RS OGH 1977/3/31 2Ob214/76, 2Ob103/17m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1977
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Norm

ABGB §1393 A
ASVG §332 A
VersVG §67
Teilungsabk der Haftpflicht- und Kaskoversicherer allg

Rechtssatz

Nach § 5 der Teilungsabkommen geht der Ersatzanspruch des Krankenversicherungsträgers gegen den versicherten Haftpflichtigen in voller Höhe auf den Haftpflichtversicherer über, obwohl dieser nur sechzig Prozent zu ersetzen hat. Es handelt sich um eine vertraglich entgeltliche Weiterzession des infolge der Legalzession des § 332 ASVG auf den Sozialversicherungsträger übergegangenen Anspruches eines geschädigten Sozialversicherten. Infolge der Zession kann der Haftpflichtversicherer die Ersatzansprüche des Sozialversicherungsträgers so geltend machen, wie dies der Sozialversicherungsträger hätte tun können (vgl Geigel 16.Auflage 30,143; VersR 1971,509).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0032687

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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