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72/02 Studienrecht allgemeinNorm
AHStG §7 Abs4;Rechtssatz
Mangelnde Sprachkenntnisse können nicht als wichtiger Grund für eine Verlängerung der Anspruchsdauer trotz Studienzeitüberschreitung iSd § 19 Abs 2 Z 3 StudFG 1992 angesehen werden, weil es sich bei den Sprachkenntnissen um eine Zulassungsvoraussetzung für das Studium iSd § 7 Abs 4 AHSchStG handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120351.X01Im RIS seit
26.02.2001