Norm
ABGB §1393 ARechtssatz
Nach § 5 der Teilungsabkommen geht der Ersatzanspruch des Krankenversicherungsträgers gegen den versicherten Haftpflichtigen in voller Höhe auf den Haftpflichtversicherer über, obwohl dieser nur sechzig Prozent zu ersetzen hat. Es handelt sich um eine vertraglich entgeltliche Weiterzession des infolge der Legalzession des § 332 ASVG auf den Sozialversicherungsträger übergegangenen Anspruches eines geschädigten Sozialversicherten. Infolge der Zession kann der Haftpflichtversicherer die Ersatzansprüche des Sozialversicherungsträgers so geltend machen, wie dies der Sozialversicherungsträger hätte tun können (vgl Geigel 16.Auflage 30,143; VersR 1971,509).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0032687Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.08.2018