Norm
VersVG §67Rechtssatz
Die Regelung des § 67 Abs 1 zweiter Satz VersVG schränkt die Legalzession ein. Im Regreßprozeß des Versicherers muß daher der belangte Schädiger vorbringen, daß der vom Versicherer geltend gemachte Anspruchsübergang nach der Differenztheorie nur zum Teil oder überhaupt nicht stattgefunden habe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0081217Dokumentnummer
JJR_19771117_OGH0002_0070OB00062_7700000_001