die Zahlung der Kasko-Versicherungsprämie übernommen, so haften der Mieter und sein Fahrer dem Vermieter bei Beschädigung des Fahrzeugs nur in dem Umfang, in dem sie für den Schaden auch dann einzustehen hätten, wenn der Mieter selbst eine Kasko-Versicherung für den ihm gehörenden Wagen abgeschlossen hätte. Für Vorsitz und grobe Fahrlässigkeit haftet ... mehr lesen...
Norm: VersVG §67
Rechtssatz: Die Regelung des § 67 Abs 1 zweiter Satz VersVG schränkt die Legalzession ein. Im Regreßprozeß des Versicherers muß daher der belangte Schädiger vorbringen, daß der vom Versicherer geltend gemachte Anspruchsübergang nach der Differenztheorie nur zum Teil oder überhaupt nicht stattgefunden habe. Entscheidungstexte 7 Ob 62/77 Entscheidungstext OGH 17.11.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1310 Fall3VersVG §67
Rechtssatz: Bei Anwendung des § 1310, 3. Fall ABGB ist Voraussetzung für eine Abwägung der Vermögensverhältnisse des Schädigers und des Geschädigten gegeneinander, daß der Schädiger durch Ersatz des Schadens wirtschaftlich überhaupt belastet wird. Ist dies nicht der Fall, weil er einen Deckungsanspruch gegen seinen Haftpflichtversicherer hat, so ist er zum Ersatz des von ihm verursachten Schadens bis zur Höhe de... mehr lesen...
Norm: VersVG §67
Rechtssatz: Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers soll dem Geschädigten eine vorrangige Sicherung für den Ersatz seines Schadens verschaffen, sodaß nicht der Versicherungsnehmer die Lücke zwischen dem Schaden und dem Schadenersatzanspruch fühlen soll, sondern der Versicherer, der für seine Leistung in Gestalt der Prämie bezahlt worden ist und daher seine Entschädigung ohne Rücksicht darauf zu erbringen hat, ob und in welc... mehr lesen...
Norm: VersVG §67
Rechtssatz: Der Sinn der Bestimmungen des § 67 VersVG besteht darin, daß durch die Leistungen des Versicherers nur der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen von ihren Verpflichtungen befreit, nicht aber Dritte, die nach der Sachlage zur Tragung des Schadens verpflichtet sind, begünstigt werden sollen. Entscheidungstexte 7 Ob 16/77 Entscheidungstext OGH 28... mehr lesen...
Norm: Teilungsabk der Haftpflicht- und Kaskoversicherer allgVersVG §67
Rechtssatz: Muß der Versicherer auf Grund eines Teilungsabkommens nur einen Teil des Schadens entrichten, so geht der durch seine Zahlung getilgte Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers höchstens dann zur Gänze auf den Versicherer über, wenn auch der Dritte (Schädiger) durch die Leistung des Versicherers zur Gänze von seiner Verbindlichkeit befreit wurde. Hatte hinge... mehr lesen...
Norm: Teilungsabk der Haftpflicht- und Kaskoversicherer allgVersVG §67
Rechtssatz: Dieses Teilungsabkommen ist ein Generalvergleich mit einer pauschalierten Haftungsquote, die der Haftpflichtversicherer auf jeden Fall zu zahlen hat, auch wenn den Versicherungsnehmer kein Verschulden und daher keine Haftung träge (vgl Geigel 16.Auflage 30, 138). Entscheidungstexte 2 Ob 214/76 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 AASVG §332 AVersVG §67Teilungsabk der Haftpflicht- und Kaskoversicherer allg
Rechtssatz: Nach § 5 der Teilungsabkommen geht der Ersatzanspruch des Krankenversicherungsträgers gegen den versicherten Haftpflichtigen in voller Höhe auf den Haftpflichtversicherer über, obwohl dieser nur sechzig Prozent zu ersetzen hat. Es handelt sich um eine vertraglich entgeltliche Weiterzession des infolge der Legalzession des § 332 ASVG auf den... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293VersVG §67
Rechtssatz: Die Cessio legis des § 67 VersVG ergreift nur eine um die Selbstbeteiligung verringerte Schadenersatzforderung des Versicherungsnehmer. Entscheidungstexte 2 Ob 146/76 Entscheidungstext OGH 08.10.1976 2 Ob 146/76 Veröff: 1977,631 = SZ 49/116 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293VersVG §67
Rechtssatz: Auch in Fällen in denen der versicherungsrechtliche Schaden höher vergütet wird als bürgerlich - rechtlich eine Ersatzforderung entstehen kann, (Neuwertversicherung) hat der Schädiger stets nur den Zeitwert zu ersetzen. Entscheidungstexte 2 Ob 146/76 Entscheidungstext OGH 08.10.1976 2 Ob 146/76 Veröff: SZ 49/116 = VersR 1977,631 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293VersVG §67
Rechtssatz: Der Schädiger kann dem geschädigten Versicherungsnehmer nicht entgegenhalten, er schulde ihm den Selbstbehalt deshalb nicht, weil der Versicherungsnehmer von seinem Versicherer mehr als den Zeitwert erhalten habe. Im Verhältnis zwischen diesen Personen ist daher der Selbstbehalt jedenfalls auf den dem Versicherungsnehmer entstandenen bürgerlich - rechtlichen Schaden anzurechnen, selbst wenn der Versicherer... mehr lesen...
Der Versicherungsnehmer der Beklagten, Alfred D, verschuldete am 2. April 1974 in Wien einen Verkehrsunfall, bei dem ein der Klägerin als Halter gehörender und von Hubert K gelenkter PKW Totalschaden erlitt. Das Alleinverschulden des Alfred D an diesem Verkehrsunfall ist nicht mehr bestritten. Die Klägerin fordert gemäß § 63 KFG von der Beklagten die Bezahlung ihres gesamten Schadens von 22 784 S (das sind 3164.50 DM zum Umrechnungskurs von 7.20 S). Darunter befinden sich der Selbst... mehr lesen...
Norm: VersVG §59VersVG §67
Rechtssatz: Hat ein Versicherer aufgrund einer Haftpflichtversicherung für Handel und Handwerk für einen beim Betrieb eines Kundenfahrzeugs verursachten Unfallschaden Ersatz zu leisten und ist für den gleichen Unfall auch der Haftpflichtversicherer des Halters des Kundenfahrzeugs ersatzpflichtig, so liegt eine Doppelversicherung vor, bei der die Versicherer im Verhältnis zueinander zur Ausgleichung nach § 59 Abs 2 VVG... mehr lesen...
Am 12. April 1974 ereignete sich in Wien ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter des PKW, Renault, W ....., sowie der Erstbeklagte als Lenker und Halter des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten VW-Bus W ..... beteiligt waren. Der Kläger begehrte die Bezahlung seiner Reparaturkosten von 8 344.23 S und schränkte dieses Begehren in der mündlichen Streitverhandlung vom 13. September 1974 auf den nach teilweiser Zahlung der Reparaturkosten durch seinen Kasko... mehr lesen...
Norm: VersVG §67
Rechtssatz: Durch den in § 67 Abs 1 Satz 1 VersVG normierten Forderungsübergang soll einerseits eine Begünstigung des Ersatzpflichtigen, andererseits eine Bereicherung des Versicherten verhindert werden, dem allerdings nicht die Möglichkeit genommen werden soll, den Ersatz des gesamten Schadens zu erwirken. Entscheidungstexte 7 Ob 262/75 Entscheidungstext OGH 15.01.1... mehr lesen...
Norm: VersVG §67
Rechtssatz: Ersetzt der Versicherer dem Versicherten seinen Schaden nur zum Teil, so geht auf ihn auch nur ein Teil der Ersatzforderung über, während der sich erübrigende Rest beim Versicherten verbleibt (Differenztheorie). Entscheidungstexte 7 Ob 262/75 Entscheidungstext OGH 15.01.1976 7 Ob 262/75 Veröff: EvBl 1976/195 S 399 = VersR 1977,194 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §67
Rechtssatz: Das Befriedigungsvorrecht des Versicherten hindert nicht die gerichtliche Geltendmachung des auf den Versicherer übergegangenen Teiles des Ersatzanspruches. Dieser muß aber allenfalls erstrittene Beträge an den Versicherten ganz oder teilweise herausgeben. Entscheidungstexte 7 Ob 262/75 Entscheidungstext OGH 15.01.1976 7 Ob 262/75 Veröff: EvBl 1976/... mehr lesen...
Norm: EO §9 AEO §10 AVersVG §67ZPO §234ZPO §411 Bc
Rechtssatz: Hat der Versicherer den Schaden des Versicherten nur zum Teil ersetzt und daher nur für einen Teil seiner Ersatzforderung bereits einen rechtskräftigen Exekutionstitel erwirkt, so geht dieser auf den Versicherer als Legalzessionar nur dann über, wenn er nicht vom Versicherten zur Eintreibung seiner restlichen Ersatzforderung benötigt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DHG §2VersVG §67
Rechtssatz: Ist der berechtigte Lenker Dienstnehmer des kaskoversicherten Versicherungsnehmer, so unterliegt der auf den Versicherer übergegangene Schadenersatzanspruch den Beschränkungen nach § 2 DHG. Entscheidungstexte 7 Ob 264/75 Entscheidungstext OGH 11.12.1975 7 Ob 264/75 Veröff: RZ 1976/87 S 157 = ZVR 1976/298 S 309 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §67
Rechtssatz: Der Frachtführer kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen den in § 67 Abs 1 Satz 1 VVG vorgesehenen Übergang des gegen ihn wegen Beschädigung der Güter gerichteten Schadenersatzansprüche auf den (Transportversicherer) Versicherer nicht wirksam ausschließen. Veröff: VersR 1976,263 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1975:RS0103959 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 BAHG §1 DcVersVG §67
Rechtssatz: Befreit der Versicherer den Versicherungsnehmer durch Zahlung von seiner bürgerlichrechtlichen Schadenersatzanspruch, so geht auf den Versicherer auch ein dem Versicherungsnehmer gemäß § 1302 ABGB zustehender Ausgleichsanspruch gegen einen dem Geschädigten nach dem AHG haftenden Rechtsträger über. Entscheidungstexte 1 Ob 147/75 Entschei... mehr lesen...
Norm: AKIB Art4VersVG §67
Rechtssatz: Der Mieter eines Kraftfahrzeuges ist nicht Mitversicherter der Kaskoversicherung, sondern Dritter, gegen den Regreßansprüche nach § 67 Abs 1 VersVG erhoben werden können. Dieses Rückgriffsrecht kann aber auch durch eine zwischen Vermieter und Mieter getroffene Vereinbarung über einen Haftungsausschluß für Beschädigungen des gemieteten Kraftfahrzeuges jedenfalls bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt werden.... mehr lesen...
Norm: ABGB §33ABGB §37 C1ABGB §37 KABGB §1394VersVG §67ZPO §224 Abs1 Z6
Rechtssatz: 1.) Ein Anspruch aus der Gastwirtehaftung bleibt auch dann Ferialsache nach § 224 Abs 1 Z 6 ZPO, wenn der Anspruch nach § 67 VersVG auf den Versicherer übergegangen ist und von diesem erhoben wird ( Vgl 4 Ob 67/74 ), denn auch durch den Übergang im Wege der Legalzession ändert sich die Rechtsnatur des Anspruches nicht ( SZ 43/15 ZVR 1974/38 ua ). 2.) Daran änd... mehr lesen...