Norm
ABGB §1293Rechtssatz
Auch in Fällen in denen der versicherungsrechtliche Schaden höher vergütet wird als bürgerlich - rechtlich eine Ersatzforderung entstehen kann, (Neuwertversicherung) hat der Schädiger stets nur den Zeitwert zu ersetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0022553Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011