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23/01 KonkursordnungNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Im Haftungsverfahren ist nicht zu prüfen, ob vom Abgabepflichtigen geleistete Zahlungen nach den Bestimmungen der KO rechtsunwirksam oder anfechtbar gewesen wären (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 2004, 2001/08/0043, sowie Ritz, BAO3, § 9 Tz. 11 und die dort zitierte abgabenrechtliche Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150279.X02Im RIS seit
24.09.2008Zuletzt aktualisiert am
13.06.2010