Norm
Teilungsabk der Haftpflicht- und Kaskoversicherer allgRechtssatz
Dieses Teilungsabkommen ist ein Generalvergleich mit einer pauschalierten Haftungsquote, die der Haftpflichtversicherer auf jeden Fall zu zahlen hat, auch wenn den Versicherungsnehmer kein Verschulden und daher keine Haftung träge (vgl Geigel 16.Auflage 30, 138).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0075673Dokumentnummer
JJR_19770331_OGH0002_0020OB00214_7600000_004