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L37139 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG Wr 1994 §45 Abs2;Rechtssatz
Weder dem VVG noch der KO ist eine Norm zu entnehmen, die die Erlassung eines Vorauszahlungsbescheides nach Eröffnung eines Konkurses gegenüber dem Gemeinschuldner verbieten würde. Dass ein Vorauszahlungsbescheid aufgrund einer im zivilgerichtlichen Verfahren erfolgten Auslegung als Konkursforderung - mangels rechtzeitiger Anmeldung im Konkursverfahren (vgl § 14 Abs 1 KO) - allenfalls nicht (erfolgreich) vollstreckt werden kann, führt jedoch zu keiner Verletzung von subjektiven Rechten des Bf (Masseverwalters).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003070018.X02Im RIS seit
09.08.2006Zuletzt aktualisiert am
25.03.2011