Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 13. November 2006 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit abgewiesen. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges und der angewendeten Rechtsvorschriften im Wesentlichen ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe das Studium der Studienrichtung Medizin im Wintersemester 1999/2000 an der Universität Wien aufgenommen. Am 1... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §16 Abs1;StudFG 1983 §19 Abs2;StudFG 1983 §19 Abs6 Z2;StudFG 1983 §6 Z3;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat (vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 24. April 2002, Zl. 96/12/0377, und vom 19. September 2003, Zl. 2000/12/0009), kommen als wichtige
Gründe: iSd § 19 Abs. 6 StudFG nicht nur Erkrankungen des Studierenden, sondern au... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. März 2006 wies der Leiter der Studienbeihilfenbehörde den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung der Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit gemäß § 19 Abs. 6 Z. 2 und § 20 Abs. 2 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) ab. Dieser Bescheid blieb von der Beschwerdeführerin unbekämpft und erwuchs in Rechtskraft. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Studienbeihilfe vom 20. Oktober 2005 ... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §19 Abs2;StudFG 1983 §19 Abs6 Z2;StudFG 1983 §20 Abs2;
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Voraussetzung des § 20 Abs. 2 StudFG ist ein weiterer Anspruch auf Studienbeihilfe davon abhängig, ob gegenüber dem Studierenden in einem eigenen Verfahren nach § 19 Abs. 6 Z. 2 StudFG wegen Vorliegens eines der im Gesetz genannten wichtigen
Gründe: die Nachsicht von der Überschreitun... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung der Anspruchsdauer nach dem Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe ihr Studium der Studienrichtung Publizistik und Kommunikationswissenschaft im Wintersemester 2000/01 an der Universität Klagenfurt aufgenommen. Sie habe ihre erste Diplomprüfung am 30. Jul... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 12. September 2005 die Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit für die Gewährung einer Studienbeihilfe verweigert. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe das Studium der Studienrichtung "Gesang" im Wintersemester 1997/98 a... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §15 Abs3 Z2;StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall steht die Nachsicht im Zusammenhang mit einem "Anspruch auf Studienbeihilfe für ein Magisterstudium trotz Absolvierung eines Bakkalaureatsstudiums" im Sinne des § 15 Abs. 3 StudFG in Frage. Der mehrfache Wechsel des Studienortes stellt weder ein unabwendbares noch ein unvorh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §37;StudFG 1992 §15 Abs3 Z2;StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Es ist Sache des Antragstellers um Nachsicht im Sinn des § 19 Abs. 6 StudFG, Art und Ausmaß des behaupteten Ereignisses und dessen Auswirkungen auf den Fortgang seiner Studien konkret darzulegen; ihn trifft bezüglich des Vorliegens der anspruchsbegründenden Tatb... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin studiert seit dem Wintersemester 1996/97 an der Universität Wien die Studienrichtung Internationale Betriebswirtschaft. Nach Ablegung der ersten Diplomprüfung am 12. Mai 1999 stellte sie mit dem hiefür vorgesehenen Formular am 22. Juni 1999 den Antrag auf Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit (§ 19 Abs. 6 Z. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992 - StudFG 1992). Als wichtige Gründe: kreuzte sie im Formular "Krankheit" und "sonstige
Gründe: " an. Nach Punkt... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs2 Z1;StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs6 idF 1997/I/098;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1997/I/098;
Rechtssatz: Sowohl Krankheit eines Studierenden (§ 19 Abs. 2 Z. 1 StudFG 1992) als auch die Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit des Vaters und der Großmutter (§ 19 Abs. 2 Z. 3 StudFG 1992) sind als wichtige
Gründe: im Sinne des § 19 Abs. 6 StudFG 1992 anzuseh... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs2 Z1;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1997/I/098;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass es im vorliegenden Fall (der einen Antrag auf Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit nach § 19 Abs. 6 Z. 2 StudFG 1992 betrifft) zunächst Sache der Beschwerdeführerin war, Art und Ausmaß der von ihr behaupteten familiären Inanspruchnahme und deren Auswirkungen auf den Fo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §13 Abs2;StudFG 1992 §19 Abs6 idF 1997/I/098;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1997/I/098;StudFG 1992 §20 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/12/0066 E 19. Juli 2001 RS 4 Stammrechtssatz Mit Studienzeitüberschreitung ist in § 19 Abs. 6 StudFG 1992 die Überschreitung der gesetzlichen Studienzeit im Sinne des § 13 Abs. 2 StudFG ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer studiert seit dem Wintersemester 1990/91 an der Universität für Bodenkultur Wien die Studienrichtung Landwirtschaft. Nach Ablegung der ersten Diplomprüfung stellte er am 18. Dezember 1995 den Antrag auf Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit (§ 19 Abs. 6 Z. 2 StudFG) und begründete dies damit, dass er wegen der Krankheit seiner Eltern die kommissionelle Prüfung aus Anatomie nicht habe ablegen können. Der Senat der Studienbeihilfenbehörde befürw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §13 Abs2;StudFG 1992 §19 Abs6 idF 1994/619;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1994/619;StudFG 1992 §20 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/12/0066 E 19. Juli 2001 RS 4 Stammrechtssatz Mit Studienzeitüberschreitung ist in § 19 Abs. 6 StudFG 1992 die Überschreitung der gesetzlichen Studienzeit im Sinne des § 13 Abs. 2 StudFG 1992... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begann das Studium der Studienrichtung Handelswissenschaften im Wintersemester 1990/91 an der Wirtschaftsuniversität Wien und legte die erste Diplomprüfung am 1. Juli 1993 ab. Vom 23. Jänner 1995 bis 31. Mai 1995 studierte die Beschwerdeführerin im Zuge des ERASMUS-Programmes an der Universität in Montpellier. Unter Verwendung eines amtlichen Formulares stellte die Beschwerdeführerin am 9. Februar 1996 (eingelangt am 12. Februar 1996) bei der Stud... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs1;StudFG 1992 §19 Abs6 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/12/0282 E 16. November 1994 RS 1 Stammrechtssatz Die im § 19 Abs 6 Z 1 StudFG 1992 vorgesehene Verlängerung kommt nur für ein an den Ablauf der Anspruchsdauer unmittelbar anschließendes Semester in Betracht. Dafür spricht der Wortlaut (arg.: "... die Anspruchsdauer um ein WEITERES Semester zu verlä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §37;StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0036 E 7. Oktober 1998 RS 2 Stammrechtssatz Bei der nach § 19 Abs 6 letzter Halbsatz StudFG 1992 (sowohl für die Z 1 als auch die Z 2) anzustellenden Prognoseentscheidung über den weiteren Studienverlauf kann sich die Behörde auch nur auf die eigene Einschätz... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;StudFG 1992 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/12/0168 E 7. Oktober 1998 RS 4 Stammrechtssatz § 41 Abs 3 StudFG 1992 findet im Verfahren nach § 19 Abs 6 Z 1 StudFG 1992 bei der Beurteilung der günstigen Studienprognose keine Anwendung, da der Verfahrensgegenstand nach § 19 Abs 6 Z 1 StudFG 1992 ungeachtet des inhaltlichen Zusammenhanges mit de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer studiert an der Universität Innsbruck Geographie, Studienzweig Geographie und Wirtschaftskunde (Lehramt an höheren Schulen) sowie Mathematik, Studienzweig Mathematik (Lehramt an höheren Schulen). In der ersten Studienrichtung (Geographie) legte er die erste Diplomprüfung am 29. Oktober 1992, in der zweiten Studienrichtung (Mathematik) am 26. Februar 1992 ab. Die Studienrichtung Mathematik schloss der Beschwerdeführer mit der zweiten Diplomprüfung am 17. Jänne... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat im Wintersemester 1992/93 an der Universität Wien das Studium der Medizin begonnen. Im Sommersemester 1998 verlegte sie ihr Studium an die Universität Graz. Am 15. Mai 1998, also im insgesamt 12. Semester, legte sie ihr erstes Rigorosum ab. Am 19. März 1999 stellte sie einen Antrag auf Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit gemäß § 19 Abs. 6 Z. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992. Im Formular kreuzte sie als wichtige Gründe: für die Übers... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs6 idF 1999/I/023;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1999/I/023;Verlängerung Anspruchsdauer Studienbeihilfe 1997 idF 1999/II/082;
Rechtssatz: Die in der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe, BGBl. II Nr. 59/1997, in der im Beschwerdefall anz... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;
Rechtssatz: Im Fall der Übernahme einer Diplomarbeit erst nach Beginn des letzten Semesters, für das noch Anspruch auf Studienbeihilfe bestand, fehlt es an der Kausalität der aufwendigen Diplomarbeit für die Studienzeitüberschreitung, da es selbst bei einer durchschnittlich umfangreichen Diplomarbeit nicht möglich gewesen wäre, den zweiten Studienabschni... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;
Rechtssatz: Von einer überdurchschnittlich umfangreichen Diplomarbeit ist dann zu sprechen, wenn diese von der Übernahme des Diplomarbeitsthemas an eine mehr als ein Semester dauernde Bearbeitungszeit erfordert (Hinweis E 24.11.1995, 93/12/0180). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1996120366.X03 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §13 Abs2;StudFG 1992 §19 Abs6 idF 1999/I/023;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1999/I/023;StudFG 1992 §20 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Mit Studienzeitüberschreitung ist in § 19 Abs. 6 StudFG 1992 die Überschreitung der gesetzlichen Studienzeit im Sinne des § 13 Abs. 2 StudFG 1992 gemeint, das heißt der in den jeweiligen Studienvorschriften für d... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs2;StudFG 1992 §19 Abs3 Z2 idF 1999/I/023;StudFG 1992 §19 Abs4;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1999/I/023;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass Pflegeleistungen nicht nur unter den in § 19 Abs. 3 Z. 2 StudFG 1992 genannten Voraussetzungen als wichtige
Gründe: im Sinne des § 19 Abs. 2 StudFG 1992 berücksichtigt werden können; § 19 Abs. 3 Z. 2 StudFG 1992 ist vielmehr ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begann sein Studium der Medizin an der Universität Innsbruck im Wintersemester (WS) 1994/95. Er bezog in den ersten fünf Semestern seines Studiums Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG 1992). Am 15. März 1999 (also im zehnten inskribierten Semester seines Studiums) schloss der Beschwerdeführer durch Ablegung des ersten Rigorosums den ersten Studienabschnitt seines Studiums ab. Seinen Antrag vom 17. März 1999 auf Gewährung von... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs6 Z1 idF 1998/I/023;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1998/I/023;StudFG 1992 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0287 E 8. Jänner 2001 RS 1
(hier betreffend das Medizinstudium, das nur Rigorosen kennt) Stammrechtssatz Dass die Ablegung der Diplomprüfung innerhalb der Inskriptionsfrist des laufenden Semesters zur Zurechnung zum Vorsemester führe, lässt s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §39 Abs2 idF 1998/I/158;AVG §82 Abs7 idF 1998/I/158;StudFG 1992 §19 Abs2 Z1;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1998/I/023;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat (in einem Verfahren zur Erteilung einer Nachsicht nach § 19 Abs 6 Z 2 StudFG 1992) in seiner Berufung auf das Vorliegen von Krankheiten in früheren Zeiträumen (1996 und 1997) hingewiesen, die ihn be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begann sein Studium der Architektur an der Universität Innsbruck im Wintersemester (WS) 1993/94. Er bezog bis einschließlich des fünften Semesters (= WS 1995/96) d.h. für die Anspruchsdauer des ersten Studienabschnittes dieses Studiums (gesetzliche Studienzeit und ein "Toleranzsemester" im Sinn des § 18 Abs. 1 des Studienförderungsgesetzes 1992 - StudFG 1992) Studienbeihilfe. Am 13. Juli 1995 (also am Ende des vierten Semesters = SS 1995) wurde der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs6 Z1 idF 1997/I/098;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1997/I/098;StudFG 1992 §20 Abs2;StudFG 1992 §41 Abs3;
Rechtssatz: Dem StudFG 1992 lässt sich kein Ansatz dafür entnehmen, dass bei der Berechnung des Zeitraumes der Studienzeitüberschreitung nicht auf den konkreten Zeitpunkt ihrer Beendigung abzustellen ist, sondern das (ganze) Semester, in dem dieses Ereignis st... mehr lesen...