Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen einen erstinstanzlichen Haftungsbescheid des Finanzamtes teilweise Folge, indem der Haftungsbetrag von EUR 37.490,92 auf EUR 20.452,89 herabgesetzt wurde. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, das Finanzamt habe den Beschwerdeführer zur Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten einer näher bezeichneten GmbH herangezogen, und zwar für Umsatzsteuer 12/2002 und 1/2003, Pfändu... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO;
Rechtssatz: Im Haftungsverfahren ist nicht zu prüfen, ob vom Abgabepflichtigen geleistete Zahlungen nach den Bestimmungen der KO rechtsunwirksam oder anfechtbar gewesen wären (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 2004, 2001/08/0043, sowie Ritz, BAO3, § 9 Tz. 11 und die dort zitierte abgabenrechtliche J... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse stellte am 26. September 2003 einen Rückstandsausweis über einen Betrag von insgesamt EUR 46.797,12 aus, für den der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der S. GmbH gemäß § 25a Abs. 7 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) in Anspruch genommen wurde. Der Gesamtbetrag setze sich aus Zuschlägen und Nebengebühren für den Zeitraum von August 2002 bis Mai 2003 zusammen. In dem gegen den Rückstandsausweis er... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25a Abs7;KO; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/08/0332 E 14. März 2001 RS 2
(hier nur erster und fünfter Satz) Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH darf der Haftungspflichtige so lange nicht in Anspruch genommen werden, als ein Ausfall beim Beitragsschuldner als Primärschuldner noch nicht angenommen werden kann. Wesentliche... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juli 2002 wurde der T. GmbH (der nunmehrigen Gemeinschuldnerin) gemäß § 45 Abs. 2 Wr. AWG aufgetragen, auf einer genannten Liegenschaft in Wien gelagerte Abfälle, nämlich den im Einfahrtsbereich zum Areal etwa zur Hälfte unter einem Flugdach und etwa zur Hälfte im Freien gelagerten Hausmüll bzw. hausmüllähnlichen Gewerbeabfall (ca. 2.000 m3) sowie das neben dem Hausmüll bzw. hausmüllähnlichen Gewerbemüll gelager... mehr lesen...
Index: L37139 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe WienL82409 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AWG Wr 1994 §45 Abs2;KO §14 Abs1;KO §51 Abs1;KO;VVG §4 Abs1;VVG §4 Abs2;VVG;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Weder dem VVG noch der KO ist eine
Norm: zu entnehmen, die die Erlassung eines Vorauszahlungs... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Dezember 1998 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Komplementär GmbH der Z. GmbH & Co KG für näher angeführte Abgabenschuldigkeiten dieser KG im Ausmaß von S 534.512,-- zur Haftung nach den §§ 9 und 80 BAO heran. In der dagegen erhobenen Berufung rügte der Beschwerdeführer im Wesentlichen, dass die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten noch nicht feststehe, zumal im "Insolvenzverfahren noch nicht ausgesprochen sei, ob die P... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;KO §66; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0233 E 28. Mai 2002 RS 2
(hier ohne die letzten zwei Sätze) Stammrechtssatz Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Die Uneinbringlichkeit liegt ... mehr lesen...
Mit dem hg. Erkenntnis vom 4. Oktober 2001, Zl. 99/08/0120, wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 20. Juli 1999 betreffend Haftung des Beschwerdeführers als Geschäftsführer der A GesmbH für Zuschläge gemäß § 25a Abs. 7 BUAG hinsichtlich des Zeitraumes Mai 1996 bis Oktober 1996 aufgehoben. Zu dem dem genannten Bescheid vorangegangenen Verwaltungsgeschehen wird auf die Begründung: dieses Erkenntnisses verwiesen. Angefochten ist nunmehr der von der belangten Behörde erlassene Ersat... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25a Abs7;KO;
Rechtssatz: Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat, ist primäre Voraussetzung für eine Haftung nach § 25a Abs. 7 BUAG die Uneinbringlichkeit der Zuschläge. Nur soweit feststeht, dass die Abgabenforderung im Konkurs mangels ausreichenden Vermögens nicht befriedigt werden kann, kann die Haftung reichen (Hinweis E 14.... mehr lesen...
Mit Rückstandsausweis vom 7. Juli 1997 verpflichtete die mitbeteiligte Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (im Folgenden: Kasse) gemäß § 25a Abs. 7 BUAG die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der Firma N. Bauunternehmung GesmbH, ordnungsgemäß vorgeschriebene, rückständige und vollstreckbare Zuschläge zum Lohn gemäß den §§ 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Höhe von S 50.627,-- (zuzüglich Zinsen) für November 1995 sowie März und April 1996 zu entrichten. ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25a Abs7;KO; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/08/0332 E 14. März 2001 RS 2
(hier ohne den ersten, vorletzten und letzten Satz) Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH darf der Haftungspflichtige so lange nicht in Anspruch genommen werden, als ein Ausfall beim Beitragsschuldner als Primärschuldner noch nicht angenommen werden ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 1. Juli 1998 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der S-GmbH gemäß § 9 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der GmbH, über deren Vermögen am 27. Jänner 1998 das Konkursverfahren eröffnet worden war, zur Haftung herangezogen und aufgefordert, die entsprechenden Beträge zu entrichten. In einer dagegen erhobenen Berufung wurde insbesondere eingewandt, dass die K-Bank dem Beschwerdeführer im Beisein von Zeugen noch am 20. Dezember "1998" (ge... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;KO §66;
Rechtssatz: Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Die Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären. Aus der Konkurs... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 17. September 1997 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der B-GmbH gemäß den §§ 9 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der GmbH, über deren Vermögen am 25. November 1996 das Konkursverfahren eröffnet worden war, zur Haftung herangezogen und aufgefordert, die entsprechenden Beträge zu entrichten. Dabei wurde unter Berücksichtigung des vom Masseverwalter mitgeteilten Umstandes, dass mit einer Quote von 20 % zu rechnen sei, davo... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;KO §66; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0049 E VS 22. September 1999 RS 3
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Die Uneinbringlichkeit der Abgaben liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (Hinweis E 8.11.1978, 1199/78; Hinweis Ritz, Kommentar zur BAO/2, Tz 5f zu §... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 22. Juni 1999 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der S-GmbH gemäß §§ 9 und 80 BAO für die im Ausmaß von S 1,941.734,-- aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft in Anspruch. In der dagegen erhobenen Berufung vom 20. Juli 1999 wandte sich der Beschwerdeführer gegen die Feststellung des Finanzamtes, wonach die Abgaben bei der S-GmbH uneinbringlich seien. Die Gesellschaft habe zwischenzeitig einen Antrag auf Zwangsausgleich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war handelsrechtlicher Geschäftsführer der P. Bau GmbH, über deren Vermögen am 13. Dezember 1995 der Konkurs eröffnet wurde. Die P. Bau GmbH schuldet der Mitbeteiligten für den Verrechnungszeitraum vom 1. Mai 1995 bis 31. Dezember 1995 Zuschläge zum Lohn inkl. Kosten von S 1,687.744,-- zuzüglich Zinsen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 25a Abs. 7 BUAG als Geschäftsführer der P. Bau GmbH zur Haftung für rü... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25a Abs7;KO;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH darf der Haftungspflichtige so lange nicht in Anspruch genommen werden, als ein Ausfall beim Beitragsschuldner als Primärschuldner noch nicht angenommen werden kann. Wesentliche und primäre sachliche Voraussetzung der subsidiären Haftung eines Vertreters auch nach § 25a Abs 7 BUAG... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war vom 2. Mai 1989 bis 27. Jänner 1998 Geschäftsführer der K GmbH, die ihrerseits in diesem Zeitraum persönlich haftende Gesellschafterin der K GmbH & Co KG war. Mit Bescheid vom 13. Mai 1998 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der K GmbH & Co KG im Ausmaß von 1,152.055 S in Anspruch (es handelte sich dabei um Umsatzsteuer für den Zeitraum 1995). Zur Begründung: wies das Finanzamt darauf hin... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §66;
Rechtssatz: Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Die Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (Ri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde den Beschwerdeführer gemäß § 9 iVm § 80 BAO zur Zahlung aushaftender Abgabenschuldigkeiten (Umsatzsteuer 1991, Umsatzsteuervorauszahlungen Dezember 1993 bis Februar 1994, Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Jänner 1994, sowie Säumniszuschlag) der B GmbH & Co KG. Zur Begründung: führte die belangte Behörde nach Wiedergabe des Verfahrensganges aus, ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §156;KO §66;
Rechtssatz: Die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Abgabenschuldners stellt schon wegen der für die Konkurseröffnung geforderten Zahlungsunfähigkeit bzw Überschuldung (§§ 66f KO) ein starkes Indiz für die zumindest teilweise Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung dar. Nach Ab... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §66;
Rechtssatz: Die Uneinbringlichkeit der Abgaben liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (Hinweis E 8.11.1978, 1199/78; Hinweis Ritz, Kommentar zur BAO/2, Tz 5f zu § 9). Aus der Konkurseröffnung allein ergibt sich zwar noch nicht zwingend die Uneinbring... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Dezember 1996, Zl. 96/11/0122, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde ein Bescheid der belangten Behörde vom 8. Februar 1996 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, mit dem ein Antrag des Beschwerdeführers (als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen einer in Wien niedergelassenen Ärztin) auf Gewährung einer einmaligen Leistung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)23/01 Konkursordnung82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §73 Abs2;B-VG Art130 Abs2;KO;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr §34 Abs1;
Rechtssatz: Zwar wird die Verpflichtung zur Befriedigung der Masseforderungen durch den Zwangsausgleich nicht berührt, im Rahmen der Ermessensübung ist es aber vertretbar, im Hinblick auf die Zustimmu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb in Bietergemeinschaft mit seinem Bruder (welcher dem Beschwerdeführer in der Folge seinen Hälfteanteil übertrug) durch den am 2. Jänner 1986 erfolgten Zuschlag in einem Zwangsversteigerungsverfahren eine Liegenschaft, auf welcher sich ein Hotel befindet. Anläßlich einer ua das Streitjahr umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer hinsichtlich eines geltend gemachten Investitionsfreibetrages für die Anschaffungskosten des Hotelgebäudes un... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;KO; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/21 89/14/0268 4 Stammrechtssatz Auch aus einer Konkursmasse kann ein Betrieb erworben werden. Da unter Betriebserwerb steuerlich der Erwerb von Wirtschaftsgütern zu verstehen ist, mit deren Hilfe eine bisher ausgeübte betriebliche Tätigkeit ohne wes... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG, deren Unternehmensgegenstand die Erzeugung von Präzisionswerkzeugen ist, erwarb im Februar 1985 - damals noch in Gründung befindlich - von einer in Konkurs befindlichen GmbH eine Liegenschaft mit verschiedenen Gebäuden, in denen die GmbH ihren Betrieb geführt hatte, sowie den größten Teil der Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens einschließlich eines geschützten Markenzeichens zu einem Gesamtkaufpreis von S 13 Millionen. Ausdrücklich ausgenommen v... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;KO;
Rechtssatz: Auch aus einer Konkursmasse kann ein Betrieb erworben werden. Da unter Betriebserwerb steuerlich der Erwerb von Wirtschaftsgütern zu verstehen ist, mit deren Hilfe eine bisher ausgeübte betriebliche Tätigkeit ohne wesentliche weitere Investitionen fortgesetzt w... mehr lesen...