Begründung: Die Klägerin ist Haftpflichtversicherer der La***** GmbH, die mit der Bauaufsicht, insbesondere mit der Rechnungsprüfung hinsichtlich eines Bauvorhabens beauftragt war. Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, war bei diesem Bauvorhaben mit der Erbringung von Installationsarbeiten beauftragt. Zwischen dem Bauherrn und der Erstbeklagten war im Rahmen des Werkvertrages vereinbart, dass die Ö-
Norm: B 2110 in der Fassung vom 1. Mär... mehr lesen...
Begründung: Der Erfolg der vorliegenden Oppositionsklagen hängt davon ab, ob der von der klagenden Partei vorgenommenen gerichtlichen Hinterlegung gemäß § 1425 ABGB der auf Grund des vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs vom 31. Jänner 2000 geschuldeten und am 28. Februar 2000 fälligen 1. Rate - statt der Zahlung an die nunmehrigen Oppositionsbeklagten - schuldbefreiende Wirkung zukam, was die zweite Instanz nach Beweiswiederholung verneinte. Die dabei getroffenen Feststellung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte führt zur Hereinbringung von Prozesskostenforderungen von 4.647,49 EUR = 63.950,90 S samt 4 % Zinsen seit 24. Jänner 2000 und von 1.307,89 EUR = 17.997 S samt 4 % Zinsen seit 30. August 2000 gegen die klagende Partei Fahrnis- und Forderungsexekutionen. Der Beklagte ist rechtsschutzversichert; diese Prozesskosten wurden ihm von seinem Rechtsschutzversicherer ersetzt. Art 11 Z 2 der dieser Rechtsschutzversicherung zugrundeliegenden Allgemeinen Bedi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30. 4. 2001 trat die Leopold und Petra M***** OEG (in der Folge: OEG) der Klägerin ihre Forderungen aus sämtlichen bisher erzielten und in Zukunft zu erzielenden Umsätzen aus der Geschäftsbeziehung mit der Beklagten ab. Die Abtretung sollte der Besicherung der Forderungen der Klägerin gegen die OEG dienen. Die Beklagte wurde von der Zession mit Schreiben der Klägerin vom 3. 5. 2001 verständigt. Bis September 2001 leistete die Beklagte auf Grund der Zession ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekurs durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** Versicherung AG, *****, vertreten durch Dr. Ludwig Pramer und andere Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei I***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Michael Mohn, ... mehr lesen...
Begründung: Am 21. 8. 1993 ereignete sich in Tirol ein Verkehrsunfall, an dem Thomas E***** als Lenker eines PKW mit deutschem Kennzeichen und Alfred L***** als Lenker eines Sattelfahrzeugs mit Anhänger mit italienischem Kennzeichen beteiligt waren. Die Lenker beider Fahrzeuge sind deutsche Staatsbürger. Das Verschulden am Eintritt des Unfalls trifft den LKW-Lenker. Mit der am 17. 8. 2001 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt die klagende Partei als Pflichtversicherer des T... mehr lesen...
Norm: VersVG §59VersVG §67
Rechtssatz: § 59 Abs 2 VersVG geht als Sonderregelung jeder anderen Regressregelung, insbesondere auch dem § 67 Abs 1 Satz 1 VersVG jedenfalls dann vor, wenn der Schädiger der Versicherungsnehmer eines Vertrages ist, durch den die Doppelversicherung entstanden ist. Da der nach § 59 Abs 2 VersVG regressberechtigte Versicherer demnach nicht den vertraglichen Entschädigungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den and... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Haftpflichtversicherin des Allgemeinen öffentlichen Krankenhauses der Stadt H*****. Laut den dem Versicherungsvertrag zugrundegelegten Versicherungsbedingungen (AHVB/EHVB 1978) sind ua auch Schadenersatzverpflichtungen insbesondere der angestellten Spitalsärzte für in Ausübung ihrer Dienste verursachte Schäden mitversichert. Dr. Andreas K***** war im August 1990 als Turnusarzt im Rahmen seiner Ausbildung zum Facharzt für Gynäkologie im Kr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19. 10. 1995 verursachte Radomir M* in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand als Lenker und Halter eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKWs einen Verkehrsunfall; er kam infolge Unachtsamkeit mit dem PKW nach rechts ab und stieß frontal gegen die Leitplanke vor einem Brückengeländer, welches sich von vorne durch den PKW bis zu dessen hinterer Sitzbank bohrte. Die am vorderen Beifahrersitz mitfahrende Ehefrau, die Erstklägerin, und die im Fon... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 12. 11. 1994 in Wien einen Verkehrsunfall mit dem bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW und einem von Peter K***** gelenkten PKW, bei dem beide Fahrzeuge total beschädigt und der zweitgenannte Lenker auch leicht verletzt wurden. Nach diesem Unfall fuhr der Beklagte weiter, ohne mit dem Unfallgegner Kontakt aufzunehmen. Erst am Tag nach dem Unfall meldete er den Unfall bei der Polizei. Ob der Beklagte alkoholisiert war, war... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. 1. 1986 wurde der in Deutschland sozialversicherte Karlo M***** bei einem Verkehrsunfall in Österreich, den der Lenker eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten LKW-Zuges verschuldet hatte, schwer verletzt (Querschnittlähmung ab dem 5. Brustsegment). Auf Grund einer vom Verletzten am 3. 4. 1987 gegen Lenker, Halter und Haftpflichtversicherer eingebrachten Klage wurden ihm mit Urteil vom 14. 3. 1990 S 800.000,-- an Schmerzengeld, S 10.000,-- Fahr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358VersVG §67VersVG §158cVersVG §158fMultilaterales Garantieabk 1991 Art1 lite
Rechtssatz: Leistet der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs aufgrund des Multilateralen Garantieabk 1991 Zahlung an einen ausländischen Versicherer, so ist er auf Grund der Legalzession des § 1358 ABGB beziehungsweise der §§ 158c, 158f VersVG grundsätzlich forderungsberechtigt (hier: sogenanntes "krankes" Versicherungsverhältnis). ... mehr lesen...
Norm: Haager Übk über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht Art3Haager Übk über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht Art8Multilaterales Garantieabk 1991 Art1 liteVersVG §67
Rechtssatz: Der Regreßanspruch des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs, der aufgrund des Multilateralen Garantieabk 1991 Zahlung an einen ausländischen Versicherer leistet, ist nach österreichischem Recht zu beurteilen. Die Rechtsnatur... mehr lesen...
Begründung: Am 3. 6. 1992 ereignete sich in Tschechien (damals noch Tschechoslowakei) ein Verkehrsunfall, an welchem eine tschechische Lenkerin mit einem vom Beklagten gehaltenen PKW, der ein österreichisches amtliches Kennzeichen hatte, und ein schwedischer Staatsbürger als Lenker eines in Tschechien zugelassenen PKWs Volvo beteiligt waren. Der Schadensfall wurde über ein tschechisches Versicherungsunternehmen abgewickelt, das dem Eigentümer des PKWs Volvo einen Schaden in Höhe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung kommt es im Falle der Lohnfortzahlung durch den Dienstgeber aufgrund eines Verdienstentganges als typische Folge des vom Schädiger verschuldeten Unfalles (hier vom 16. 1. 1994) zu einer Schadensverlagerung auf den Dienstgeber, wobei der Ersatzanspruch gegen den Schädiger analog § 1358 ABGB, § 67 VersVG mit der Lohnfortzahlung (hier im Jahr 1999) auf den Dienstgeber übergeht (SZ 67/52; 69/55... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die *****H***** Gesellschaft mbH (in der Folge als H***** GmbH bezeichnet) steht mit der beklagten Partei seit rund 22 Jahren in Geschäftsverbindung, in deren Rahmen die beklagte Partei ua Radmuttern ohne Entgelt aus Gefälligkeit anzieht. Am 28. 8. 1998 brachte die genannte Gesellschaft der beklagten Partei vier noch auf den Felgen aufgezogene Altreifen, um diese demontieren und auf die Felgen vier neue Reifen aufziehen zu lassen. Die beklagte Partei stellte i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die früheren zweit- und drittklagenden Parteien sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 4***** und bei der Erstklägerin rechtsschutzversichert. Ihre Nachbarn errichteten 1993 ein Wohnhaus, das infolge eines ihnen zuzurechnenden Irrtums über den Grenzverlauf so erbaut wurde, dass Teile davon in die Liegenschaft der Zweit- und Drittkläger hineinreichen, weshalb auch der Bürgermeister aus Anlass eines lokalen Augenscheins die Fortsetzung der Bauausführung untersagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26. 8. 1997 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem der Vater des Klägers, der eine gutgehende Rechtsanwaltskanzlei in Vorarlberg führte, tödlich verletzt wurde. Die zweitbeklagte Partei ist Haftpflichtversicherer des vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen PKW's, wobei das Alleinverschulden des Erstbeklagten unstrittig ist. Die beklagten Parteien haben überdies am 15. 1. 1999 ein "konstitutives Haftungsanerkenntnis" als Kfz-Haftpflichtversicherer, Le... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Peter Kru***** trifft als Lenker des bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW VW Golf mit dem Kennzeichen ***** das Alleinverschulden an dem Verkehrsunfall vom 8. 9. 1991, bei welchem Helmut Ka***** verletzt wurde. Mit der am 21. 4. 1999 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt die klagende Partei die Zahlung von S 59.482 für der Höhe nach unstrittige Rehabilitationskosten in Form eines Aufenthaltes in einem Rehabilitationszentrum in der Zeit v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gustav B***** wurde am 2. 1. 1995 bei einem Verkehrsunfall, für dessen Folgen die beklagte Partei als Haftpflichtversicherung aufzukommen hat, verletzt. Die klagende Partei begehrt die Zahlung von S 212.044,61 sA mit der
Begründung: , Gustav B***** sei in ihrem Unternehmen als Kraftfahrer beschäftigt gewesen. Wegen der Unfallsfolgen sei er vom 2. Jänner 1995 bis zum 29. Februar 1996 krank gemeldet gewesen und per 1. März 1996 in die Berufsunfähigkeitspension... mehr lesen...
Norm: VersVG §67
Rechtssatz: 1. Wird ein als Vorschuss auf eine etwaige Leistungspflicht gezahlter Geldbetrag wegen ungerechtfertigter Bereicherung des Empfängers (Leistungskondiktion) zurückverlangt, so hat dieser zu beweisen, dass ihm ein Anspruch auf das Geleistete zusteht. 2. Hat der Haftpflichtversicherer des vermeintlich Leistungspflichtigen die Zahlung erbracht, so entsteht der Bereicherungsanspruch nicht in der Person des Versicherungsn... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358ASVG §332 CVersVG §67RAO §50 Abs1
Rechtssatz: Ist die zuständige Rechtsanwaltskammer gemäß § 50 Abs 1 RAO wegen der Tötung eines Rechtsanwaltes zur Zahlung einer Hinterbliebenenrente verpflichtet, dann wird der Schaden, den der Hinterbliebene durch die Tötung des Rechtsanwaltes erlitten hat, auf die Kammer überwälzt; die Sachschadenersatzforderung des Hinterbliebenen gegen den Schädiger geht - im Rahmen des Deckungsfonds - auf d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26. 8. 1997 wurde der der klagenden Partei angehörende Rechtsanwalt Dr. ***** ***** M***** bei einem vom Erstbeklagten mit einem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW verschuldeten Unfall getötet. Er hinterließ einen am 28. 10. 1996 geborenen Sohn. Die klagende Partei bezahlt seit September 1997 auf der Grundlage der Satzung der "Versorgungseinrichtung der ***** Rechtsanwaltskammer" eine Waisenrente von S 8.312,-- pro Monat, 14mal jähr... mehr lesen...
Norm: PHG §12 Abs1VersVG §67
Rechtssatz: Der Endhersteller ist gegenüber dem Hersteller des fehlerhaften Teilprodukts gemäß § 12 Abs 1 PHG regressberechtigt, wobei dieser eigenständige Anspruch zufolge der Legalzession des § 67 VersVG übergegangen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 273/99v Entscheidungstext OGH 22.12.1999 7 Ob 273/99v Veröff: SZ 72/209 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19. 6. 1996 ereignete sich auf einer Baustelle in S***** ein Unfall: Der zum Unfallszeitpunkt ausgefahrene Verteilermast eines Betonmischfahrzeuges der Firma L***** brach im Bereich des Kugeldrehkranzes ab und stürzte zu Boden. Zwei Arbeiter wurden mitgerissen und schwer verletzt. Der betreffende LKW war 1993 von der bei der klagenden Partei betriebshaftpflichtversicherten Hans E***** GmbH (im folgenden auch kurz Versicherungsnehmerin - VN - genannt), d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2ABGB §1358AngG §8 IVersVG §67
Rechtssatz: Die Ansprüche des Dienstnehmers auf Urlaubsabfindung und Urlaubsentschädigung, die in Zeiten anfallen, für die der Dienstgeber - gesetzlich oder vertraglich - zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, obwohl der Dienstnehmer für ihn zufolge eines einem Dritten zurechenbaren Schadensereignisses nicht zur Dienstleistung in der Lage ist, begründen - ohne diese Leistungen - keinen Verdienste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. 2. 1995 ereignete sich auf der B 303 ein Verkehrsunfall, an welchem Jürgen L*****, ein Arbeitnehmer der klagenden Partei sowie ein bei der beklagten Partei haftpflichtversichertes Kraftfahrzeug beteiligt waren. Dass die beklagte Partei als Haftpflichtversicherer im Rahmen der Haftung nach dem EKHG mit den dort genannten Höchstbeträgen für den daraus entstandenen Schaden haftet, ist im Revisionsverfahren nicht mehr strittig. Jürgen L***** war seit 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 20. 6. 1992 als Lenker seines bei der klagenden Partei haftpflicht- und kaskoversicherten PKW einen Verkehrsunfall. Die Klägerin hat den geschädigten Dritten berechtigte Ansprüche in Höhe von S 159.344,10 aus der Haftpflichtversicherung ersetzt. Mit ihrer auf § 6 Abs 2 und 3 AKHB gestützten, am 6. 6. 1995 beim Erstgericht eingelangten Regressklage begehrte sie vom Beklagten S 100.000,-- mit der
Begründung: , er sei zum Unfallsze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei die Zahlung von S 298.753,17 sA und die Feststellung, daß sie für alle aus der nicht fachgemäßen Errichtung eines Whirlpools im Haus des Klägers entstehenden Schäden hafte. Die beklagte Partei habe dort verschiedene Installationsarbeiten durchgeführt, insbesondere einen Whirlpool installiert, es sei ihr aber nicht gelungen, ein ordnungsgemäßes Werk zu erstellen. Es sei immer wieder zu Wasseraustritten gekommen, die ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Höhe der Regreßforderung desjenigen, der eine Gesamtschuld ganz oder überwiegend "aus dem Seinigen abgetragen hat", richtet sich in erster Linie nach dem "besonderen Verhältnis" der Mitschuldner untereinander (§ 896 ABGB). Dieses besondere Verhältnis kann auf rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen den Mitschuldnern beruhen, aber auch auf schadenersatzrechtlichen Verflechtungen und sonstigen Umständen, die im konk... mehr lesen...