RS Vwgh 1994/2/15 91/14/0248

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Veröffentlicht am 15.02.1994
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Index

23/01 Konkursordnung
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §10 Abs2 Z5;
EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
KO;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/21 89/14/0268 4

Stammrechtssatz

Auch aus einer Konkursmasse kann ein Betrieb erworben werden. Da unter Betriebserwerb steuerlich der Erwerb von Wirtschaftsgütern zu verstehen ist, mit deren Hilfe eine bisher ausgeübte betriebliche Tätigkeit ohne wesentliche weitere Investitionen fortgesetzt werden kann, läßt sich aus der Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht der Schluß ziehen, daß in der Masse kein derartiger Komplex von Wirtschaftsgütern enthalten sein kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140248.X03

Im RIS seit

12.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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