RS Vwgh 1998/10/7 94/12/0247

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Veröffentlicht am 07.10.1998
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72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;
StudFG 1992 §19 Abs6 Z2;

Rechtssatz

Wohnungssuche kann nicht als Verlängerungsgrund iSd § 19 Abs 6 Z 1 StudFG 1992 gewertet werden, weil es sich dabei weder um ein Auslandsstudium, noch um eine zeitaufwendige wissenschaftliche Arbeit, noch um eine ÄHNLICHE außergewöhnliche STUDIENbelastung (= Belastung durch das Studium; Hinweis E 14.9.1994, 93/12/0318; Hinweis EB E 7.10.1998, 97/12/0196) handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994120247.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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