Index
23/01 KonkursordnungNorm
EStG 1972 §10 Abs2 Z5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/12/21 89/14/0268 4Stammrechtssatz
Auch aus einer Konkursmasse kann ein Betrieb erworben werden. Da unter Betriebserwerb steuerlich der Erwerb von Wirtschaftsgütern zu verstehen ist, mit deren Hilfe eine bisher ausgeübte betriebliche Tätigkeit ohne wesentliche weitere Investitionen fortgesetzt werden kann, läßt sich aus der Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht der Schluß ziehen, daß in der Masse kein derartiger Komplex von Wirtschaftsgütern enthalten sein kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140248.X03Im RIS seit
12.12.2001