Entscheidungen zu § 19 Abs. 6 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-90 von 94

RS VwGH Erkenntnis 1998/10/07 96/12/0036

Rechtssatz: Bei der nach § 19 Abs 6 letzter Halbsatz StudFG 1992 (sowohl für die Z 1 als auch die Z 2) anzustellenden Prognoseentscheidung über den weiteren Studienverlauf kann sich die Behörde auch nur auf die eigene Einschätzung des Studierenden über den Zeitpunkt der Ablegung der fehlenden Diplomprüfung, die dieser im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht im Verwaltungsverfahren nach besten Wissen und Gewissen gemacht hat, stützen (Hinweis E 28.2.1996, 94/12/0222). Im RIS... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 07.10.1998

RS Vwgh 1998/10/7 97/12/0168

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art14;StudFG 1992 §19 Abs6;StudFG 1992 §20 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/29 93/12/0251 2 Stammrechtssatz Knüpft das Studienförderungsgesetz bei der Normierung der Studienförderung an Sachverhalte an, die im Studienrecht (im weiteren Sinn, dh im allgemeinen bzw besonderen Studienrecht) geregelt sind, ohne diese sel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1998

RS Vwgh 1998/10/7 97/12/0168

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;StudFG 1992 §19 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/28 94/12/0222 1 Stammrechtssatz Die Verpflichtung, der Partei eines Verwaltungsverfahrens den festgestellten Sachverhalt vor Erlassung des Bescheides zur Kenntnis zu bringen, besteht nur dann, wenn die Partei dieses Sachverhaltsergebnis nicht bereits selbst kennt,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1998

RS Vwgh 1998/10/7 94/12/0247

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Zeitliche Verzögerungen bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung am Studienbeginn, denen nicht rechtzeitige Aktivitäten vorangegangen sind, erfüllen grundsätzlich nicht den Tatbestand des § 19 Abs 2 Z 3 StudFG 1992. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1994120247.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1998

RS VwGH Erkenntnis 1998/10/07 97/12/0199

Rechtssatz: Einer Behinderung nach § 8 Abs 2 AHSchStG kommt für die Ermittlung der in § 20 Abs 2 StudFG 1992 festgelegten Zeitspanne keine rechtliche Bedeutung zu, da § 19 Abs 6 Z 2 StudFG 1992 idF BGBl 1994/619, der in seinem ersten Tatbestand ein eigenes, außerhalb des Verfahrens betreffend die Genehmigung einer Studienbeihilfe durchzuführendes Nachsichtsverfahren bei den Fällen der Überschreitung der Frist nach § 20 Abs 2 StudFG 1992 vorsieht, ABSCHLIESSEND die Beseitigung der mit der Ü... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 07.10.1998

RS Vwgh 1998/10/7 94/12/0247

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Wohnungssuche kann nicht als Verlängerungsgrund iSd § 19 Abs 6 Z 1 StudFG 1992 gewertet werden, weil es sich dabei weder um ein Auslandsstudium, noch um eine zeitaufwendige wissenschaftliche Arbeit, noch um eine ÄHNLICHE außergewöhnliche STUDIENbelastung (= Belastung durch das Studium; Hinweis E 14.9.1994, 93/12/0318; ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1998

RS Vwgh 1998/10/7 98/12/0081

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/10/07 97/12/0168 6 Stammrechtssatz Beide Tatbestandsvoraussetzungen des § 19 Abs 6 letzter Halbsatz StudFG 1992 müssen vorliegen (argumento "und"), damit eine Nachsicht vom Mangel des günstigen Studienerfolges nach dieser Bestimmung zu gewähren ist (Hinweis E 14.9.1994, 93/12/0168). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1998

RS Vwgh 1998/10/7 98/12/0081

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;StudFG 1992 §19 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/28 94/12/0222 1 (hier: Die Behörde kann sich bei der nach dem letzten Halbsatz des § 19 Abs 6 StudFG 1992 anzustellenden Prognoseentscheidung auch nur auf die eigene Einschätzung des Studierenden über den Zeitpunkt der Ablegung der fehlenden Diplomprüfung stützen) Stammre... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1998

RS Vwgh 1998/10/7 96/12/0049

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;
Rechtssatz: § 19 Abs 6 Z 1 StudFG 1992 sieht nur die Verlängerung der Anspruchsdauer um EIN Semester vor (Hinweis E 28.2.1996, 94/12/0222). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996120049.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/12/17 97/12/0334

Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer begann im Sommersemester 1993 mit dem 2. Studienabschnitt der Studienrichtung Elektrotechnik. Im Sommersemester 1996, dem 7. Semester seines 2. Studienabschnittes, beantragte er bei der belangten Behörde die Verlängerung der Anspruchsdauer um ein weiteres Semester gemäß § 19 Abs. 6 Z. 1 StudFG. Als Grund für seine Studienverzöger... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1997

RS Vwgh 1997/12/17 97/12/0334

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §19 Abs6 Z1;
Rechtssatz: Die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe ist nach § 19 Abs 6 Z 1 StudFG nur um EIN weiteres Semester zu verlängern, wenn feststeht, daß der Abschluß der fehlenden Prüfung während des Zusatzsemesters möglich ist (Hinweis E 11.8.1994, 93/12/0195; hier: Die Teilnahme an Streikmaßnahmen stellt keinen Verlängerungsgrund iSd § 19 Abs 6 Z 1 StudFG dar... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/10/22 96/12/0002

Die Beschwerdeführerin studiert an der Universität Wien Vergleichende Literaturwissenschaft und Französisch. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde das Ersuchen der Beschwerdeführerin vom "30. März 1995" (richtig: vom 16. März 1995, bei der Studienbeihilfenbehörde - Stipendienstelle Wien am 30. März 1995 eingelangt) um Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe um ein weiteres Semester gemäß § 19 Abs. 6 Z. 1 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) abg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 96/12/0002

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996120002.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 95/12/0220

Die Beschwerdeführerin studiert seit dem Sommersemester 1984 "Landwirtschaft" an der Universität für Bodenkultur Wien. Am 18. Februar 1985 gebar sie ihr erstes Kind, legte am 31. Mai 1988 die erste Diplomprüfung ab und brachte am 10. August 1990 ihr zweites Kind zur Welt. Die zweite Diplomprüfung legte sie im 12. Semester des zweiten Studienabschnittes am 9. Juni 1994 ab. Am 18. Dezember 1994 beantragte die Beschwerdeführerin Studienbeihilfe für ihr Doktoratstudium und ric... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/12/0220

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs2 Z2;StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs3;StudFG 1992 §19 Abs4;StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 94/12/0179 1 Stammrechtssatz Die Tatbestände im § 19 Abs 2 StudFG 1992 und der Tatbestand nach § 19 Abs 6 Z 1 StudFG 1992 stellen eine taxative Aufzählung dar. § 19 Abs 3 StudFG 1992 sieht an... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/1/24 94/12/0179

Die Beschwerdeführerin begann ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz im Wintersemester 1990/91. Nach zweimaligen erfolglosen Versuchen am 6. November 1992 und am 24. März 1993 absolvierte die Beschwerdeführerin am 18. Oktober 1993 die letzte Teilprüfung für die erste Diplomprüfung in Volkswirtschaft. Der Antrag der Beschwerdeführerin vom 3. November 1993 auf Gewährung von Studienbeihilfe wurde mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde vom 15. November 1993 weg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.01.1996

RS Vwgh 1996/1/24 94/12/0179

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs2 Z2;StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs3;StudFG 1992 §19 Abs4;StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Die Tatbestände im § 19 Abs 2 StudFG 1992 und der Tatbestand nach § 19 Abs 6 Z 1 StudFG 1992 stellen eine taxative Aufzählung dar. § 19 Abs 3 StudFG 1992 sieht anknüpfend an § 19 Abs 2 Z 2 StudFG 1992 eine gesetzliche Verlängerung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/8 94/12/0351

Der Beschwerdeführer studiert seit dem Wintersemester 1988/89 Medizin an der Karl Franzens-Universität Graz. Am 31. August 1994, im 12. Semester seines Studiums, bestand er die letzte Teilprüfung des ersten Rigorosums und somit den ersten Studienabschnitt. Die Mindestdauer für den 1. Abschnitt dieser Studienrichtung beträgt vier Semester. Mit dem bei der Studienbeihilfenbehörde am 27. September 1994 eingegangenen Antrag vom 26. September 1994 kam der Beschwerdeführer unter Verwend... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.11.1995

RS Vwgh 1995/11/8 94/12/0351

Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §7 Abs4;StudFG 1992 §19 Abs1;StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;
Rechtssatz: Mangelnde Sprachkenntnisse können nicht als wichtiger Grund für eine Verlängerung der Anspruchsdauer trotz Studienzeitüberschreitung iSd § 19 Abs 2 Z 3 StudFG 1992 angesehen werden, weil es sich bei den Sprachkenntnissen um eine Zulassungsvoraussetzung für ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.11.1995

RS Vwgh 1995/11/8 94/12/0351

Index: 70/02 Schulorganisation71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs1;StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;UBV §4 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Notwendigkeit, eine Zusatzprüfung (hier: für Latein als zwingende Zulassungsvoraussetzung für das Medizinstudium) abzulegen, kann nicht als wichtiger Grund iSd § 19 Abs 2 Z 3 StudFG 1992 angesehen werden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.11.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/6/28 94/12/0353

Die Beschwerdeführerin begann im Wintersemester 1987/88 das Studium der Studienrichtung Biologie an der Universität Graz. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 22. August 1989 wurde ihr ein studium irregulare aus dem Fachgebiet Molekulare Mikrobiologie bewilligt, wobei ihr in der Folge drei Semester ihres Vorstudiums auf das studium irregulare angerechnet wurden. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 19. Juni 1990 wurde der Beschwerdeführerin der Nachweis eines günstigen Studienerfo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.06.1995

RS Vwgh 1995/6/28 94/12/0353

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §18 Abs1;StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;
Rechtssatz: Eine Entscheidung über einen Antrag auf Verlängerung der in § 18 Abs 1 StudFG 1992 geregelten Anspruchsdauer um ein weiteres Semester nach § 19 Abs 6 Z 1 StudFG 1992 stellt eine Prognoseentscheidung dar, wobei der Beurteilung der bisherige Studienverlauf zugrundezulegen ist. European Case Law Ident... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/16 94/12/0282

Auf Grund der Beschwerde und des von der Beschwerdeführerin vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführerin studiert Soziologie. Sie befand sich im Sommersemester 1994 im achten Semester des zweiten Studienabschnittes dieser Studienrichtung. Im März 1994 stellte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde einen Antrag auf Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe, den sie ausdrücklich auf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.11.1994

RS Vwgh 1994/11/16 94/12/0282

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §15 Abs2;StudFG 1992 §19 Abs1;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Befand sich der Studierende im Zeitpunkt der Stellung seines Nachsichtsantrages (erst) im achten Semester des zweiten Studienabschnittes der Studienrichtung Soziologie, hat er daher im Hinblick auf die für diesen Studienabschnitt im Studienrecht vorgesehene Studienzeit von vier Semestern diese noch ni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1994

RS Vwgh 1994/11/16 94/12/0282

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §2 Abs2 lita idF 1988/379;StudFG 1983 §2 Abs4 litb idF 1988/379;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2;
Rechtssatz: § 19 Abs 6 Z 2 StudFG 1992 entspricht dem § 2 Abs 4 lit b iVm § 2 Abs 2 lit a StudFG BGBl 1983/436 BGBl idF 1988/379. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994120282.X03 Im RIS seit 08.01.2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1994

RS Vwgh 1994/11/16 94/12/0282

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs1;StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;
Rechtssatz: Die im § 19 Abs 6 Z 1 StudFG 1992 vorgesehene Verlängerung kommt nur für ein an den Ablauf der Anspruchsdauer unmittelbar anschließendes Semester in Betracht. Dafür spricht der Wortlaut (arg.: "... die Anspruchsdauer um ein WEITERES Semester zu verlängern ...") iVm den EBzRV zum StudFG 1992, 473 BlgNR, 18te GP, S 32. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/14 93/12/0318

Der 1966 geborene Beschwerdeführer studiert seit dem Wintersemester 1990/91 als ordentlicher Hörer Rechtswissenschaft an der Universität Salzburg und bestand die erste Diplomprüfung am 10. März 1993. Vor Beginn bzw. die ersten beiden Jahre dieses Studiums (bis zum Ende des Sommersemesters 1992) war der Beschwerdeführer voll berufstätig. Am 19. April 1993 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung von Studienbeihilfe. Dieser Antrag wurde wegen Überschreitung der doppelten vorges... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/14 93/12/0168

Der 1955 geborene Beschwerdeführer, dem als Kurde der Flüchtlingsstatus im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, verliehen worden ist, begann im Wintersemester 1983/84 das Medizinstudium an der Universität Wien. Nach durchgehender Inskription legte er am 16. März 1989 an der Universität Wien das erste medizinische Rigorosum ab. Ab dem Sommersemester 1989 setzte der Beschwerdeführer sein Studium an der Universität Innsbruck fort. Am 25. Se... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.1994

RS Vwgh 1994/9/14 93/12/0318

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Eine Berufstätigkeit, die schon bei Beginn des Studiums ausgeübt wird, stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis iSd § 19 Abs 2 Z 3 StudFG 1992 dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993120318.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1994

RS Vwgh 1994/9/14 93/12/0168

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Beide Tatbestandsvoraussetzungen des § 19 Abs 6 Z 2 StudFG 1992 müssen vorliegen (argumento "und"), damit eine Nachsicht vom Mangel des günstigen Studienerfolges nach dieser Bestimmung zu gewähren ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993120168.X01 Im RIS seit 2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1994

Entscheidungen 61-90 von 94

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