Norm
ABGB §1304 A1Rechtssatz
Keine Verletzung der Schadensminderungspflicht, wenn der Geschädigte seine Kaskoversicherung nicht in Anspruch nimmt, sondern sich unmittelbar an den Schädiger wendet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0030334Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.11.2011